Guten Abend,
kurze Frage: Es geht darum, dass ich mich gerade mit einem Anwalt zusammen in der ,,Weiteren Beschwerde" befinde wegen einer Disziplinarmaßnahme, die er als nicht gerechtfertigt ansieht.
Kann ich während dieser Zeit in der die weitere Beschwerde läuft befördert bzw. zum BS ernannt werden?
Gruß
Ja, Beschwerden haben darauf keinen Einfluss.
Bei Disziplinarbeschwerden gibt es keine "weitere Beschwerde", sondern stattdessen den Antrag auf Entscheidung des Truppendienstgerichts.
Was ist denn der Gegenstand der Disziplinarmaßnahme und was ist das Vorbringen im Rahmen der Beschwerde?
Zitat von: justice005 am 26. Juni 2025, 07:14:23Bei Disziplinarbeschwerden gibt es keine "weitere Beschwerde"
Sorry, dass ich da nachhake, aber das ist mir aufgefallen, weil ich das gerade letztens genau so unterrichtet hatte und ich kurz ins Straucheln kam, ob ich da was falsches wiedergegeben habe. Aber der Blick ins Gesetz sagt: §43 (2) Satz 1 WDO "Über die weitere Beschwerde entscheidet das Truppendienstgericht."
Genau so ist das. Und das sollte als Rechtsbehelf auch im Beschwerdebescheid stehen: ,,... gegen diesen Bescheid können Sie weitere Beschwerde einlegen beim Truppendienstgericht, ... Kammer in ..."
Ja, aber es ist ein Unterschied im Rechtsweg. Ich mache es klar, wenn ich es mit der normalen Beschwerde vergleiche:
Beispiel 1: der Kompaniechef war gemein zu mir:
-Beschwerde, die durch den Btlkdr entschieden wird
- weitere Beschwerde, die durch den Rgtkdr beschieden wird.
- danach Entscheidung durch das Truppendienstgericht.
Beispiel 2: der Kompaniechef verhängt ein Diszi :
-Beschwerde, die durch den Btlkdr entschieden wird.
- danach Entscheidung durch das Truppendienstgericht.
--> Bei Disziplinarbeschwerden fehlt eine Stufe und es geht schneller zu Gericht.