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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: wehr1895 am 16. Mai 2025, 19:53:39

Titel: Fristlose Entlassung Einmalzahlung
Beitrag von: wehr1895 am 16. Mai 2025, 19:53:39
Hallo zusammen.
Wenn man Fristlos Entlassen wird wegen Straftaten oder Dienstvergehen, habe ich gelesen, das man weder BFD noch Übergangsgebührnisse erhält. Aber wie ist das mit der Einmalzahlung erhält man diese trotzdem?
Haben hier gerade eine riesen Diskussion in der Gruppe. Und nun möchten wir Klarheit
Gruß
Titel: Antw:Fristlose Entlassung Einmalzahlung
Beitrag von: KlausP am 16. Mai 2025, 21:45:58
§56(3) Soldatengesetz besagt:

Zitat... 3) Nach dem Verlust seiner Rechtsstellung als Soldat auf Zeit und, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nach der Entlassung hat der frühere Soldat auf Zeit keinen Anspruch auf Dienstbezüge und Versorgung mit Ausnahme der Beschädigtenversorgung. ...

Und diese Einmalzahlung ist Bestandteil der Versorgung gemäß Soldatenversorgungsgesetz (SVG).