Guten Abend, Kameraden,
ich hätte da mal eine Frage an euch:
Ich überlege aktuell, auf SAZ 25 aufzustocken. Momentan bin ich SAZ 18 mit noch etwa fünf Jahren Restdienstzeit.
Jetzt habe ich irgendwann mal aufgeschnappt, dass man als SAZ 25 wohl eine kleine Art Mini-Pension oder so etwas bekommen soll. So ganz sicher bin ich mir da aber nicht mehr – weder wann noch wo ich das gehört habe.
Mir ist natürlich völlig klar, dass das keine Altersabsicherung ersetzt – aber interessieren würde es mich trotzdem.
Weiß jemand genauer Bescheid oder kann mir sagen, wo ich mich da am besten schlau machen kann?
Vielen Dank schon mal im Voraus und euch allen noch einen entspannten Abend!
Gibt es nicht.
Solltest du dir das wirklich überlegen, empfehle ich das Gespräch mit dem Sozialdienst über die Themen Rentenansprüche/ Nachversicherung.
Es ist keine Pension, sondern eine mögliche, an Bedingungen gebundene Unterstützung:
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
"§ 25 Unterhaltsbeitrag für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit"
https://www.buzer.de/25_SVG.htmSiehe auch die Regelung C-1462/14 "Anwendungshinweise zu § 13e des Soldatenversorgungsgesetzes"
Hinweis:
Bis 31.12.2025 war dies im § 13e SVG geregelt... seit 01.01.2025 in der neuen Fassung des SVG im § 25.
Die Regelung wurde
noch nicht entsprechend angepasst (dies ist aber erforderlich!), gibt aber Hinweise zur Anwendung.
Ob man dies nutzen kann ... und ob es dann im persönlichen Einzelfall sinnvoll ist ... muss jeder für sich prüfen.