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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: ReCi am 13. Juni 2025, 22:25:06

Titel: ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: ReCi am 13. Juni 2025, 22:25:06
Hallo zusammen,

ich interessiere mich für die Laufbahn als Reserveoffizieranwärter außerhalb des Wehrdienstes (ROA a.d.W.) und hätte dazu eine Frage in die Runde – vielleicht hat jemand Erfahrungen oder kennt ähnliche Fälle:

Ich bin 40 Jahre alt, deutscher Staatsbürger, habe einen Bachelorabschluss (Note 3,0) und bin gedienter Soldat (Obergefreiter). Beruflich bin ich derzeit als Regierungsbeschäftigter in einem Bundesministerium (EG 12) tätig.

Mir ist bewusst, dass für die ROA-Laufbahn in der Regel ein Bachelor mit Note 2,0 oder besser verlangt wird.
Meine Frage: Kennt jemand Fälle, in denen bei vorhandener Vordienstzeit und beruflicher Qualifikation trotzdem eine Zulassung zum Assessment in Köln erfolgt ist – ggf. im Rahmen einer Einzelfall- oder Härtefallregelung?

Ich möchte keine Bewerbung ,,auf Verdacht" abschicken, sondern mich zunächst bei der Karriereberatung informieren, ob ich überhaupt realistische Chancen habe, zugelassen zu werden.

Bin dankbar für jede Rückmeldung oder Erfahrungswerte!

Mit kameradschaftlichen Grüßen!  8)
Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: Bunkerfunker am 13. Juni 2025, 23:57:17
Erfahrungsgemäß gab es in der Vergangenheit etwa 10x so viele Bewerber wie Stellen (so um die 100 pro Jahr). Es gibt ganz viele Fälle, wo Bewerber war eine Offizierseignung erhielten (ca. 30-50%), aber es eben nicht in die Bestenauslese (Top 10%) schaffen.

Bereits in der Vergangenheit war der Notendurchschnitt ein wichtiges Kriterium. Es wurde aber nicht von Beginn an mittels Noten herausgefiltert. Es mag daher also einige Bewerber mit eher mittelmäßigen Noten geben, weil sie woanders herausragende Leistungen erbrachten (CAT-Test, Gruppendiskussion etc.). Bekanntlich ist es aber so, dass Menschen mit mittelmäßigen Noten auch mittelmäßig beim CAT-Test abschneiden.

Die Stellenausschreibung wurde dieses Jahr in zwei geteilt: IT und ,,sonstiges Gedöns". Da wohl etwa 30 Stellen nur auf IT entfallen, haben die Bewerber mit MINT-Studium bessere Chancen.
Die restlichen Bewerber (Studium keine Pflicht) konkurrieren dann um die verbleibenden ca. 70 Stellen. Für sie wird es also noch schwieriger als vorher. Deswegen der harte NC.

Wenn dein Abi und Studium schlechter als 2,0 waren und du keine Naturwissenschaft studiert hast, erfüllst du die Bewerbungsanforderung nicht. Da die Bewerbung nur über Karriere-Center und nicht direkt läuft, dürftest du dort gleich herausgefiltert werden. Aus meiner Sicht dann Zeitverschwendung.
Titel: ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0
Beitrag von: ROAadw2021 am 14. Juni 2025, 13:40:00
Moin,

im Oktober 21 war die Note im Studium (noch?) kein Thema.
Die Berufserfahrung & Funktion in der freien Wirtschaft & Testergebnisse & Gesamteindruck hat für ausreichend Punkte gesorgt.

Falls es neue Anforderungen gibt, bitte den o.g. Teil ignorieren.

VG
Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: MV am 14. Juni 2025, 13:58:57
Meiner Meinung nach ziemlich kurz gedacht, weil es Abschlüsse gibt, die nicht in das Notensystem passen. Bestes Beispiel: Rechtswissenschaften. Mit der Note "gut" würde man zu den besten 4-5 % bundesweit gehören. Mit der Zwischennote "vollbefriedigend" würde man ca. zu den besten 15 % der Absolventen gehören. Würde aber bei starrer Umrechnung in ein anderes Notensystem hier rausfallen. Ich war noch nie ein Fan dieser Art der Bestenauslese. Was sollen Noten eines Spätpubertierenden über die Befähigung eines Offiziers aussagen. Ggf. 10-15 Jahre später? Ist schon klar, dass man so einfach die Bewerberzahl erstmal reduzieren kann und Arbeit spart. Ich glaube, hier spart man aber am falschen Ende und es geht viel Potential verloren, weil die Gewichtung der Auswahlkriterien falsch gesetzt ist.
Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: F_K am 14. Juni 2025, 14:01:59
Es ist aber, wie es ist.

(Und es werden ausreichend geeignete Bewerber gefunden werden - Juristen werden eher nicht benötigt.)
Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: PzPiKp360 am 14. Juni 2025, 14:29:18
Mit Blick auf den aktuellen Zustand der Reserve und deren gewünschten neuen Personalgrößen, und zumindest meiner persönlichen Erfahrung, daß man auch bei der aktiven Truppe zur Unterstützung immer willkommen ist, weil es an allen Enden an Personal fehlt, seien es Portepees oder (noch nicht Stabs-)Offiziere, dann verstehe ich nach all den Jahren nicht, warum die Kapazitäten für RFA und ROA weiterhin so klein gehalten werden - die Zeitenwende scheint da immer noch nicht angekommen.
Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: F_K am 14. Juni 2025, 15:21:04
(R)OA i.W. sind die besser ausgebildeten Kameraden - dafür muss mehr Werbung gemacht werden.
Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: MV am 14. Juni 2025, 15:40:05
Mit Verlaub, aber was ist das für eine Argumentationskultur? Ist so, weil ist so... Der Auswahlprozess ließe sich doch offenkundig besser gestalten. Da ist die Bw ja auch gar nicht alleine, sondern der gesamte ÖD krankt daran. Aber man wird wohl bemängeln dürfen, was evidenter Unfug ist - jedenfalls solange, bis mir jemand überzeugende Gegenargumente liefert.

Wir sind doch hier alle daran interessiert, dass die Streitkräfte sinnvoll und nachhaltig aufwachsen. Daneben wird hier im Forum immer wieder getönt, für die ROA seien zivile Qualifikationen ohnehin mehr oder weniger uninteressant, weil sich der Dienstposten daran ohnehin nicht interessiert und kein Seiteneinstieg ist. Wenn man dann in einer höheren Verwaltungsbehörde der BW landet (irgendein Kommando oder Amt). Da müssen Sie mir bitte erklären, wieso man da mit juristischem Hintergrundwissen kein Mehrwehrt bieten können sollte.

Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: Ralf am 14. Juni 2025, 15:48:13
ZitatKapazitäten für RFA und ROA weiterhin so klein gehalten werden - die Zeitenwende scheint da immer noch nicht angekommen.
Das ist maßgeblich eine Frage der Ausbildungskapazitäten, die Umfänge werden priorisiert für aktives Personal gebraucht. Und es müssten ja auch die Res Strukturen schon in vollem Umfang vorhanden sein.

ZitatIch war noch nie ein Fan dieser Art der Bestenauslese. Was sollen Noten eines Spätpubertierenden über die Befähigung eines Offiziers aussagen
Nichts anderes macht ein NV und das ist gelebte Praxis an den Unis. Es bedarf nun einmal eines vergleichenden Kriteriums und eine Abi-Note mit einem Studienabschluss kann ich eben nicht vergleichen. Es ist auch nur fair, haushalterisch vorteilhaft und kapazitätspriorisierend für aktive OA, nicht alle ROA adW einzuladen. Vorsortierreihenfolgen gibt es btw auch bei den aktiven OA je nach Studienwunsch, da gibt es auch Vorabablehnungen.

ZitatDa müssen Sie mir bitte erklären, wieso man da mit juristischem Hintergrundwissen kein Mehrwehrt bieten können sollte.
Weil es eben nicht erforderlich ist, brauchen ja auch keine aktiven OA, die Stellenbeschreibung gibt das nicht her.
Ein ROA bearbeitet keine komplexen Rechtsfälle. Eigentlich wird er nur ausgebildet und zwar nicht als StOffz (R), sondern bspw. als NachrW, Pers, StDst, Presse. Richtig einsetzen kann man ihn eh nicht in der Zeit.
Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: F_K am 14. Juni 2025, 16:20:58
Einfach mal die Praxis akzeptieren - eine Abiturnote (Durchschnitt) ist ein GUTER Indikator für die Frage, ob jemand lernen KANN und WILL.

Viele Studien zeigen, dass er auch Aussagen über Studienerfolge ermöglicht.

Es mag andere / bessere Möglichkeiten geben - aber NC und viele Verfahren nutzen eben diesen Indikator.

Da es genug geeignete Bewerber gibt, wird diese Vorauswahl auch nicht dazu führen, dass sich dies ändert.

(Satirische Randbemerkung - die BW benötigt keine rechtskundigen Taxifahrer ...).
Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: ReCi am 14. Juni 2025, 17:09:28
Danke für die bisherigen Rückmeldungen – besonders für die differenzierten Beiträge zur Notenproblematik. Ich finde es nachvollziehbar, dass bei begrenzten Kapazitäten selektiert werden muss. Trotzdem eine Anmerkung aus meiner Sicht:

Es ist verständlich, dass Noten ein grobes Vergleichskriterium sind. Was ich jedoch kritisch sehe, ist die fehlende Flexibilität im Umgang mit Lebensläufen, die von der ,,klassischen Schablone" abweichen – gerade bei einem Laufbahnmodell, das explizit die Einbindung zivilberuflicher Erfahrung betonen will.

Wer z. B. seit Jahren in einer sicherheitsrelevanten Bundesbehörde arbeitet, Verantwortung trägt, im Austausch mit Stakeholdern auf Bundesebene steht und bereits Vordienstzeit in der Truppe hatte, bringt ggf. mehr mit als ein Studienabsolvent mit 1,8, der gerade frisch von der Uni kommt – und das ohne jede Arroganz.

Mir geht es nicht darum, ,,durchgewunken" zu werden – sondern darum, dass auch Potenzial und aktuelle Leistungsfähigkeit ernsthaft geprüft werden, statt primär formale Kriterien entscheiden zu lassen. Die ROA-Struktur wird nicht durch NCs gestärkt, sondern durch motivierte Leute mit Profil.

Vielleicht ist das ein idealistischer Blick. Aber genau für solche Diskussionen ist das Forum ja da.
Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: F_K am 14. Juni 2025, 17:16:15
Diskutieren kann man viel - hier ist aber der Entscheider NICHT dabei - wir kennen aber seine Vorgaben.

Also kann man, wenn man will, versuchen, die Beweggründe / Argumente für diese Entscheidung zu erläutern / zu verstehen.

Wenn es nicht gelingt, ist auch dies ein Fakt.
(Genauso kann man diskutieren, ob der NC wirklich fürs Studium ein Indikator ist - oder einfach den Fakt akzeptieren.)
Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: F_K am 14. Juni 2025, 17:21:15
Ach ja - zur Frage - die Kriterien sind NEU, da gibt es keine Erfahrungen.

Also bewerben, mit Ablehnung rechnen, und DANN, im Einzelfall, beim Entscheider die Argumente bringen - dann wird man sehen.

(ob danach eine OA Eignung und Durchsetzung erfolgt, wäre dann der nächste Schritt.)

Berichte bitte über Deine Erfahrungen, Danke, viel Erfolg.
Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: FernmelderW9 am 14. Juni 2025, 18:50:04
Was die Berufserfahrung angeht, soll diese keine Rolle mehr spielen (erste zwei Zeilen aus der Stellenbeschreibung):

* Bei dieser Laufbahn handelt es sich um eine Berufseinstiegslaufbahn
* Berufserfahrung ist für diese Laufbahn keine Voraussetzung und stellt auch keinen Qualifikationsvorteil da
Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: PzHurra am 14. Juni 2025, 18:55:58
Hier mal die aktuellen Ausschreibungen inklusive der Noten:

https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de/erece/portal/index.html#/JobDetail/none/ThreeColumnsEndExpanded/FA163EC863931FE090A41F5840589292/?json=%257B%2522Keywords%2522:%2522reserve%2522%257D


https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de/erece/portal/index.html#/JobDetail/none/ThreeColumnsEndExpanded/FA163EC863931FE090A42946C0A6106A/?json=%257B%2522Keywords%2522:%2522reserve%2522%257D


Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: F_K am 14. Juni 2025, 20:12:07
Anmerkung:

Zumindest für OA gibt es ja jedes Jahr Tausende Absagen VOR dem AC, eben wegen nicht ausreichender Abiturnoten - insoweit gibt es schon Jahrzehntelange Erfahrungen mit diesem Konzept.

Aber ein Ratschlag wurde ja gegeben - einfach machen.
Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: Bunkerfunker am 15. Juni 2025, 19:32:43
,,Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte." (Art. 33 Abs. 2 GG)

Beim öffentlichen Dienst muss also eine Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung stattfinden.

1. Mit Eignung sind persönliche Eigenschaften wie Teamfähigkeit, Durchsetzungsfähigkeit, freiwilliges Engagement usw. gemeint. Diese werden größtenteils im Auswahlverfahren festgestellt.

2. Befähigung meint den Bildungsstand. Für die Nicht-IT-Stellen beim ROA ist ein absolviertes Studium irrelevant. Voraussetzung ist ,,nur" eine gute bis sehr gute Allgemeinbildung, so dass hier maßgeblich die schulischen Leistungen betrachtet werden. Wer Jurist ist, hat nicht automatisch eine höhere Befähigung als Nicht-Juristen, da das erforderliche juristische Wissen in der Offiziersausbildung erworben wird. Bei der schriftlichen Bewerbung sind alle Zeugnisse und Noten vom Abschluss der 10. Klasse bis zum Abitur (oder Äquivalent) tabellarisch erfasst vorzulegen.

3. Fachliche Leistung meint für die Stelle relevante Berufserfahrung und sonstige Leistungen. Hier sind Studium und praktische Erfahrung durchaus zur Unterscheidung von Bewerbern zu berücksichtigen.

Was das BAPersBw also macht, sie filtern bereits bei Punkt 2 (allgemeiner Bildungsstand) mittels Schulnoten heraus. Das ist legitim und bedeutet keine ungerechtfertigte Benachteiligung. Die anderen Punkte sind auch nicht ganz so einfach mittels Unterlagen feststellbar und erfordern ein Testen bzw. persönliches Kennenlernen.
Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: D1987 am 16. Juni 2025, 07:13:36
Ich kann da auf meinen Werdegang nochmal hinweisen und die Kommentare im AC:
Abitur 3.0
Bachelor 2.5
Master 2.2

CAT und Interview mega, Gruppenteil zwischen oberen und mittleren Drittel.

Und es wurde eben gesagt, dass bei mir die Einladung wahrscheinlich wegen des beruflichen Hintergrundes erfolgt ist - Führungskraft Bereich Personal - und nicht wegen der Noten.

Wenn jetzt aber NC Werte angegeben werden als Ausschlusskriterium, dann ist das eben so. Die formelle Bewertung von 700+ Bewerbungen nach einem anderen Punktesystem ist ein Arsch voll Arbeit bei der Ausschussquote.
Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: ReCi am 16. Juni 2025, 09:06:15
Ich wollte euch kurz auf den aktuellen Stand bringen, falls andere in einer ähnlichen Situation sind:

Ich habe zunächst mit dem Karriereberatungscenter telefoniert. Dort wurde mir mitgeteilt, dass meine Unterlagen zwar angenommen, aber nicht eigenständig geprüft oder bewertet werden, sondern lediglich an das zuständige Personalmanagement weitergeleitet werden. Daher bat man mich, mich direkt mit dem zuständigen Personalverantwortlichen für die Reserve in Köln in Verbindung zu setzen. Die Telefonnummer wurde mir genannt.

Ich habe dort angerufen, mein Anliegen geschildert und um Einschätzung gebeten.
Die Rückmeldung war sehr klar: Meine Bewerbung hätte keine Aussicht auf Erfolg, da die formalen Voraussetzungen (insbesondere der Notendurchschnitt von 2,0 oder besser im Studium) zwingend erfüllt sein müssen, um überhaupt im Verfahren berücksichtigt zu werden.

Mir wurde auch gesagt, dass es jährlich etwa 800 Bewerbungen auf ca. 20 Plätze gibt – die Konkurrenz ist also enorm, und es findet eine strenge Vorauswahl nach formalen Kriterien statt. Ohne die Mindestnote kein Weiterkommen im Auswahlprozess – unabhängig von beruflicher Erfahrung, Vordienstzeit oder sonstigem Engagement.

Für mich endet damit der Weg zurück zur Bundeswehr in dieser Form – zumindest in Friedenszeiten. Ich nehme es sportlich und danke euch allen nochmals für eure Einschätzungen, Hinweise und die gute Diskussion hier im Forum.
Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: F_K am 16. Juni 2025, 09:38:48
Es bliebe der Weg Reservefeldwebelanwärter (RFA), Feldwebel d. R. werden / sein und dann erneut bewerben.

(Es gab ja mal Zeiten, da musste man für die Bewerbung ROA adW min. Unteroffizier (d.R.) sein ...)
Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: Bunkerfunker am 16. Juni 2025, 09:47:56
... oder abwarten, ob die Ausschreibung(en) im nächsten Jahr noch diese NC verlangen. Nach dem NATO-Gipfel übernächste Woche kann es ja sein, dass die Bundeswehr 200.000 zusätzliche Reservisten braucht.
Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: F_K am 16. Juni 2025, 10:23:34
@ Bunkerfunker:

Ja, "sein" kann vieles.

(wie anlässlich Veteranentag gesagt wurde - es gibt 10 Millionen Veteranen, viele davon werden noch im wehrfähigem Alter sein - es gibt also sicherlich über 1 Million "nutzbarer" Reservisten - zusätzlich 200.000 ist also kein Problem - die Ausrüstung / Ausstattung schon eher, die na TrT und so weiter - dauert alles viel länger ..)

Nochmal: Eine Vorsortierung bei OA ist seit Jahrzehnten gängige Praxis, rechtssicher und "erprobt", ohne Nachteile für die Bundeswehr.

Selbst WENN bei ROA adW der Bedarf "explosiv" steigen würde (verdoppeln), dann reden wir von 40 zu besetzenden Plätzen, also immer noch SEHR VIEL mehr Bewerber - dann würde mann, wie man es auch für OA macht, ggf. den "NC" um ein paar Zehntel anpassen, und damit auf die Veränderung reagieren.

Nach derzeitiger Sach- und Rechtslage ist und bleibt, wenn man Interesse hat, RFA also die naheliegende Option.
Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: tdn am 16. Juni 2025, 10:42:36
Zitat von: ReCi am 14. Juni 2025, 17:09:28Wer z. B. seit Jahren in einer sicherheitsrelevanten Bundesbehörde arbeitet, Verantwortung trägt, im Austausch mit Stakeholdern auf Bundesebene steht und bereits Vordienstzeit in der Truppe hatte, bringt ggf. mehr mit als ein Studienabsolvent mit 1,8, der gerade frisch von der Uni kommt – und das ohne jede Arroganz.


Bei derartigem Profil bzw Qualifikation wäre die ROA Schiene besonders sorgfältig zu prüfen - besteht im VFall überhaupt eine Einsatzmöglichkeit oder ist das sowieso von vornherein ausgeschlossen? Gerade Verantwortung in einer Bundesbehörder wird sich im Einsatzfall ja auch nicht in Luft auflösen.
Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: D1987 am 17. Juni 2025, 13:27:48
Zitat von: tdn am 16. Juni 2025, 10:42:36
Zitat von: ReCi am 14. Juni 2025, 17:09:28Wer z. B. seit Jahren in einer sicherheitsrelevanten Bundesbehörde arbeitet, Verantwortung trägt, im Austausch mit Stakeholdern auf Bundesebene steht und bereits Vordienstzeit in der Truppe hatte, bringt ggf. mehr mit als ein Studienabsolvent mit 1,8, der gerade frisch von der Uni kommt – und das ohne jede Arroganz.


Bei derartigem Profil bzw Qualifikation wäre die ROA Schiene besonders sorgfältig zu prüfen - besteht im VFall überhaupt eine Einsatzmöglichkeit oder ist das sowieso von vornherein ausgeschlossen? Gerade Verantwortung in einer Bundesbehörder wird sich im Einsatzfall ja auch nicht in Luft auflösen.

Deshalb sind mMn Polizisten auch ausgeschlossen, oder?

Ich wusste nicht, dass es nur 20 Plätze sind, ich hatte 70-100 im Kopf.
Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: Bunkerfunker am 17. Juni 2025, 23:33:25
Richtig. Es macht keinen Sinn, wenn die Reserve nur aus Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern und Kommunen besteht, die im Ernstfall dort ebenfalls gebraucht werden. Hier im Forum war neulich auch ein Ehemaliger und nun Zivilangestellter der Bw unterwegs, der nicht verstand, warum seine Bewerbung für eine Reservelaufbahn abgelehnt wurde.

Der Wunschkandidat für eine ROA-adW-Laufbahn ist also eher ein in der Privatwirtschaft ohne Bezug zum öffentlichen Dienst tätige ITler oder Ingenieur. Wer kaum eine Lücke füllt wären Verwaltungsjuristen etc. aus einer sicherheitsrelevanten Bundesbehörde, Zollbeamte, Polizisten usw.
Titel: Antw:ROA außerhalb des Wehrdienstes mit Bachelor 3,0 – trotzdem Chance?
Beitrag von: Bunkerfunker am 17. Juni 2025, 23:51:31
Hier mal ein Auszug aus aus § 1 der Unabkömmlichstellungsverordnung, damit die Leser einen Eindruck bekommen können, welche Personenkreise als systemrelevant gelten und deshalb deren Heranziehung zur Bw verhinderbar ist:

,,Die Unabkömmlichstellung von Wehrpflichtigen oder Dienstleistungspflichtigen im Spannungs- oder Verteidigungsfall können der zuständigen Wehrersatzbehörde vorschlagen:

1. für die im öffentlichen Dienst des Bundes oder bei einer der Aufsicht einer Bundesbehörde unterstehenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts Beschäftigten die oberste Bundesbehörde;

2. für die im öffentlichen Dienst eines Landes, einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes oder bei einer anderen der Aufsicht einer Landesbehörde unterstehenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts Beschäftigten die oberste Landesbehörde;

3. für die im Zivilschutz Beschäftigten, die Angehörigen des Technischen Hilfswerks oder einer Hilfsorganisation des Katastrophenschutzes die oberste Bundes- oder Landesbehörde;

4. für Angehörige freier Berufe mit Aufgaben von besonderer Bedeutung die oberste Bundes- oder Landesbehörde;

5. für Angehörige von Betrieben, die der Aufsicht der Bergbehörden unterstehen die oberste Landesbehörde;

6. für die in der Seefischerei Beschäftigten die oberste Landesbehörde;

7. für die Beschäftigten bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen, in der Hafenschifffahrt sowie bei See- oder Binnenhäfen, Flugplätzen oder den unmittelbar hierzu gehörenden Umschlagsbetrieben die oberste Landesverkehrsbehörde;

8. für die im gewerbsmäßigen Güterkraft- oder Straßenpersonenverkehr Beschäftigten die oberste Landesbehörde;

9. für die in gewerblichen Betrieben der Ernährungswirtschaft Beschäftigten die oberste Landesbehörde;

10. für diejenigen, die bei Unternehmen beschäftigt sind, die Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit oder Postdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie;

11. für die im überregionalen gewerblichen Güterkraftverkehr Beschäftigten, für die in der Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt (außer Hafenschifffahrt) oder bei einem Luftfahrtunternehmen Beschäftigten, für die bei Eisenbahnen des Bundes Beschäftigten sowie für die bei der Deutsche Flugsicherung GmbH Beschäftigten das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur;

[...]"