Hier wird dieser Einsteig zwar (weiterhin) erwähnt, heuer sogar mit Beispielen für die Verwendung:
https://www.bundeswehrkarriere.de/reserveoffizierin-reserveoffizier-184Unter "Deine Aufgaben" - (Schon aufgefallen, daß diese Seiten in der Ansprache von letztem Jahr auf dieses von "Sie" auf "Du" umgestellt haben?!)
Einstiegsoption 2: Außerhalb des Wehrdienstes- Ausbildung in mehreren bis zu 16-tägigen Modulen an einer der Offizierschulen.
- Du bringst Deine zivilen Erfahrungen und Qualifikationen sinnvoll ein.
- Einsatz vorrangig im Stabsdienst (z.B. Personalwesen, Militärische Sicherheit oder IT).
- Du leistest deinen Dienst im Einklang mit beruflichen und privaten Verpflichtungen in Abstimmung mit deiner hauptberuflichen Arbeit.
- Als Voraussetzung bringst du eine vollwertige Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife mit und hast das 50. Lebensjahr am Tag der Einstellung noch nicht vollendet.
Beim Klick auf "Bewerbung starten >" gibt es aber aktuell keinen Treffer, was um diese Jahreszeit der Fall sein sollte: Verpasst? Kommt noch? Diese Saison nicht? Gar nicht mehr?
Es wird wie jedes Jahr Bedarfe auch 2026 für adW geben.
Welche und wie viele wird noch im Laufe des Jahres durch die TSK festgelegt.
Vielen Dank für die Info. Magst Du hier melden, wenn Du erfährst, wann das online geht?
Dann muss ich nicht ständig nachschauen...
Aus der Erfahrung heraus frühestens Ende 2025, leider oftmals schon im neuen Jahr.
Sollte ich es mitbekommen (bin aktuell nicht mehr in diesem Bereich eingesetzt): ja, mache ich.
Danke. Aber, irritierend. All die letzten Jahre war es doch so, daß die Ausschreibung für die Einstellung des Folgejahres irgendwann zwischen April und Juni lief, mit Bewerbungsfrist Mitte des Jahres - sollte ja noch Zeit sein für Assessments, Auswahl, Einplanung etc.
Korrekt, aber die Ausschreibung braucht ja noch keine festen Quoten, die braucht man ja erst bei der schlussendlichen Auswahlentscheidung.
Es gibt noch keinen beschlossenen Bundeshaushalt für 2025, weil bekanntlich die Ampel-Koalition daran zerbrach. Nach Art. 111 Abs. 1 GG darf die Bundesregierung in der vorläufigen Haushaltsführung nur nötige Ausgaben für bereits bestehende Einrichtungen bzw. eingegangene Verpflichtungen leisten. Nach Literatur und Rechtsprechung sind nur solche Ausgaben ,,nötig", die unaufschiebbar sind bzw. wo bei Verschiebung ein deutlich geringerer Erfolg einträte. Es kann also durchaus sein, dass die Ausschreibung warten muss, bis der neue Haushalt steht. Dass will die Koalition bis Mitte Juli noch schaffen.
Aber keine Eile, einige der angenommenen und eingeplanten Bewerber vom letzten Jahr sind noch nicht einmal eingekleidet. :)
Zitat von: Bunkerfunker am 30. Mai 2025, 09:50:00Es gibt noch keinen beschlossenen Bundeshaushalt für 2025, weil bekanntlich die Ampel-Koalition daran zerbrach. Nach Art. 111 Abs. 1 GG darf die Bundesregierung in der vorläufigen Haushaltsführung nur nötige Ausgaben für bereits bestehende Einrichtungen bzw. eingegangene Verpflichtungen leisten. Nach Literatur und Rechtsprechung sind nur solche Ausgaben ,,nötig", die unaufschiebbar sind bzw. wo bei Verschiebung ein deutlich geringerer Erfolg einträte. Es kann also durchaus sein, dass die Ausschreibung warten muss, bis der neue Haushalt steht. Dass will die Koalition bis Mitte Juli noch schaffen.
Aber keine Eile, einige der angenommenen und eingeplanten Bewerber vom letzten Jahr sind noch nicht einmal eingekleidet. :)
AC Teilnehmer von 2022 und ausgewählt in Januar 2024 (Ich) auch noch nicht eingekleidet.
An solchen Stellen fallen mir immer diese alten Geschichten ein, von anno Kaisers Zeiten, mit Gaslicht, Federkiel & Tinte auf Papier und berittenen Boten: "Soundso trat nach wenigen Wochen dem soundsovielten Regiment bei als Fahnenjunker, und wurde ein Jahr später Second-Lieutenant" - anno 2020er Jahre, mit Strom, SAP und Internet: Von der Bewerbung bis zur Einkleidung ca. zwei Jahre, dann mit optimalen Verlauf drei Jahre später Leutnant...bei mir waren es, mit etwas Corona-Pause, fast genau sechs Jahre.
Die Stellen sind ausgeschrieben. Zusätzlich gibt es eine extra Ausschreibung für IT.
Die Stellenausschreibung ,,normal" wurde von IT getrennt, da man explizit die verhältnismäßig vielen IT-Stellen (Software-Entwicklung und Management von IT-Projekten) mit geeignetem Personal besetzen will.
Es gibt also zwei Bewerberkreise. Geschätzt werden sich nun 10% der Bewerber mit naturwissenschaftlichem/technischem Studienabschluss oder Feldwebel-Dienstgrad auf 30% oder mehr der Stellen (IT) bewerben können. Die verbleibenden geschätzt 90% der Bewerber ohne MINT-Studienabschluss oder Feldwebel-Dienstgrad werden sich auf die verbleibenden geschätzt 70% der Stellen (,,normal") bewerben können. Für alle, die keinen MINT-Studienabschluss oder Fw-Dienstgrad haben, wird es also noch schwieriger als früher.
Es wurden nun offiziell NC veröffentlicht. Damit wird nur das öffentlich gemacht, was bisher sowieso schon intern galt. Der Notendurchschnitt aus Schule/Studium ist ein wichtiges Kriterium bei der Bestenauslese. Wer keinen MINT-Studienabschluss einen Schulabschluss mit Notendurchschnitt schlechter als 1,7-2,0 hat, der soll sich nicht mehr bewerben dürfen. Man möchte sich die Sichtung dieser Bewerbungen sparen, weil sie am Ende wegen der hohen Bewerberzahl eh nicht berücksichtigt würden.
Es wurden nochmal Stellen für Entwickler ausgeschrieben: https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de/erece/portal/index.html#/JobDetail/milGroup/ThreeColumnsEndExpanded/FA163EC863931FD094B23D4B1FD6DDD8
DL ist der 18.7.
Zitat von: FernmelderW9 am 11. Juni 2025, 07:31:12Die Stellen sind ausgeschrieben. Zusätzlich gibt es eine extra Ausschreibung für IT.
Hallo,
könntest du hierzu bitte den Link posten? Danke!
Für die anderen Stellen war die DL gestern. Man kann sich nur noch auf die
Entwicklerstelle bewerben, wobei die Anforderungen die selben sind wie für die IT-Stellen.
Zitat von: FernmelderW9 am 25. Juni 2025, 13:27:28Für die anderen Stellen war die DL gestern. Man kann sich nur noch auf die Entwicklerstelle bewerben, wobei die Anforderungen die selben sind wie für die IT-Stellen.
Vielen Dank.
Ich hätte eine Frage im Falle einer Zulassung zum ROA adW.
Ich habe zwölf Jahre gedient und bin HptFw d. R.. Nach der Bundeswehr habe ich mein Fachabitur nachgeholt und studiert, jedoch ist dieses Studium (Verwaltung) nicht nutzbar, da es hierfür keine mit diesem Studiengang hinterlegten DP gibt (so schätze ich zumindest).
Würde ich im Falle einer Zulassung zum ROA adW als HptFw, als OFhr oder bestünde gar die Möglichkeit nach 25 (4) SLV als Olt (vorläufiger DG bis Abslovierung ROL 1 -3) eingestellt werden bzw. wären die Eventualitäten an weitere Voraussetzungen geknüpft?
Vielen Dank bereits im Voraus für die Aufklärung.
Zitatoder bestünde gar die Möglichkeit nach 25 (4) SLV als Olt (vorläufiger DG bis Abslovierung ROL 1 -3) eingestellt werden bzw. wären die Eventualitäten an weitere Voraussetzungen geknüpft?
Abgesehen davon, dass das Verfahren nach 25 (4) SLV meiner Kenntnis nach nicht mehr angeboten wird, ist es in dieser Laufbahn ohnehin so, dass man erst NACH Abschluss der Laufbahnausbildung zum Olt befördert wird. Während der ROL dient man im bisherigen Dienstgrad, und das auch noch in DVag, und nicht in RD.
Ist (oder war) also keine wirklich attraktive Option,
Beste Grüße,
der Panzerjäger
Zitat von: panzerjaeger am 06. August 2025, 11:56:35Zitatoder bestünde gar die Möglichkeit nach 25 (4) SLV als Olt (vorläufiger DG bis Abslovierung ROL 1 -3) eingestellt werden bzw. wären die Eventualitäten an weitere Voraussetzungen geknüpft?
Abgesehen davon, dass das Verfahren nach 25 (4) SLV meiner Kenntnis nach nicht mehr angeboten wird, ist es in dieser Laufbahn ohnehin so, dass man erst NACH Abschluss der Laufbahnausbildung zum Olt befördert wird. Während der ROL dient man im bisherigen Dienstgrad, und das auch noch in DVag, und nicht in RD.
Ist (oder war) also keine wirklich attraktive Option,
Beste Grüße,
der Panzerjäger
Danke für die schnelle Antwort.
Ich verstehe das so, dass ich als HptFW die Ausbildung absolvieren würde. Das mit der unattraktiven Option erschließt sich mir nicht ganz. Ist mit der unattraktiven Option
a) 25 (4) SLV oder
b) ROA adW mit meinem Werdegang
gemeint?
Besten Dank für die Aufklärung
In Dvag - also "unbezahlt", mit der Notwendigkeit, ggf. Urlaub nehmen zu müssen.
Zitat von: F_K am 06. August 2025, 12:44:00In Dvag - also "unbezahlt", mit der Notwendigkeit, ggf. Urlaub nehmen zu müssen.
Auch wenn ich noch immer nicht ganz schlau bin, wurde ich doch jetzt zumindest hellhörig.
Nach §9 Abs.2 ArbPlSchG ist ein Beamter (was ich bin) für die Dauer der Wehrübung mit Bezügen beurlaubt. Gebundene Entscheidung, soweit so so gut. Vorstehend genannte Ausführungen könnte man so deuten, dass die Ausbildung zum ROA adW gerade nicht als Wehrübung bzw. RD, sondern vollumfänglich als DVag zu behandeln ist? In diesem Falle findet das ArbPlSchG keine Anwendung und ich hätte keinen Anspruch auf Freistellung für die Module, sprich der Gute Wille des Dienstherren entscheidet.
Ich hoffe ich irre mich, befürchte aber dass ich recht habe.
ZitatVorstehend genannte Ausführungen könnte man so deuten, dass die Ausbildung zum ROA adW gerade nicht als Wehrübung bzw. RD, sondern vollumfänglich als DVag zu behandeln ist?
Nur die Laufbahnbahnausbildung nach 26 (4) SLV erfolgt in DVag, die Ausbildungen für ROA adW und RO-SE nach 26 (2) SLV erfolgen in RD (Wehrübung).
Gruß,
der Panzerjäger
Manchmal kann man sich auch freuen, wenn man sich irrt :)
Um auf die initiale Frage zurückzukommen und diese zum Abschluss zu bringen, weder Studium (in meinem Fall) noch Vordienstzeit salopp gesagt "nutzen mir etwas" für den ROA (abgesehen natürlich von allgemein militärischer Erfahrung, etc...).
Besten Dank.
Studium "Verwaltung" ist nicht mil. nutzbar.
Ich glaube das prominente Beispiel für genau deine Frage hier ist Otto Bulletproof. Der ist soweit ich weiß Hauptfeld gewesen und dann zum Dienstantritt als ROA befördert worden zum Oberfähnrich.
Zitat von: unknown00 am 06. August 2025, 13:43:19Manchmal kann man sich auch freuen, wenn man sich irrt :)
Um auf die initiale Frage zurückzukommen und diese zum Abschluss zu bringen, weder Studium (in meinem Fall) noch Vordienstzeit salopp gesagt "nutzen mir etwas" für den ROA (abgesehen natürlich von allgemein militärischer Erfahrung, etc...).
Besten Dank.
Bei mir wurde die Grundausbildung zeitlich für die ROA adW-Laufbahn mit 3 Monaten angerechnet. Somit wurde ich bereits nach 9 Monaten Fahnenjunker und nicht erst nach 12 Monaten.
Bei mir wurde die Grundausbildung zeitlich für die ROA adW-Laufbahn mit 3 Monaten angerechnet. Somit wurde ich bereits nach 9 Monaten Fahnenjunker und nicht erst nach 12 Monaten.
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Viel wichtiger als die Anrechnung auf die Beförderungszeit ist für mich der Punkt, dass man sich als bereits Gedienter wohl die beiden vorgeschalteten "grünen" Module sparen kann. Nicht dass ich das keine Lust darauf hätte - im Gegenteil - aber es macht ja Sinn, die Kapazitäten freizuhalten für Kameraden, die diese zwingend durchlaufen müssen.
Interessieren würde mich, ob, was die Ableistungspflicht der beiden vorgeschalteten Module für Ungediente angeht, auch bei Vorgedienten differenziert wird. Beispielsweise man hat seine AGA bei einer bestimmten TSK gemacht, gehört nun aber einen anderen TSK an. Muss man diese Module dann u. U. doch machen? Wie hier bereits mitgeteilt wurde hat die Bundeswehr die Inhalte der Grundausbildung mittlerweile wohl über alle TSK hinweg harmonisiert, nur war das damals bei mir noch nicht der Fall.
Zitat von: unknown00 am 12. August 2025, 08:35:06Bei mir wurde die Grundausbildung zeitlich für die ROA adW-Laufbahn mit 3 Monaten angerechnet. Somit wurde ich bereits nach 9 Monaten Fahnenjunker und nicht erst nach 12 Monaten.
Viel wichtiger als die Anrechnung auf die Beförderungszeit ist für mich der Punkt, dass man sich als bereits Gedienter wohl die beiden vorgeschalteten "grünen" Module sparen kann. Nicht dass ich das keine Lust darauf hätte - im Gegenteil - aber es macht ja Sinn, die Kapazitäten freizuhalten für Kameraden, die diese zwingend durchlaufen müssen.
Interessieren würde mich, ob, was die Ableistungspflicht der beiden vorgeschalteten Module für Ungediente angeht, auch bei Vorgedienten differenziert wird. Beispielsweise man hat seine AGA bei einer bestimmten TSK gemacht, gehört nun aber einen anderen TSK an. Muss man diese Module dann u. U. doch machen? Wie hier bereits mitgeteilt wurde hat die Bundeswehr die Inhalte der Grundausbildung mittlerweile wohl über alle TSK hinweg harmonisiert, nur war das damals bei mir noch nicht der Fall.
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Die ASSA 1&2 habe ich trotz "WDL-12er"-Status durchlaufen - es hat sich gelohnt und war richtig.
Meine Stehzeit hatte sich auch auf 9 Monate verkürzt.
ZitatDie ASSA 1&2 habe ich trotz "WDL-12er"-Status durchlaufen - es hat sich gelohnt und war richtig.
Meine Stehzeit hatte sich auch auf 9 Monate verkürzt.
Und da war "Peter Lemon" nicht der einzige.
Geschätzt knapp 20% der Teilnehmer der ASSA ("allgemeine streitkräftegemeinsame soldatische Ausbildung" - die "grünen Module") waren vorgedient - so wie ich auch.
Und es war auch bis zuletzt nicht zu ergründen, welche Vorgedienten das BAPers zur ASSA geschickt hat vor den ROL-Modulen, und welche nicht.
Beste Grüße,
der Panzerjäger.