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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Heter91 am 03. Juni 2025, 12:33:13

Titel: Auslandsdienstbezüge – Drei-Monats-Regelung: Kalendermonate oder 91 Tage?
Beitrag von: Heter91 am 03. Juni 2025, 12:33:13
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur bekannten Drei-Monats-Regelung im Zusammenhang mit Auslandsdienstbezügen.

In den entsprechenden Vorschriften heißt es, dass ein Auslandsaufenthalt "mehr als drei Monate" dauern muss, um bestimmte Ansprüche geltend machen zu können. Jetzt stellt sich für mich die Frage:

Wie genau werden diese "mehr als drei Monate" berechnet?
   •   Gilt hier die feste Tageszahl von 91 Tagen (also 3 × 30 + 1)?
   •   Oder müssen es tatsächlich mehr als drei Kalendermonate sein – je nach den betroffenen Monaten also ggf. 92, 93 oder sogar 94 Tage?

Beispiel: Wenn jemand vom 1. Januar bis zum 1. April im Ausland ist – also genau drei Monate – reicht das nicht. Aber wie ist es, wenn man bis zum 2. April bleibt? Sind das dann ,,mehr als drei Monate", obwohl es z. B. nur 91 Tage sind?

Würde mich freuen, wenn jemand Erfahrung oder fundierte Infos aus der Praxis oder Verwaltung dazu hat.

Vielen Dank im Voraus!
Titel: Antw:Auslandsdienstbezüge – Drei-Monats-Regelung: Kalendermonate oder 91 Tage?
Beitrag von: F_K am 03. Juni 2025, 13:33:08
Ist im BGB geregelt - Zeitabläufe und Fristen.

Ja, mehr als 3 Monate sind 3 Monate und ein Tag, also 1. 1. bis 2. 4..