Guten Tag
ich werde aus dem Dienstverhälnis entlassen
wie lange dauert die entlassung
Wann ist der Antrag gestellt worden?
Montag wurde der Antrag gestellt
Was hast du verbrochen?
Zitat von: behindyou am 29. Juli 2025, 13:05:11Montag wurde der Antrag gestellt
Dann dürfte die Entlassung
spätestens zum Ende der Woche erfolgen, ich tippe eher auf Mittwoch oder Donnerstag.
Wie lange?
Auch im Einzelfall länger als 3 / 4 Tage?
Dann stehen da neben den Dienstpflichtverletzungen auch Wehrstraftaten im Raum - und eine fristlose Entlassung ist wohl rechtssicher durchführbar und auch angezeigt.
Zitat von: F_K am 29. Juli 2025, 13:44:34Auch im Einzelfall länger als 3 / 4 Tage?
Dann stehen da neben den Dienstpflichtverletzungen auch Wehrstraftaten im Raum - und eine fristlose Entlassung ist wohl rechtssicher durchführbar und auch angezeigt.
Nein die längste zeit waren 2 Tage
Zitat von: behindyou1 am 29. Juli 2025, 13:39:11Insgesamt 20 Tage
Auch so ist die fristlose Entlassung rechtssicher durchführbar und meiner Meinung nach auch angezeigt.
Entweder der TE wollte entlassen werden ohne dabei noch eine Wehrstraftat zu begehen, oder der TE hatte die Möglichkeit einer fristlosen Entlassung nicht bedacht, sich aber dennoch ,,Urlaub" ohne Wehrstraftat gönnen wollen.
ODER das ganze hier ist Getrolle...
Aus meiner Erfahrung (4 Fälle) als VP kann ich sagen, dass es innerhalb von 2 Dienst-Tagen über die Bühne geht, einschließlich Auskleidung und Laufzettel.
Bekommt man noch irgend ein entlassungsgeld oder Beihilfe oder direkt bürgergeld??
Von der Bundeswehr bekommst Du, außer deiner "Entlassungsurkunde", nichts. Ob und in welchem Umfang Du qualifiziert bist Bürgergeld zu empfangen hängt von Deiner genauen Situation ab und wird Dir in diesem Forum wahrscheinlich keiner beantworten können.
Man kann ein doch nicht komplett ohne Geld lassen wenn man treu gedient hat. Urkunde kann man nichts von kaufen
Nicht vergessen, dass die Bundeswehr das Gehalt im Voraus zahlt. Es können auch noch Rückforderungen kommen.
Zitat von: behindyou am 29. Juli 2025, 13:26:36Zitat von: Wehrsold.at am 29. Juli 2025, 13:07:39Was hast du verbrochen?
unerlaubtes Fehlen
Zum treuen Dienen sage ich mal nichts
Habe ich ja auch nicht geschrieben. Von der Bundeswehr haben Sie nichts mehr zu erwarten. Sie haben Ihren Teil des Vertrages nicht eingehalten. Damit verlieren Sie jederlei Anspruch.
Beim Bürgergeld hängt es halt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wie alt sind Sie? Wohnen Sie alleine oder mit Ihrem Partner oder bei Ihren Eltern oder oder? Und da kommen noch viele weitere Fragen. Mir brauch Sie diese hier nicht beantworten sondern den Damen und Herren bei dem für Sie zuständigen Jobcenter.
Wer nach 55 Abs 5 entlassen wird, hat eben nicht (!) treu gedient. Vielmehr hat er seine Pflichten so massiv verletzt, dass ein weiteres Verbleiben im Dienst die militärische Ordnung ernstlich gefährden würde. Diese Entlassung entspricht ungefähr der fristlosen Entlassung des Arbeitgebers.
Wer fristlos entlassen wird, kriegt von seinem Arbeitgeber natürlich nichts mehr.
Das ist bei der Bundeswehr nicht anders als in der freien Wirtschaft.
Daher empfehle ich, unverzüglich zum nächsten Jobcenter zu gehen, und sich arbeitslos zu melden. Zudem müssen Sie sich dann um Bürgergeld etc kümmern.
Zitat von: behindyou1 am 01. August 2025, 06:22:27Man kann ein doch nicht komplett ohne Geld lassen wenn man treu gedient hat. Urkunde kann man nichts von kaufen
Sie haben eben NICHT treu gedient sondern mehrerer Dienstvergehen (unerlaubte Abwesenheit) begangen. Deshalb ja die FRISTLOSE Entlassung na h §55(5)5 SG.
Ich sehe schon in 2-3 Jahren den Thread ...
"Musste vor x Jahren die Bundeswehr verlassen, weil mein Chef mich gemobbt hat. Die Bundeswehr war schon immer mein Traum, habe ich eine Chance auf Wiedereinstellung?"
Und genau wegen solcher letzten Beiträge mache ich hier mal dicht. Alles wichtige wurde geschrieben. Sollte es noch Fragen oder Anmerkungen des TE zu dem Thema geben, kann er die MODS bitten das Thema wieder zu öffnen.