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Fragen und Antworten => Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr => Thema gestartet von: AzuBiene1 am 16. April 2025, 07:16:18

Titel: Abbruch Laufbahnausbildung mntD Bw-Verwaltung, Rückforderung?
Beitrag von: AzuBiene1 am 16. April 2025, 07:16:18
Guten Morgen,

ich befinde mich derzeit in der Laufbahnausbildung zum Verwaltungswirt im mittleren nichttechnischen Dienst der Bundeswehrverwaltung.
Mittlerweile habe ich etwas über ein Jahr der Ausbildung hinter mich gebracht und befinde mich in der Praxisphase in den verschiedenen Bundeswehrbehörden.

Ich hadere aktuell, ob es der richtige Weg ist, den ich eingeschlagen habe. Das Ganze hat in erster Linie mit den Erlebnissen in den Ausbildungsabschnitten und vor allem mit der teilweise schlechten Ausbildungsplanung zu tun.

Ich bin ehemaliger SaZ, und mich nervt das ne gewisse Struktur fehlt, und einem vorab sehr viele Fehlinformationen gegeben wurden.

Daher habe ich jetzt zwei Fragen:

1. Was passiert, wenn ich mich nach erfolgreichem Abschluss der Laufbahnausbildung gegen eine Verwendung als Beamter in der Bundeswehr entscheide und die Unterschrift unter der Ernennungsurkunde verweigere, z.B. weil ich in eine andere Behörde möchte?

2. Was würde bei einem vorzeitigen Abbruch passieren?

Welche Kosten würden auf mich zukommen?

Es gibt eine Tendenz, dass ich mich beim Zoll für den mittleren Dienst bewerben möchte. Dort müsste ich aber die Laufbahnausbildung komplett absolvieren. Ein Quereinstieg wäre nicht möglich.

Vielen Dank und einen schönen Tag


Titel: Antw:Abbruch Laufbahnausbildung mntD Bw-Verwaltung, Rückforderung?
Beitrag von: Thufir am 16. April 2025, 21:55:56
Wenn du dich anmelden würdest / wölltest, kontaktiere mich doch einmal. Ich möchte meine Perspektive als jemand der Absolventen des mD sucht, mit deiner (vielleicht) zusammenbringen.