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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: german95er am 27. Mai 2025, 19:35:07

Titel: Augenkrankheit Keratokonus als aktiver Soldat
Beitrag von: german95er am 27. Mai 2025, 19:35:07
Guten Tag Kameraden,

kurz zu meiner Person:

29 Jahre alt
Stabsunteroffizier
9.Dienstjahr / SAZ19
Eingesetzt in der EloInsT

Nun zur meiner Frage.
Bei mir wurde beim 90/05er Kraftfahrverlängerung C/CE ein Problem mit der Sehstärke beim Zivilen Augenarzt festgestellt.
Daraufhin wurde ich nach Ulm ins BwK überwiesen. Und dort sehr gründlich durchgecheckt. Die Ärte vorort stellten eine Sehschärfe von Links: 0,20 und Rechts: 0,16 fest.
Desweitern wurde die Krankheit Keratokonus festgestellt. Mir wurde mitgeteilt das für mich eine OP (Crosslinkng) erstmal nicht in frage kommt, da der Keratokonus schon zuweit vortgeschritten ist. Es wird versucht mit Speziellen Kontaktlinsen das ganze zu verbessern.

Zur meiner Hauptfrage: Laut der Vorschrift A1-831/0-4000 Wehrmedizinische Begutachtung.
Auf Seite 131.7.3.21 GNr 21 – Brechende Medien (Hornhaut, Linse, Glaskörper)

Wird diese Krankheit mit T6 angegeben.

Was heisst das Direkt für mich als Aktiver Soldat ? Werde ich deswegen einfach rausgeworfen ?

Mit kameradschaftlichen Grüßen

german95er


Titel: Antw:Augenkrankheit Keratokonus als aktiver Soldat
Beitrag von: KlausP am 27. Mai 2025, 19:51:47
Nein, einfach so ,,rausgeschmissen" werden Sie nicht. Sie können ja z.B. auf einen Dienstposten in der EloInst versetzt werden, der keinen Dienstführerschein erfordert.

Um Sie zu entlassen bedarf es eines DU-Verfahrens. Und das wird nur ,,durchgezogen", wenn es keine Verwendung oder keinen Dienstposten in der Bw gibt, wo Sie mit Ihrer Erkrankung eingesetzt werden können.
Titel: Antw:Augenkrankheit Keratokonus als aktiver Soldat
Beitrag von: Ralf am 28. Mai 2025, 04:24:44
Die Vorschrift ist für Einstellung = Musterung relevant.
Gibt ja bspw genügend Ältere, die mittlerweile Schäden am Knie oder Rücken haben, mit denen sie nicht eingestellt werden können, jedoch ihren Dienst weitermachen. So könnte ein FschJg, der nicht mehr sprungtauglich ist, durchaus noch Verwendungen im Innendienst machen, die bspw diese Expertise dort erfordern.