Guten Tag,
- Nach meiner Zeit als SaZ strebe ich ein Studium zum Diplom Finanzwirt an.
- Ich würde während des Studiums Anwärterbezüge und Übergangsgebührnisse bekommen.
- Die Ruhensregelung ist weg und die Anwärterbezüge würden nach StKl 6 besteuert werden.
- Jetzt der Punkt der mir derzeit noch unklar ist.
- Obwohl ich schon weiß das ich Anwärterbezüge während des Studiums beziehen würde, kann ich trotzdem erstmal einen Antrag auf die Förderung einer Bildungsmaßnahme beim BFD stellen.
- Dadurch würden die Übergangsgebührnisse von 75% auf 100% aufgestockt werden.
- Laut Gesetz werden Einkünfte aus Verwendungen im öffentlichen Dienst voll auf den Zuschuss bis zu dessen Höhe angerechnet.
- Allerdings habe ich jetzt schon mehrfach unterschiedliche Fälle im Web gesehen und selbst eine nette Dame vom BVA sagte mir das der Bildungszuschuss von den Anwärterbezügen unangetastet bleiben.
- Vielleicht gibt es hier ja ehemalige SaZ die nach ihrem DZE ein ("Duales")-Studium im ÖD begonnen haben und ihre Erfahrungen im Zusammenhang mit Übergangsgebührnissen und Anwärterbezügen teilen können.
"Die Übergangsgebührnisse erhöhen sich um einen Bildungszuschuss, wenn und solange während des Bezugszeitraums an einer nach § 7 geförderten Maßnahme der schulischen und beruflichen Bildung in Vollzeitform teilgenommen wird; in diesem Fall beträgt der Bildungszuschuss 25 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats.
Einkünfte auf Grund einer geförderten Maßnahme der schulischen und beruflichen Bildung werden auf den Bildungszuschuss bis zu dessen Höhe angerechnet."
§ 16 (3) SVG "Übergangsgebührnisse"
Die nette Dame vom BVA muss ja auch sagen können, was die rechtliche Grundlage ihrer Aussage ist.
Denn Anwärterbezüge sind Einkommen.
Eben, deshalb wäre es Super wenn sich ehemalige SaZ finden lassen würden die ein "Duales"-Studium im ÖD begonnen haben und ihre Erfahrungen teilen könnten.
Den einzigen Buschfunk den ich aktuell so gelesen habe ist das es eventuell ein Goodie unter der Hand sein könnte wenn man ein Staatlich gefördertes Studium beginnt das keinerlei extrakosten für den Bund verursacht. (z.B. für Studiengebühren).
Die Sache ist, das dieser Fall auch maßgeblich mit in die Entscheidung spielt, ob ich diesen Weg am ende einschlage denn:
Worst-Case: Ich bekomme 75% Übergangsgebührnisse + Anwärterzulage = Etwa das gleiche Netto wie jetzt allerdings mit einer höheren Steuerbelastung da es keine Steuerfreibeträge auf das Zweiteinkommen gibt
Best-Case: 100% + Anwärterzulage = 3 Jahre Goldesel
Nicht falsch verstehen, ich bin super dankbar das es das System der Übergangsbeihilfe und gebührnisse überhaupt gibt aber es sollte auch klar sein das man, gerade in dieser Zeit, alle Szenarien genaustens betrachten möchte.
Zitatdas es eventuell ein Goodie unter der Hand sein könnte
Ich kann mir ja viel vorstellen, aber das mit Sicherheit nicht. Nicht bei finanziellen Angelegenheiten, weil die Bewilligenden da persönlich in Regress genommen werden würden.