Hallo Kameraden!
Eine für mich etwas unklare Regelung in der VVO sind die Fachvorgesetzten, gerade in Bezug auf Ärzte/Apotheker/Veterinäre usw.
Klar, dass diese militärische Vorgesetzte in Ihrem Fachbereich und der Ihnen unterstellten Soldaten sind.
Mir geht es aber im speziellen um das Vorgesetzenverhältnis gegenüber den ihnen nicht direkt unterstellten Soldaten in einer umschlossen militärischen Anlage.
Ist z.B. ein Stabsarzt/Stabsapotheker/Stabsveterinär hier, wie ein Hauptmann, ein Vorgesetzter aufgrund seines Dienstgrades und kann allgemeine Befehle an alle dienstgradgruppenniedrigeren Soldaten erteilen oder nicht?
Ja, kann er, kommt aber praktisch, mangels Notwendigkeit, eher nicht vor.
Ja, siehe §4 Abs. 3 VorgV.