Guten Abend zusammen,
ich war für einen kurzen Zeitraum zu einer anderen Einheit kommandiert.
Meine Frage: Kann diese Einheit mir nachträglich für den Kommandierungszeitraum die geleistete Mehrarbeit auszahlen?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht möglich ist – finde dazu aber nichts Konkretes in den Vorschriften.
Falls jemand eine Quelle oder Erfahrungswert dazu hat, wäre ich dankbar!
Wenn der Nachweis über die geleistete Mehrarbeit vorliegt, kann sich die Stammeinheit darum kümmern.
Zitat von: LwPersFw am 02. Juli 2025, 12:43:45Wenn der Nachweis über die geleistete Mehrarbeit vorliegt, kann sich die Stammeinheit darum kümmern.
Inwiefern kann die Stammeinheut den etwas machen ?
Zitat von: FAXXEL112 am 03. Juli 2025, 13:22:18Zitat von: LwPersFw am 02. Juli 2025, 12:43:45Wenn der Nachweis über die geleistete Mehrarbeit vorliegt, kann sich die Stammeinheit darum kümmern.
Inwiefern kann die Stammeinheut den etwas machen ?
Die Mehrarbeit anhand des Nachweises erfassen und den entsprechenden Ausgleich sicherstellen.