Hallo zusammen,
ich bin aktuell als Wiedereinsteller im Verfahren und warte noch auf meinen Termin zum Eignungstest. In dem Zusammenhang habe ich eine wichtige Frage zur Wohnsituation und deren Anerkennung, insbesondere im Hinblick auf Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung.
Zur Situation:
Ich wohne momentan in einer Mietwohnung, die für mich aktuell noch tragbar ist. Allerdings wäre sie mit dem künftigen Sold bei der Bundeswehr finanziell nicht mehr zu stemmen. Ein Umzug in eine günstigere Wohnung wäre dann notwendig – allerdings erst nach einer festen Zusage, also wenn klar ist, dass ich wieder eingestellt werde.
Ein Umzug vor dem Eignungstest kommt für mich nicht infrage, da ich befürchte, dass eine neue Wohnung dann nicht als ,,bestehender Hausstand" anerkannt wird – was sich negativ auf Leistungen wie Trennungsgeld oder Umzugskostenvergütung auswirken könnte.
Hinzu kommt:
•Ich bin ortsgebunden, da mein Sohn hier mit seiner Mutter lebt – ein Wegzug ist daher nicht möglich.
•Es gäbe zwar noch eine Eigentumswohnung, aber dort einzuziehen ist keine Option, da die Mieteinnahmen zur Tilgung des Kredits benötigt werden.
Meine Fragen:
•Welche Wohnadresse gilt als maßgeblich: die beim Eignungstest oder die zum Zeitpunkt der Einstellung?
•Wird ein Wohnungswechsel nach der Zusage, aber vor Dienstantritt noch anerkannt?
•Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Fällen oder weiß, wie das in der Praxis gehandhabt wird?
Ich möchte hier im Vorfeld alles richtig machen, um keine Nachteile bei finanziellen Leistungen zu riskieren, und freue mich über jeden Hinweis oder Erfahrungswert.
Relevant ist zunächst das Sie beim KC einen eigenen Hausstand nachweisen.
Wenn nach dem Assessment umgezogen wird, ist dies möglich.
Dann muss man aber unbedingt sicherstellen das dies beim KC auch entsprechend erfasst wird und sich auch aus den Unterlagen zum Dienstantrit ergibt.
ZitatAllerdings wäre sie mit dem künftigen Sold bei der Bundeswehr finanziell nicht mehr zu stemmen.
Mit welchem Dienstgrad würden Sie den wiedereingestellt werden ?
Guten Morgen und danke erst mal für die Antwort.
Gut, der Nachweis kann ja anhand des aktuellen Mietvertrages erbracht werden.
Da ich bei Einstellung bereits ü40 wäre wurde bereits eine Abfrage getätigt für einen Bootsmann Posten und positiv entschieden. Ob allerdings das auch der Einstellungsdienstgrad wäre, konnte mir nicht beantwortet werden. Möglich wäre wohl als OG-BA, Maat-BA oder direkt als Bootsmann einzusteigen laut Berater. Was es dann final wird, würde ich wohl im KC beim
Einplaner erfahren.
Guten Morgen,
ergänzende Frage ist es nicht so , sobald man verheiratet ist das dann auch der Hausstand nachgewiesen ist? Glaube habe das irgendwo hier gelesen, da wurde bereits um einen ähnlichen Fall geschrieben.
Zitat von: uffz-ad SL am 10. Juli 2025, 08:25:47Guten Morgen,
ergänzende Frage ist es nicht so , sobald man verheiratet ist das dann auch der Hausstand nachgewiesen ist? Glaube habe das irgendwo hier gelesen, da wurde bereits um einen ähnlichen Fall geschrieben.
Hallo,
Ich bin nicht (mehr) verheiratet, deswegen hatte ich geschrieben das Sohn und Mutter vom Kind im selben Ort wohnen. Wir wohnen jedoch nicht zusammen.
Entschuldigung falls ich mich da unklar ausgedrückt hatte.
Wie ich ja schrieb... wichtig ist die Erfassung beim KC durch Vorlage des aktuellen Mietvertrages, insbesondere wenn vor Dienstantritt noch ein Umzug erfolgt.
Denn in den Unterlagen zum Dienstantritt muss die neue Anschrift ersichtlich sein und das dies der aktuelle eigene Hausstand ist.
Sollte dies sehr kurzfristig vor Dienstantritt erfolgen... unbedingt beim Pers der Stammeinheit prüfen lassen, ob die Anschrift im Datenbestand stimmt und ob die Wohnung als berücksichtigungsfähig (!) geschlüsselt ist!
Wenn nicht, darum bitten das dies anhand der Unterlagen vom KC sofort berichtigt wird!
Wenn Sie als OG eingestellt werden... starten Sie mindestens mit ca. 2400 € / netto.
Zitat von: LwPersFw am 10. Juli 2025, 10:53:42Wie ich ja schrieb... wichtig ist die Erfassung beim KC durch Vorlage des aktuellen Mietvertrages, insbesondere wenn vor Dienstantritt noch ein Umzug erfolgt.
Denn in den Unterlagen zum Dienstantritt muss die neue Anschrift ersichtlich sein und das dies der aktuelle eigene Hausstand ist.
Sollte dies sehr kurzfristig vor Dienstantritt erfolgen... unbedingt beim Pers der Stammeinheit prüfen lassen, ob die Anschrift im Datenbestand stimmt und ob die Wohnung als berücksichtigungsfähig (!) geschlüsselt ist!
Wenn nicht, darum bitten das dies anhand der Unterlagen vom KC sofort berichtigt wird!
Wenn Sie als OG eingestellt werden... starten Sie mindestens mit ca. 2400 € / netto.
Hierzu noch eine kurze Frage : wenn man Verheiratet ist und Kinder hat, in einem Haus wohnt , was jemand anderem gehört, und keine Miete zahlt nur die laufende Kosten trägt , und man Nix nachweisen kann, erst beim versterben , das Haus in Eigentum übergeht, wie könnte ich es dann nachweisen. Ist ne glückliche Situation aber es gibt Sie :) sollte man eine fiktiven Mietvertrag machen ?
Als Verheirateter wird ein Hausstand unterstellt.
Zitat von: F_K am 10. Juli 2025, 12:00:39Als Verheirateter wird ein Hausstand unterstellt.
Sehr gut das wollte ich hören.