Schönen Sonntag zusammen,
ich möchte mich gern im Allgemeinen informieren.
Und zwar habe ich mich im Januar ´25 wieder bei der BW als SAZ beworben, da mein ehemaliger AG mich gekündigt hat (betriebsbedingt wegen Insolvenz). Mein aktueller Stand, nachdem ich beim Assessment Test soweit alles bestanden habe, ist mein Eintrittstermin der 01.10.25.
Mein GWD liegt schon ein paar Jahre zurück und ich werde auch die Grundausbildung wiederholen - deshalb zum Quartalsbeginn, ansonsten wäre auch jederzeit zum Monatsbeginn möglich. :)
Was ich allerdings nicht sonderlich nachteilig empfinde, da ich somit auch die ganzen Basics wieder auffrischen kann und werde.
Meine AGA wird in Füssen stattfinden, meine Stammeinheit später aufgrund meines erlernten Berufs (Werkzeugmechaniker) in Mittenwald.
Da ich bereits eine Ausbildung mit einem Beruf, der auch verwendbar ist, abgeschlossen habe, werde ich demnach auch sofort als Stabsunteroffizier eingestellt. (ich bitte, den "Neckermann"-Stuffz Teil hiermit zu überspringen ;D )
Nun zu meinen Fragen:
1.Habe ich den Dienstgrad ab Eintritt, oder erst nach Beenden der AGA? Mein damaliger Dienstgrad nach dem 9-monatigen GWD war
logischerweise Obergefreiter.
2. Wird der Sold von Beginn an mit dem Dienstgrad "Stuff" sein? Sollte theoretisch A6 sein
3. Werden zivile Berufs-/Erfahrungsjahre angerechnet bei den Erfahrungsstufen der Soldaten?
4. Da mein Wohnort zur Kaserne ca. 50 km entfernt ist, steht mir hier das sog. Trennungsgeld oder Entfernungspauschale zu?
Trennungsgeld spreche ich an, da ich verheiratet bin und wir in unserem Haushalt 2 Kinder haben, für die ich ebenfalls
Familienzuschlag bekomme (in Höhe ??? EUR) wurde mir gesagt
Vielen Dank vorab für die Antworten und ggf. auch Tipps/Infos
Ich freue mich schon auf meine künftige Zeit bei der Bundeswehr und bin gespannt auf die Kameradinnen und Kameraden vor Ort, sofern es letztendlich Mittenwald bleibt, oder meine Einplanerin nicht doch was heimatnäheres findet :)
PS: Falls das Thema in einen bestimmten Bereich zugeordnet werden kann, gerne verschieben.
Moin und willkommen zurück im Irrenhaus😂
1. Grundsätzlich, abhängig von der Geschwindigkeit von BaPersBw, werden Sie innerhalb der Grundausbildung zum Stuffz befördert werden.
2. Sobald Sie zum Stuffz befördert werden wird auch die Besoldung dementsprechend angepasst werden bzw. rückwirkend ausgezahlt werden.
3. Ihre Dienstzeit, Berufserfahrung werden angerechnet, dies kann allerdings dauern wird dann aber auch rückwirkend erstattet werden.
4. Da Sie verheiratet sind wird Ihre Wohnung automatisch anerkannt werden und Sie werden Anspruch auf Trennungsgeld haben. Dazu bekommen Sie aber während der Grundausbildung auch unterrichte durch die Rechnungsführer.
5. Sie werden den Familienzuschlag für Verheirate mit Kindern in Höhe von 317,66€ erhalten. Da sie 2 Kinder haben erhöht sich dieser Zuschlag um weitere 146,38€, insgesamt erhalten sie also einen Zuschlag von 464,04€.
Zu 1 eine kleine Korrektur: die Einstellung erfolgt gleich mit dem Dienstgrad StUffz aufgrund des Zivilberufes.
Die Wiederholung der GA ist eigentlich nicht vorgesehen, da Doppelausbildung nicht erfolgen soll.
Zitat von: Ralf am 01. Juni 2025, 16:10:28Zu 1 eine kleine Korrektur: die Einstellung erfolgt gleich mit dem Dienstgrad StUffz aufgrund des Zivilberufes.
Die Wiederholung der GA ist eigentlich nicht vorgesehen, da Doppelausbildung nicht erfolgen soll.
Danke für die Information erstmal
Bezüglich der Grundausbildung, welche ich erneut ablegen soll, da der Wachsoldat von damals nicht anerkannt wurde/wird. Habe leider auch keine Unterlagen hierzu, meine Einplanerin ist aber aktuell dran.
Zitat von: KillBurn93 am 01. Juni 2025, 13:37:07Moin und willkommen zurück im Irrenhaus😂
1. Grundsätzlich, abhängig von der Geschwindigkeit von BaPersBw, werden Sie innerhalb der Grundausbildung zum Stuffz befördert werden.
2. Sobald Sie zum Stuffz befördert werden wird auch die Besoldung dementsprechend angepasst werden bzw. rückwirkend ausgezahlt werden.
3. Ihre Dienstzeit, Berufserfahrung werden angerechnet, dies kann allerdings dauern wird dann aber auch rückwirkend erstattet werden.
4. Da Sie verheiratet sind wird Ihre Wohnung automatisch anerkannt werden und Sie werden Anspruch auf Trennungsgeld haben. Dazu bekommen Sie aber während der Grundausbildung auch unterrichte durch die Rechnungsführer.
5. Sie werden den Familienzuschlag für Verheirate mit Kindern in Höhe von 317,66€ erhalten. Da sie 2 Kinder haben erhöht sich dieser Zuschlag um weitere 146,38€, insgesamt erhalten sie also einen Zuschlag von 464,04€.
Ja, Danke an dieser Stelle erstmal für diesen würdigen Empfang ;D
Auch hier schon mal herzlichen Dank für die einzelnen Punkte und deren Erläuterung.
Ich werde versuchen, mit meiner Einplanerin alles so gut wie möglich vorzubereiten, dass ab Diensteintritt soweit alles "fertig" ist und vor Ort dann noch Einzelheiten geklärt werden müssen, was natürlich der Idealfall wäre. Kenne jedoch auch Geschichten von Leuten, die hatten weniger Glück und da haben sich Formalitäten ganz schön in die Länge gezogen...
Zu Punkt 3 eine Frage:
Da mein 9-monatiger Grundwehrdienst angerechnet wird und auch meine zivilen Berufsjahre.
In welche Erfahrungsstufe könnte ich theoretisch fallen? Mein GWD war 2009/10. Meine Ausbildung habe ich 2015 erfolgreich abgeschlossen, somit 10 Jahre Berufserfahrung, sogar 4 davon im Ausland - falls das eine Rolle spielt.
Zitat von: Ralf am 01. Juni 2025, 16:10:28Zu 1 eine kleine Korrektur: die Einstellung erfolgt gleich mit dem Dienstgrad StUffz aufgrund des Zivilberufes.
Die Wiederholung der GA ist eigentlich nicht vorgesehen, da Doppelausbildung nicht erfolgen soll.
Also sollte bei mir alles gut laufen, und würde wieder eingestellt werden, nach fast 19Jahren, müsste ich die AGA nicht wiederholen, ich meine als Stuffz abgegangen , und logischerweise Url1 und Url2 damals absolviert. Bloß ich mache ja Truppendienst wie im anderen Thread beschrieben. Oder gibt es dafür eine Vorschrift ?
Nein, die GA ist für alle gleich.
Kleine Info von mir, eventuell veraltetes Wissen aber 2017 gab es bei der Luftwaffe eine extra Inspektion, welche den verkürzten UGL angeboten haben bzw durchgeführt. Dies waren alle Wiedereinsteller, welche mindestens 10 Jahre nicht mehr gedient haben. Diese waren nur 4 Wochen vor Ort. Dienstgrad wird m. M.n.auch direkt vergeben (ich bin sogar Camping - Feldwebel gewesen). Geld gab es dementsprechend auch schon in der Höhe. Erfahrungsstufe wurde nachträglich angepasst und nachgezahlt, das kann man berechnen. Die zivilen Jahre, die du in dem Beruf gearbeitet hast, zählen. Da muss aber auch der damalige Arbeitsvertrag den Wortlaut enthalten.
Hallo,
Vielen Dank ich habe bereits mit dem Sachbearbeiter gesprochen ,er hat mich ein bisschen aufgeklärt wie es laufen könnte, zudem habe ich mit der Rentenkasse, mit dem BFD und mit Sozialdienst RS gehalten, wie das alles sich verhält , ab Ü40 sind halt andere Gegebenheiten für mich entscheidend ob das alles Sinn macht, auch für den Ruhestand und Rente den BFD was sich alles geändert hat, ich finde zum Vorteil für den Soldaten, Im militärische Sinn muss ich Stand Juni 2025 keine GA wiederholen, aber entscheidend irgendwie die Dienstelle , immer vorausgesetzt man besteht das Assessment. Ich war früher in der 1t Verwendung im Heer -RAK -Art Feuerleiter, das mit den Berufsjahren kann angerechnet werden, jedoch ist mein Beruf nicht wirklich verwertbar, da dieser DP keinen Beruf voraussetzt. Das mit der Besoldung wird dann mit Stand 2006 weitergeführt, aber bis es soweit ist dauert es noch.
Mit freundlichen Grüßen
🙋�♂️
Zitat von: Ralf am 02. Juni 2025, 05:11:48Nein, die GA ist für alle gleich.
Hallo , an wen kann ich mich wenden um das zu klären, mir wurde das heute auch gesagt und auch in D Päk eingetragen? Noch habe Zeit zu klären. Gerne PN .
Für diese Festlegung ist das jeweilige Kdo zuständig, also bspw. das KdoH.
Ich kenne hierzu ein Protokoll des FüSK I 3 (heute EBU), in dem der ministerielle Referent ausgeführt hat: es gibt keine Doppelausbildung, wer die GA erfolgreich bestanden hat, macht diese nicht noch einmal.
Zitat von: Ralf am 30. Juli 2025, 17:11:03Für diese Festlegung ist das jeweilige Kdo zuständig, also bspw. das KdoH.
Ich kenne hierzu ein Protokoll des FüSK I 3 (heute EBU), in dem der ministerielle Referent ausgeführt hat: es gibt keine Doppelausbildung, wer die GA erfolgreich bestanden hat, macht diese nicht noch einmal.
Ich soll am 05.01 direkt nach Heide in die GA an die USLw , so steht drin, was soll und kann ich jetzt machen, oder prüfen oder in die Wegen leiten.
ZitatFür diese Festlegung ist das jeweilige Kdo zuständig, also bspw. das KdoH.
Du kannst entweder daran teilnehmen oder auf das KdoLw anschreiben oder aber deinen KarrBer bitten, das iRs Verantwortlichkeit für dich dort abklären zu lassen..
Zitat von: Ralf am 30. Juli 2025, 18:45:41ZitatFür diese Festlegung ist das jeweilige Kdo zuständig, also bspw. das KdoH.
Du kannst entweder daran teilnehmen oder auf das KdoLw anschreiben oder aber deinen KarrBer bitten, das iRs Verantwortlichkeit für dich dort abklären zu lassen..
Genau das kann ich mal probieren, habe ja noch 4 Monate, wusste auch nicht das eine GA an einer Unteroffizier-Schule gemacht wird, OK früher wars in der Einheit ....