Schönen guten Tag ,
ich verlasse die Bundeswehr nach knapp 16 Jahren.
Mir geht es um meine G-Akte ( die mittlerweile schon ein gefüllter Ordner ist :D ).
Der zuständige San-Bereich gab mir lediglich die Informationen , dass alle Gesundheitsfragen nach DZE über Andernach laufen..soweit so gut. Ich bat trotzdem darum, mir die "wichtigen" Arztbriefe kopieren zu lassen. Dieses wurde abgelehnt und darauf verwiesen, dass nur der nächste Hausarzt diese anfordern darf.
Meine Frage dazu ist , gibt es irgendwelche "rechtlichen" Grundlagen, die diese Argumentation stützen? Oder ist es eher die Bequemlichkeit , die Kopien zu verweigern ?
LG
Die Aussage ist falsch. Sie haben bei Ihrem Ausscheiden das Recht, eine Kopie Ihrer G-Akte zu erhalten. Diese Information mit Quellenangabe gibt es hier im Forum schon irgendwo.
Sie haben Anspruch auf
eine kostenlose, vollständige Kopie der gesamten G-Akte, inkl. der Einlegekarten.
Siehe hier
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?msg=754524Drucken Sie den Inhalt des im Link zitieren "
Heilfürsorgehinweis H09-2023 Kopien von Gesundheitsunterlagen" aus und legen Sie dies dem Bearbeiter vor.
Weigert er sich weiterhin, lassen Sie sich einen Termin beim Arzt geben und fordern dort die Umsetzung Ihres Rechts.
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Dann werde ich das mal probieren .
LG