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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: behindyou am 29. Juli 2025, 12:17:03

Titel: Entlassung nach §55 abs.5
Beitrag von: behindyou am 29. Juli 2025, 12:17:03
Guten Tag
ich werde aus dem Dienstverhälnis entlassen
wie lange dauert die entlassung
Titel: Antw:Entlassung nach §55 abs.5
Beitrag von: KlausP am 29. Juli 2025, 13:03:33
Wann ist der Antrag gestellt worden?
Titel: Antw:Entlassung nach §55 abs.5
Beitrag von: behindyou am 29. Juli 2025, 13:05:11
 Montag wurde der Antrag gestellt
Titel: Antw:Entlassung nach §55 abs.5
Beitrag von: Wehrsold.at am 29. Juli 2025, 13:07:39
Was hast du verbrochen?
Titel: Antw:Entlassung nach §55 abs.5
Beitrag von: KlausP am 29. Juli 2025, 13:10:51
Zitat von: behindyou am 29. Juli 2025, 13:05:11Montag wurde der Antrag gestellt

Dann dürfte die Entlassung spätestens zum Ende der Woche erfolgen, ich tippe eher auf Mittwoch oder Donnerstag.
Titel: Antw:Entlassung nach §55 abs.5
Beitrag von: behindyou am 29. Juli 2025, 13:26:36
Zitat von: Wehrsold.at am 29. Juli 2025, 13:07:39Was hast du verbrochen?

unerlaubtes Fehlen
Titel: Antw:Entlassung nach §55 abs.5
Beitrag von: F_K am 29. Juli 2025, 13:34:18
Wie lange?
Titel: Antw:Entlassung nach §55 abs.5
Beitrag von: behindyou1 am 29. Juli 2025, 13:39:11
Zitat von: F_K am 29. Juli 2025, 13:34:18Wie lange?

Insgesamt 20 Tage
Titel: Antw:Entlassung nach §55 abs.5
Beitrag von: F_K am 29. Juli 2025, 13:44:34
Auch im Einzelfall länger als 3 / 4 Tage?

Dann stehen da neben den Dienstpflichtverletzungen auch Wehrstraftaten im Raum - und eine fristlose Entlassung ist wohl rechtssicher durchführbar und auch angezeigt.
Titel: Antw:Entlassung nach §55 abs.5
Beitrag von: behindyou1 am 29. Juli 2025, 13:47:17
Zitat von: F_K am 29. Juli 2025, 13:44:34Auch im Einzelfall länger als 3 / 4 Tage?

Dann stehen da neben den Dienstpflichtverletzungen auch Wehrstraftaten im Raum - und eine fristlose Entlassung ist wohl rechtssicher durchführbar und auch angezeigt.

Nein die längste zeit waren 2 Tage
Titel: Antw:Entlassung nach §55 abs.5
Beitrag von: xnos am 29. Juli 2025, 13:57:22
Zitat von: behindyou1 am 29. Juli 2025, 13:39:11Insgesamt 20 Tage

Auch so ist die fristlose Entlassung rechtssicher durchführbar und meiner Meinung nach auch angezeigt.

Entweder der TE wollte entlassen werden ohne dabei noch eine Wehrstraftat zu begehen, oder der TE hatte die Möglichkeit einer fristlosen Entlassung nicht bedacht, sich aber dennoch ,,Urlaub" ohne Wehrstraftat gönnen wollen.
ODER das ganze hier ist Getrolle...
Titel: Antw:Entlassung nach §55 abs.5
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 30. Juli 2025, 06:23:48
Aus meiner Erfahrung (4 Fälle) als VP kann ich sagen, dass es innerhalb von 2 Dienst-Tagen über die Bühne geht, einschließlich Auskleidung und Laufzettel.
Titel: Antw:Entlassung nach §55 abs.5
Beitrag von: behindyou1 am 01. August 2025, 06:16:49
Bekommt man noch irgend ein entlassungsgeld oder Beihilfe oder direkt bürgergeld??
Titel: Antw:Entlassung nach §55 abs.5
Beitrag von: SlatiBartfass am 01. August 2025, 06:19:52
Von der Bundeswehr bekommst Du, außer deiner "Entlassungsurkunde", nichts. Ob und in welchem Umfang Du qualifiziert bist Bürgergeld zu empfangen hängt von Deiner genauen Situation ab und wird Dir in diesem Forum wahrscheinlich keiner beantworten können.
Titel: Antw:Entlassung nach §55 abs.5
Beitrag von: behindyou1 am 01. August 2025, 06:22:27
Man kann ein doch nicht komplett ohne Geld lassen wenn man treu gedient hat. Urkunde kann man nichts von kaufen
Titel: Antw:Entlassung nach §55 abs.5
Beitrag von: wolverine am 01. August 2025, 06:39:19
Nicht vergessen, dass die Bundeswehr das Gehalt im Voraus zahlt. Es können auch noch Rückforderungen kommen.
Zitat von: behindyou am 29. Juli 2025, 13:26:36
Zitat von: Wehrsold.at am 29. Juli 2025, 13:07:39Was hast du verbrochen?


unerlaubtes Fehlen
Zum treuen Dienen sage ich mal nichts
Titel: Antw:Entlassung nach §55 abs.5
Beitrag von: SlatiBartfass am 01. August 2025, 07:15:40
Habe ich ja auch nicht geschrieben. Von der Bundeswehr haben Sie nichts mehr zu erwarten. Sie haben Ihren Teil des Vertrages nicht eingehalten. Damit verlieren Sie jederlei Anspruch.
Beim Bürgergeld hängt es halt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wie alt sind Sie? Wohnen Sie alleine oder mit Ihrem Partner oder bei Ihren Eltern oder oder? Und da kommen noch viele weitere Fragen. Mir brauch Sie diese hier nicht beantworten sondern den Damen und Herren bei dem für Sie zuständigen Jobcenter.
Titel: Antw:Entlassung nach §55 abs.5
Beitrag von: justice005 am 01. August 2025, 07:55:27
Wer nach 55 Abs 5 entlassen wird, hat eben nicht (!) treu gedient. Vielmehr hat er seine Pflichten so massiv verletzt, dass ein weiteres Verbleiben im Dienst die militärische Ordnung ernstlich gefährden würde. Diese Entlassung entspricht ungefähr der fristlosen Entlassung des Arbeitgebers.

Wer fristlos entlassen wird, kriegt von seinem Arbeitgeber natürlich nichts mehr.

Das ist bei der Bundeswehr nicht anders als in der freien Wirtschaft.

Daher empfehle ich, unverzüglich zum nächsten Jobcenter zu gehen, und sich arbeitslos zu melden. Zudem müssen Sie sich dann um Bürgergeld etc kümmern.

Titel: Antw:Entlassung nach §55 abs.5
Beitrag von: KlausP am 01. August 2025, 08:53:34
Zitat von: behindyou1 am 01. August 2025, 06:22:27Man kann ein doch nicht komplett ohne Geld lassen wenn man treu gedient hat. Urkunde kann man nichts von kaufen
Sie haben eben NICHT treu gedient sondern mehrerer Dienstvergehen (unerlaubte Abwesenheit) begangen. Deshalb ja die FRISTLOSE Entlassung na h §55(5)5 SG.
Titel: Antw:Entlassung nach §55 abs.5
Beitrag von: Al Terego am 01. August 2025, 09:12:48
Ich sehe schon in 2-3 Jahren den Thread ...

"Musste vor x Jahren die Bundeswehr verlassen, weil mein Chef mich gemobbt hat. Die Bundeswehr war schon immer mein Traum, habe ich eine Chance auf Wiedereinstellung?"
Titel: Antw:Entlassung nach §55 abs.5
Beitrag von: BulleMölders am 01. August 2025, 09:19:23
Und genau wegen solcher letzten Beiträge mache ich hier mal dicht. Alles wichtige wurde geschrieben. Sollte es noch Fragen oder Anmerkungen des TE zu dem Thema geben, kann er die MODS bitten das Thema wieder zu öffnen.