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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Timbo233 am 15. Mai 2025, 22:12:53

Titel: Versteuerung TG 6
Beitrag von: Timbo233 am 15. Mai 2025, 22:12:53
Guten Abend,

hätte da eine Frage an euch, da weder mein BVA Bearbeiter noch mein Stewie Bearbeiter mir eine feste Aussage geben kann.

Ich bin seit Januar für 9 Monate an einem anderen Standort kommandiert (3 Kommandierung a 3 Monate)

Dadurch wurde ich TG berechtig.
Keiner kann mir sagen, wie und ob es überhaupt versteuert wird.

Ich habe einen Link mit einer
offiziellen Datei von der BVA bekommen.

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/RV_RK_TG_UK/Informationen_Trennungsgeld/Uebersicht_Lohnsteuer_RK_TG_UK.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Ich lese daraus, dass mein TG6 nicht versteuert wird, da meine Kommandierung 3x3 Monate geht.

Kann mir da einer was festes sagen?
Vielen Dank!🙃
Titel: Antw:Versteuerung TG 6
Beitrag von: Ralf am 16. Mai 2025, 04:16:13
Ich habe mal das Thema von Versteigerung auf Versteuerung geändert, solltest du es versteigern wollen, biete ich mit ;-)
Titel: Antw:Versteuerung TG 6
Beitrag von: LwPersFw am 16. Mai 2025, 06:08:24
Zitat von: Timbo233 am 15. Mai 2025, 22:12:53Ich lese daraus, dass mein TG6 nicht versteuert wird, da meine Kommandierung 3x3 Monate geht.


Ist doch eindeutig. 3 einzelne Personalmaßnahmen bis 3 Monate.
Bei TG 6 steuerfrei.

Und selbst wenn man die 3 Kommandierungen wie einen Zeitraum 9 Monate betrachten würde...
... steuerfrei, da bei TG 6 erst bei einer Verwendung über 48 Monate versteuert wird.

Seite 4 in der PDF
Titel: Antw:Versteuerung TG 6
Beitrag von: Timbo233 am 16. Mai 2025, 20:04:46
Vielen Dank für die Antworten.
Das habe ich auch aus der Tabelle so herausgelesen.
Was mich nur irritiert, weil mein Refü meinte, dass es ab dem ersten Tag versteuert wird.
Und da er ja der Experte dafür ist, hat mich das verunsichert.
Titel: Antw:Versteuerung TG 6
Beitrag von: LwPersFw am 17. Mai 2025, 10:35:23
Zitat von: Timbo233 am 16. Mai 2025, 20:04:46Und da er ja der Experte dafür ist, hat mich das verunsichert.


Auch Experten irren immer wieder...das beweist das Leben jeden Tag...

Lassen Sie ihm die PDF zukommen und fragen ihn, aus welchem Punkt darin er seine Sichtweise herauslesen kann ?  :)

Titel: Antw:Versteuerung TG 6
Beitrag von: Timbo233 am 18. Mai 2025, 22:22:53
Werde ich mal machen.
Einen Nachteil bei jährlichen Steuererklärung habe ich aber nicht, oder?
Weil ich das ja komplett unversteuert bekomme.
Titel: Antw:Versteuerung TG 6
Beitrag von: Anonymous0815 am 19. Mai 2025, 13:24:41
Naja du hast ein Einnahmen gemacht und deine Steuerlast wird somit erhöht, es kann schon sein, das dort der ein oder andere ''€'' beim Lohnsteuerjahresausgleich fehlt.
Titel: Antw:Versteuerung TG 6
Beitrag von: alpha_de am 19. Mai 2025, 17:38:30
Wenn TG nicht versteuert wird, ist es bei der EStErkl auch kein Einkommen. Es ist eine Aufwandsentschädigung (Verpflegungsmehraufwand bzw Fahrtkosten).. Es ist aber von Aufwendungen/Pauschalen abzuziehen, wenn diese steuerlich geltend gemacht werden.

Aber die Details erklärt ein Steuerberater bzw erfragt die Steuersoftware.

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