Guten Morgen,
Ich werde nun für längere Zeit eine dienstliche Unterkunft in Anspruch nehmen. Das Bett, dass der Dienstherr in meinem Fall zur Verfügung stellt, ist hinten und vorne geschlossen.
Da ich weit über 190cm bin, verursacht das beim Schlafen Probleme.
Zur Frage: Gibt es ein Anrecht auf Betten, die größer sind als normale Betten, wenn man eine bestimmte Körpergröße hat? Wenn ja, in welcher Vorschrift würde ich das finden?
Danke und viele Grüße
Spieß ansprechen und diesen bitten dies mit dem S4/BwDLZ zu besprechen.
Wenn keiner weiter weiß ... kann der Spieß bei BAIUDBw Infra III 3.2 MöblGer/nVbrMat nachfragen ob man dort eine Lösung kennt...
Ich weiß das es solche Betten gibt, haben auf dem letzten Lehrgang 2 Kameraden bekommen.
Allerdings sind die beide über 2m und nach welcher Vorschrift gehandelt wurde weiß ich nicht.
Mir würden nur Wachtmeister oder die FAS einfallen, die sollten sowas wissen.
Zitat von: lennble am 06. August 2025, 05:40:14Das Bett, dass der Dienstherr in meinem Fall zur Verfügung stellt, ist hinten und vorne geschlossen.
Ist dies ein einzelnes, frei stehendes Bett ?
Wenn ja sollten diese Betten als Ersatz in Betracht kommen --- zu beschaffen wie genannt : Spieß > S4/BwDLZ
Materialnummer
WA171313 Bettgestell
230x90,übereinan,klappb,Bu
WA171316 Bettgestell
220x90,überein,kl,Buche (sw)
WA171317 Bettgestell
230x90,übereinan,klappb,Bu(sw)
WC503622 Schaumstoffmatratze
220x90x12cm,komplett
WC503623 Schaumstoffmatratze
230x90x12cm,komplett
Super, danke euch. Auch für die Materialnummern. Sehr hilfreich:)