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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: AE am 21. Juli 2025, 19:40:06

Titel: Militärmusikdienst Staatsbürgerschaft Mannschaften
Beitrag von: AE am 21. Juli 2025, 19:40:06
Hallo,

ich bin durch Zufall auf Bundeswehrkarriere.de auf den Militärmusikdienst gestossen. Bei den Mannschaften steht, dass auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft eine Einstellung möglich ist, sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind (Ausbildung als Protokollmusiksoldat in Berlin oder Siegburg). Ich gehe eher von Einzelfällen aus.
Aber es erfolgt ja eine militärische Ausbildung / Grundausbildung? Ich bin davon aus gegangen, dass jeder Bundeswehr Soldat die dt. Staatsbürgerschaft benötigt. Kann jemand dazu etwas sagen?
Vielen Dank und Grüße
AE
Titel: Antw:Militärmusikdienst Staatsbürgerschaft Mannschaften
Beitrag von: Ralf am 22. Juli 2025, 04:02:53
§37 (2) Soldatengesetz.
Die Ausnahmeregel ist sehr eng gefasst und wurde in der Tat bisher auch nur bei MilMus und Fachärzten angewandt, da hierbei auch nicht der grundsätzliche Mangel geltend gemacht werden konnte, sondern in einer bestimmten Fachrichtung (bspw. Instrument und genau dafür gab es einen Bewerber, bzw. die werden idR direkt angesprochen).
Ausschlaggebend ist dabei nicht nur der Mangel (bspw. man bekommt die Stellen für IT nicht besetzt), sondern der objektive Mangel an verfügbaren deutschen Bewerbenden in dieser Fachrichtung.
Seit Bestehen der Bundeswehr sind es weniger als 10.