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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: OF A am 23. Mai 2025, 11:01:22

Titel: Beförderung nach eingestelltem Disziplinarverfahren
Beitrag von: OF A am 23. Mai 2025, 11:01:22
Sachverhalt:

- Soldat OFw A wurde zuletzt ca. 2020 nach altem Beurteilungssystem beurteilt. Dabei erreichte er eine 7,8.
- 2021 -2025 wurde gegen den Soldaten ein gerichtliches Disziplinarverfahren geführt. Er wurde in der Zeit weder beurteilt noch befördert.
- 2025 wurde das Verfahren unter Feststellung eines Dienstvergehens eingestellt. Eine Disziplinarmaßnahme wurde nicht verhängt.

Zu den Fragen:
- Gem. Vorschrift werden Beförderungsreihungen je nach Beurteilung A-G gebildet. Da Soldat A keine solche Beurteilung hat, wird er überhaupt in der Beförderungsreihung berücksichtigt? Als was "übersetzt" eine 7,8?
- Wird die Standzeit von 2021 an auf die "Wartezeit" bei der Beförderung angerechnet oder wird diese wegen des Beförderungshemmnisses ausgeschlossen, sodass A im Sinne der Reihung erst seit wenigen Monaten auf die Beförderung wartet?
- Oder kann A gar mit einer mehrjährig "rückwirkenden" Beförderung zu rechnen?

Danke für euren Input!
Titel: Antw:Beförderung nach eingestelltem Disziplinarverfahren
Beitrag von: Ralf am 23. Mai 2025, 11:55:14
- Ich könnte mir vorstellen, dass man grds. eine Sonder-BU anfordern wird, eine Übersetzung alt-neu gibt es seit kurzem in der A-1340/111. Sollte es keine Wartezeiten aufgrund Planstellenmangel geben, wäre sowieso keine BefReihenfolge zu bilden.
- Ja, die Wartezeit wird einberechnet.
- Nein, es gibt keine Rückwirkende Beförderung.

edit: danke für den Hinweis auf die BefVorschrift, das habe ich so eingefügt.