Folgendes würde mich interessieren...
Ändert sich die Höhe der Besoldung wenn man als OStFw einen Laufbahnwechsel zum Offizier macht? Wie ändert sich die Erfahrungsstufe etc. oder zählt da eine Art Bestandsschutz ?😀
Nein, die Besoldung erfolgt gem. der verfügten Planstelleneinweisung. BBesG §§ 27 und 28 unterscheiden nicht nach Laufbahnen.
Das heißt man muss sich erstmal auf Gehaltseinbußen einstellen ?
Ich vermag keine Quelle zu nennen, erinnere mich aber das mir ein Oberstaber OA, in Bruck erzählte das dies über eine Ausgleichszahlung läuft, so das keine Einbußen entstehen.
Ist jetzt aber schon ein paar Jahre her.
Ob es heute noch so ist keine Ahnung.
Zitat von: OStaber am 16. Mai 2025, 18:24:28Das heißt man muss sich erstmal auf Gehaltseinbußen einstellen ?
Nein, eben nicht.
Du wirst OStFw OA und nicht OFähnr. Die Erfahrungsstufen bleiben bestehen.
Bei der Beförderung vom OStFw (A9 mZ) zum Leutnant (A9) wird dann eine entsprechende Ausgleichszahlung geleistet.
Zitat von: Al Terego am 17. Mai 2025, 08:31:12Bei der Beförderung vom OStFw (A9 mZ) zum Leutnant (A9) wird dann eine entsprechende Ausgleichszahlung geleistet.
Wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt werden.
+ bzgl. einer Stellenzulage
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__13.html+ bzgl. der Amtszulage
§ 42 Abs 2 BBesG
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__42.htmli.V.m.
BBesGVwV
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19112020_D3302001908.htmNr 19a.4