Hallo zusammen,
ich bin 25 Jahre alt und ziehe in Betracht, mich für die Offizierslaufbahn mit Studium bei der Bundeswehr zu bewerben.
Zu meinen Qualifikationen:
- Abgeschlossene Ausbildung als Fremdsprachenkorrespondent (mit Auszeichnung)
- Derzeit in Ausbildung zum staatlich geprüften Übersetzer & Dolmetscher (Abschluss voraussichtlich im Juli 2026)
- Letzte Zeugnisse: Schnitt 1,4 (Halbjahr) und 1,3 (Vorjahr)
Mit dem Abschluss als Übersetzer & Dolmetscher erhalte ich außerdem den Titel ,,Bachelor Professional". Da ich ursprünglich nur die mittlere Reife gemacht habe, bin ich unsicher, ob dieser Abschluss für ein Studium bei der Bundeswehr ausreicht, dazu gehen die Meinungen auf verschiedenen Plattformen auseinander.
Das bayerische Kultusministerium gibt dazu an:
"Welchen Abschluss bekomme ich?
– Staatlich geprüfter Übersetzer oder staatlich geprüfter Übersetzer und Dolmetscher (BA Professional)
– Grundlage für die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung bei Gericht
– Zusätzlicher akademischer Abschluss (BA/MA) im Anschluss möglich
– Für Absolventen ohne (Fach-)Hochschulreife: Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung"
Meine Fragen:
Wird meine alte (schwache) mittlere Reife bei der Bewerbung berücksichtigt, oder zählen vor allem die aktuellen, deutlich besseren Leistungen an der Fachakademie bzw. mein sehr guter Berufsabschluss?
Ich war in der Vergangenheit in mehreren politischen Ämtern aktiv (Jugendorganisation und Mutterpartei) und bin aktuell Sprecher der Studierenden. Ist es sinnvoll, diese Erfahrungen in der Bewerbung anzugeben, gerade im Hinblick auf die angestrebte Führungslaufbahn? Oder sollte ich damit eher vorsichtig sein? (Auf die Politik bezogen)
Es geht los mit § 23 Abs. 1 Soldatenlaufbahnverordnung:
,,Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes (Offizieranwärterin oder Offizieranwärter) kann eingestellt werden, wer die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt."
Hintergrund dieser Regelung ist, dass du ja ein Hochschulstudium absolvieren sollst, für welches eine entsprechende Zugangsberechtigung erforderlich ist.
Dein Bachelor Professional (z.B. vom Sprachenzentrum Oberpfalz) ist kein Abitur, also keine allgemeine Hochschulreife. Du wirst ja da sicher keine höhere Mathematik mit Ableitungen, Integralen, Matrizen usw. gemacht haben.
Das ist ein Berufsabschluss und wird wohl ,,nur" als fachgebundene Hochschulreife auf Basis des Ausbildungsfaches gewertet werden. Auch an zivilen Unis kann man ja ohne Abitur und mit Berufsausbildung studieren. An Fachhochschulen in Bayern wird das wohl als allgemeine Zugangsberechtigung betrachtet, nicht aber für Unis.
Damit kannst du zwar Offizier werden, aber dann nur der Berufsausbildung verwandte Fächer studieren. Informatik, Ingenieur, BWL, Politik usw. dürfte da wahrscheinlich nicht möglich sein. Da die Bw-Unis nicht den Landeshochschulgesetzen unterliegen, solltest du das aber beim KarriereCenter abklären.
Bei der Bewerbung werden alle Leistungen ab der 10. Klasse berücksichtigt. Diese gehen dann in die Rangfolge der Bewerber ein. Der sehr gute Fachschulabschluss gleicht das eine schlechte Jahr sicher gut aus.
Politische Aktivitäten, wenn nicht gerade bei der vom Verfassungsschutz beobachteten AfD, werden unabhängig von der Parteifarbe honoriert. Sie beweisen gesellschaftliches Engagement und politisches Denken, was Offiziersanwärter auch entwickeln sollen. Also Jugendorganisation und Partei nicht verschweigen. Studierendensprecher zu sein ist ein Indiz für Motivation zur Führung und sollte unbedingt vorgebracht werden.
Hallo,
vielen Dank erstmal für die Rückmeldung. Zur Einordnung: Es handelt sich bei meiner politischen Aktivität nicht um die AfD, sondern um die SPD, dementsprechend werde ich das wohl angeben.
Was die fachgebundene Hochschulreife betrifft, bin ich mir jedoch unsicher. Auf der Seite des Kultusministeriums steht eben nämlich eben Folgendes:
– Für Absolventen ohne (Fach-)Hochschulreife: Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung"
Also ist das ja eben die allgemeine Hochschulreife, oder nicht?
Für die Ausbildung an unserer Fachakademie wird in der Regel ein (Fach-)Abitur oder Abitur vorausgesetzt – es sei denn, man hat zuvor (wie ich) die Ausbildung zum Fremdsprachenkorrespondenten absolviert.
Mehrere ehemalige Absolventen meiner Fachakademie studieren mittlerweile z. B. Politikwissenschaften, ohne ein klassisches Abitur gemacht zu haben. In Bayern ist für ein solches Studium laut Gesetz lediglich ein Beratungsgespräch erforderlich, was in der Praxis jedoch meist eine Formsache ist.
Falls mein Abschluss tatsächlich ,,nur" als fachgebundene Hochschulreife gewertet wird: Wäre es in dem Fall ein Vorteil, dass unsere Fachakademie dem Fachbereich Wirtschaft zugeordnet ist? Meine Sorge ist nämlich, dass mir dadurch zu Studiengänge verwehrt bleiben und eine Bewerbung bei der Bundeswehr dadurch ggf. ausscheidet.
Keine Rechtsberatung hier, im Zweifel einen Rechtsanwalt befragen.
Entgegen meiner ersten Äußerung kannst du offenbar (in Bayern) alles studieren. Für dich dürfte Art. 45 Abs. 1 (nicht 2) in Verbindung mit § 29 der bayerischen Qualifikationsverordnung gelten. Du hast zwar keine allgemeine Hochschulreife (Abitur), aber in Bayern eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Du bist nicht ganz reif, darfst aber in Bayern trotzdem alles studieren. :)
,,Allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fort- oder Weiterbildungsprüfung
(1) Der allgemeine Zugang zur Hochschule gemäß Art. 45 Abs. 1 BayHSchG wird nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes
[...]
3. Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie; Absolventen und Absolventinnen einer Fachakademie für Sozialpädagogik haben darüber hinaus auch die Urkunde über die staatliche Anerkennung zum ,,Staatlich anerkannten Erzieher" bzw. zur ,,Staatlich anerkannten Erzieherin" oder eine gesonderte Bescheinigung über das Bestehen des Berufspraktikums vorzulegen [...]
Der allgemeine Zugang nach Satz 1 setzt voraus, dass ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert wurde, an der das Studium aufgenommen werden soll; die Hochschule stellt hierüber eine Bescheinigung aus. Zusätzlich sind die Durchschnittsnote der beruflichen Fortbildungsprüfung und das Datum des Erwerbs der Studienberechtigung zu bescheinigen. Das von einer bayerischen Hochschule bescheinigte Beratungsgespräch wird von einer anderen Hochschule anerkannt."
Siehe Bw-Uni München:
https://www.unibw.de/studium/studieninformation/hochschulzugangsberechtigung
Geh doch an deine Schule ran und frage nach, welchen Schulabschluss du anschließend hast.
Das wäre schon wichtig, denn das Zeugnis des Bildungsabschlusses wird in der Vorauswahl herangezogen.
Und auch in HH kannst du mal schauen, ob du eine Zugangsberechtigung hast. Aber letzten Endes wird das dann ja auch durch die Bw über die Prüfungsämter der UniBw nachgeprüft.
Zitat von: Ralf am 30. April 2025, 04:08:18Geh doch an deine Schule ran und frage nach, welchen Schulabschluss du anschließend hast.
Das wäre schon wichtig, denn das Zeugnis des Bildungsabschlusses wird in der Vorauswahl herangezogen.
Und auch in HH kannst du mal schauen, ob du eine Zugangsberechtigung hast. Aber letzten Endes wird das dann ja auch durch die Bw über die Prüfungsämter der UniBw nachgeprüft.
Um @Ralf zu ergänzen ... hier was die Bw anerkennt :
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?msg=750608Also mit der eigenen Schule klären, ob man einen der dort aufgeführten Abschlüsse erhalten wird.
Bzw. mit dem zuständigen Kultusministerums des Bundeslandes klären.
Hallo,
zunächst einmal vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Ich hatte heute erneut ein Gespräch in der Karriereberatung, und mir wurde mitgeteilt, dass ich mich leider nicht für die Offizierslaufbahn bewerben kann.
Obwohl Bunkerfunker den richtigen Paragraphen herausgesucht hat und sowohl die Bundeswehruniversitäten in München als auch in Hamburg mich grundsätzlich für alle Studiengänge zulassen würden (bzw. ich für alle Studiengänge berechtigt wäre), liegt das Problem anscheinend bei der Bundeswehr selbst.
Der Grund: Die Bundeswehr erkennt wohl keinen allgemeinen Hochschulzugang an, sondern lediglich ein schulisches (Fach-)Abitur. So wurde es mir jedenfalls mitgeteilt. Die Erklärung des Beraters lautete sinngemäß: ,,Es ist, als würde man versuchen, mit zwei 5-Euro-Scheinen in einen Club zu kommen, der nur 10-Euro-Scheine akzeptiert – der Wert ist derselbe, aber es ist eben nicht das Gleiche." (Obwohl der ,,Bachelor Professional" praktisch dem akademischen Bachelor gleichgestellt ist und mit dem Abitur nichts zu tun hat.)
Die einzige Feldwebelverwendung für meinen Abschluss als Übersetzer und Dolmetscher wäre im Kommando Cyber- und Informationsraum (CIR). Das klingt für mich absolut unattraktiv und hat kaum etwas mit dem zu tun hat, was ich an der Fachakademie gelernt habe. (Also die Verwendung) Für den Abschluss als Fremdsprachenkorrespondent gäbe es hingegen zahlreiche Verwendungen, da dieser einem kaufmännischen Abschluss gleichgestellt ist.
Da ich aber damit drei Jahre an der Fachakademie, die deutlich anspruchsvoller ist als die Ausbildung zum Fremdsprachenkorrespondenten, gewissermaßen verschwendet hätte, habe ich mich gegen eine Bewerbung für die Feldwebellaufbahn entschieden.
Ich werde nun voraussichtlich den zivilen Weg über ein Masterstudium in Irland einschlagen und meinen Wunsch, Offizier zu werden, aufgeben.
Trotzdem möchte ich mich ganz herzlich bei euch für eure Unterstützung und eure Mühe bedanken! :)
Zitat von: rnico am 30. April 2025, 15:33:47(Obwohl der ,,Bachelor Professional" praktisch dem akademischen Bachelor gleichgestellt ist und mit dem Abitur nichts zu tun hat.)
Gleichwertig ist nun mal nicht gleichartig. Was ich da im Umfeld schon für Versprechungen der Bildungsträger gehört hab, was anschließend in der Praxis aber kaum jemand relevanten interessiert, ...
Sieht man hier ja auch wieder. Daher bleibe ich bei meiner Meinung, dass man die Zeit lieber in die Erlangung eines ,,klassischen" Abschlusses investieren sollte, statt in irgendwelche IHK und sonstigen Konstrukte.
Deine Entscheidung halte ich dennoch für richtig. Wenn du das Gefühl hast, dich unter wert zu verkaufen, würdest du mittelfristig nicht glücklich werden.
Zitat von: rnico am 30. April 2025, 15:33:47...
Obwohl Bunkerfunker den richtigen Paragraphen herausgesucht hat und sowohl die Bundeswehruniversitäten in München als auch in Hamburg mich grundsätzlich für alle Studiengänge zulassen würden (bzw. ich für alle Studiengänge berechtigt wäre), liegt das Problem anscheinend bei der Bundeswehr selbst.
Der Grund: Die Bundeswehr erkennt wohl keinen allgemeinen Hochschulzugang an, sondern lediglich ein schulisches (Fach-)Abitur. So wurde es mir jedenfalls mitgeteilt.
...
Dem Braten traue ich noch nicht. Der Zugang zu den Bw-Unis und sonstigen Hochschulen der Bw ist doch nach dem jeweiligen Landesrecht geregelt? Warum müsste die Bw eine eigene Anerkennung vornehmen? Und wolltest du sagen, dass die Bw deinen Abschluss nur als schulischen Teil der Fachhochschulreife anerkennt?
Genau, der Zugang ist nach dem jeweiligen Landesrecht geregelt. Laut bayerischem Recht habe ich die allgemeine Hochschulzulassung und dürfte damit grundsätzlich jeden Studiengang an der Bundeswehruniversität in München studieren. Der Offizier hat mir jedoch deutlich gemacht, dass das allein nicht ausreicht.
Laut seiner Aussage erfülle ich zwar die Studienvoraussetzungen - das sei aber nicht der Grund, warum ich mich nicht für die Offizierslaufbahn bewerben darf. Sein genauer Wortlaut war "Die Bundeswehr sucht Offiziere, keine Studenten". Für die Offizierslaufbahn sei das (Fach-)Abitur die zwingende Zugangsvoraussetzung, eine Hochschulzulassung spiele dabei keine Rolle.
Persönlich finde ich das natürlich enttäuschend. Es hat mich heute ehrlich gesagt überrascht und auch frustriert. Es liegt nicht daran, dass ich die Anforderungen der Universität nicht erfülle, sondern allein daran, dass die Bundeswehr auf eine Bedingung besteht, die sonst keine andere Behörde in dieser Form verlangt. Bei Polizei, Zoll und anderen Institutionen reichen meine Qualifikationen für den gehobenen Dienst völlig aus. (Nur leider wollte ich eben zur Bundeswehr).
Aber irgendjemand wird sich bei dieser Regelung wohl etwas gedacht haben, ändern kann ich es leider nicht. Spätestens im CAT-Test hätte man ja ohnehin gesehen, wie ich im Vergleich zu den regulären Abiturienten abgeschnitten hätte.
Zitat von: dunstig am 30. April 2025, 16:09:04Zitat von: rnico am 30. April 2025, 15:33:47(Obwohl der ,,Bachelor Professional" praktisch dem akademischen Bachelor gleichgestellt ist und mit dem Abitur nichts zu tun hat.)
Gleichwertig ist nun mal nicht gleichartig. Was ich da im Umfeld schon für Versprechungen der Bildungsträger gehört hab, was anschließend in der Praxis aber kaum jemand relevanten interessiert, ...
Sieht man hier ja auch wieder. Daher bleibe ich bei meiner Meinung, dass man die Zeit lieber in die Erlangung eines ,,klassischen" Abschlusses investieren sollte, statt in irgendwelche IHK und sonstigen Konstrukte.
Deine Entscheidung halte ich dennoch für richtig. Wenn du das Gefühl hast, dich unter wert zu verkaufen, würdest du mittelfristig nicht glücklich werden.
DQR....
Ich möchte den Betrieb sehen der einen Meister der Elektrotechnik einem B.Eng vorzieht wiel "gleichwertig". Der Bachelor Professional darf in der Theorie nicht alleine geführt werden und dient eigentlich nur für das Ausland. Sowas ist keine HZB, ermöglicht aber einem in der Regel aber ein Studium je nach Uni.
Der "Bachelor Professional" ist kein akademischer Abschluss, da dieser i.d.R. von der IHK verliehen wird und somit unter die "Meister- & Fachwirtabschlüsse" fällt.
Nochmal die Frage: Wurde dein Abschluss bzw. die damit verbundene Qualifikation als "schulischer Teil der Fachhochschulreife" angesehen? Dann könnte man, zumindest in einigen Bundesländern, den praktischen Teil nachholen. Allerdings passt das nicht ganz zusammen, da deine Berufausbildung automatisch den praktischen Teil der Fachhochschulreife darstellt.
Ohne das genauer zu ergründen da ich die entsprechenden Bundeswehrregelungen nicht kenne (du hättest dir aber ruhig sagen lassen können, wo genau das steht - dann hätte man das verifizieren können), verstehe ich den Ansatz dass man für den Offizierberuf zumindest die Fachhochschulreife haben möchte.
Zitat von: rnico am 30. April 2025, 15:33:47Die einzige Feldwebelverwendung für meinen Abschluss als Übersetzer und Dolmetscher wäre im Kommando Cyber- und Informationsraum (CIR). Das klingt für mich absolut unattraktiv und hat kaum etwas mit dem zu tun hat, was ich an der Fachakademie gelernt habe. (Also die Verwendung) Für den Abschluss als Fremdsprachenkorrespondent gäbe es hingegen zahlreiche Verwendungen, da dieser einem kaufmännischen Abschluss gleichgestellt ist.
Da ich aber damit drei Jahre an der Fachakademie, die deutlich anspruchsvoller ist als die Ausbildung zum Fremdsprachenkorrespondenten, gewissermaßen verschwendet hätte, habe ich mich gegen eine Bewerbung für die Feldwebellaufbahn entschieden.
Schade, dass es nicht mit dem Offizier klappen kann. Ruhe dich aber nicht ewig auf den Fremdsprachkenntnissen aus, den dieser Beruf wird in den nächsten. 10-20 Jahren in großen Teilendurch Technik ersetzt. Also in Richtung Marketing, Sales, PR gehen, da wird das noch länger gebraucht als in normalen Büros.
ZitatFür die Offizierslaufbahn sei das (Fach-)Abitur die zwingende Zugangsvoraussetzung, eine Hochschulzulassung spiele dabei keine Rolle.
Hintergund ist die SLV:
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
§ 23 Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
(1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes (Offizieranwärterin oder Offizieranwärter) kann eingestellt werden, wer die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
Zitat von: snake99 am 30. April 2025, 23:02:01Der "Bachelor Professional" ist kein akademischer Abschluss, da dieser i.d.R. von der IHK verliehen wird und somit unter die "Meister- & Fachwirtabschlüsse" fällt.
Hab ich auch nie behauptet. Ich lehne sogar Bewerber im Vorfeld ab die diesen "Titel" in ihrem CV haben.