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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Shoryuken94 am 13. Juli 2025, 15:03:32

Titel: Augen lasern vor Bewerbung bei der Bundeswehr? 3 Monate / 12 Monate untauglich?
Beitrag von: Shoryuken94 am 13. Juli 2025, 15:03:32
Hallo!

Ich hätte eine Frage zum Thema Augen lasern lassen. Ich plane meine Bewerbung, bis dahin wird es aber noch ein paar Monate dauern. Ich hatte mir überlegt, im Voraus meine Augen lasern zu lassen. Nun das Problem, auf der einen Seite findet man häufig die Aussage, dass bei der Eignungsfeststellung der Eingriff mindestens 3 Monate her sein muss. So steht es z.B. auch in den Informationsbroschüren für Bewerber. Ich habe aber auch vielfach gelesen, dass man nach so einem Eingriff generell 12 Monate als untauglich eingestuft wird.

Meine Annahme ist nun, dass man nach 3 Monaten zwar die Eignungsfeststellung machen kann, aber dann noch weitere 9 Monate warten muss, bis man eingestellt werden könnte? Oder wie verhält es sich, wenn der Eingriff zwar über drei aber eben noch keine 12 Monate her ist?

Ich hoffe, dass jemand hier eine Auskunft geben kann.
Vielen Dank
Titel: Antw:Augen lasern vor Bewerbung bei der Bundeswehr? 3 Monate / 12 Monate untauglich?
Beitrag von: F_K am 13. Juli 2025, 15:44:21
Es kommt auf die OP und das genutzte Verfahren an - 3 Monate nach OP ohne Einschränkungen (nach der OP) sind in aller Regel ausreichend (bei den minimalinvasiven Verfahren).
Titel: Antw:Augen lasern vor Bewerbung bei der Bundeswehr? 3 Monate / 12 Monate untauglich?
Beitrag von: Shoryuken94 am 13. Juli 2025, 16:02:47
Danke für die Rückmeldung, es wäre ein Eingriff mit der SMILE Methode, also kein komplettes aufklappen der Hornhaut wie bei lasik