Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: bike270 am 23. Juli 2025, 08:35:43

Titel: Ablösung vom Lehrgang durch Nichtvorraussetzung
Beitrag von: bike270 am 23. Juli 2025, 08:35:43
Guten Tag !
Ich wurde auf einen Lehrgang geplant und am 1. Tag vom Lehrgang abgelöst weil die Lehrgangsvoraussetzungen nicht passen.
Für die An- und  Abreise habe ich nun Reisekosten beantragt. Diese werden mir verwehrt mit der Aussage das ich hätte prüfen müssen ob die Voraussetzungen gegeben sind.
Kann ich persönlich dafür haftbar gemacht werden die Kosten vom Lehrgang zu übernehmen oder wer kann dafür Haftbar gemacht werden ?

Würde mich über eine Rückantwort freuen.
Titel: Antw:Ablösung vom Lehrgang durch Nichtvorraussetzung
Beitrag von: KlausP am 23. Juli 2025, 08:50:01
Eigentlich ist derjenige, der Sie zum Lehrgang in Marsch gesetzt hat, dafür zuständig, VORHER die Erfüllung der Lehrgangsvoraussetzungen zu prüfen.
Einen Haftungsanspruch gegen Sie bezüglich der Lehrgangskosten würde ich nach meinen Erfahrungen ausschließen.
Titel: Antw:Ablösung vom Lehrgang durch Nichtvorraussetzung
Beitrag von: Ralf am 23. Juli 2025, 08:54:39
Der Entsendende ist dafür verantwortlich, idR ist das der Disziplinarvorgesetzte.
Denn man fährt ja nicht selbst hin, sondern mittels KdrgVfg. Selbst wenn du erkannt hättest, dass du die Voraussetzungen nicht erfüllst, ist die KrdgVfg ein Befehl, dem Folge zu leisten ist.
Allerdings müsstest du dir dann auch von deinem Chef die Frage gefallen lassen, ob du die Voraussetzungen nicht gekannt hast und ihn hättest darauf hinweisen können. Hat aber nichts mit der Abrechnung zu tun.
Titel: Antw:Ablösung vom Lehrgang durch Nichtvorraussetzung
Beitrag von: HubschrauBär am 23. Juli 2025, 17:16:17
Daher würde ich eine Beschwerde gegen den abgelehnten Reisekostenantrag einreichen.

Die Kosten sind ja tatsächlich entstanden, da der Kommandierungsverfügung nachgekommen wurde.