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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Deandude am 23. August 2025, 18:15:00

Titel: Führerscheinentzug Verjährungsfrist
Beitrag von: Deandude am 23. August 2025, 18:15:00
Hallo zusammen,

vor dem Hintergrund meiner Bewerbung für die Offizierslaufbahn als Seiteneinsteiger ,,OBF MINT"(Alter ü40, mit Diplom).

Würde gerne wissen, welche Zeiträume bzgl. eines Führerscheinentzuges für die Bundeswehr relevant sind.

Hatte vor ca. 20 Jahren eine MPU wegen Verstoß gegen BtmG.
Paar Jahre nach meinem Grundwehrdienst.
Führerschein nach 6 Monaten direkt zurück.
Keine Straftat, nur Owi.

Allg. Verjährungsfrist bei Führerscheinbehörde meines Wissens 15 Jahre.

Hatte das Thema beim Ausfüllen des Bewerbungsbogens tatsächlich vergessen und nicht angegeben.

Hat Bundeswehr ältere Informationen?

Titel: Antw:Führerscheinentzug Verjährungsfrist
Beitrag von: Deandude am 23. August 2025, 18:38:45
...vor allem wie belastbar sind damalige Verkehrskontrollen?

Das Thema sollte im Bewerbungsbogen zeitlich eingegrenzt werden.
Titel: Antw:Führerscheinentzug Verjährungsfrist
Beitrag von: Bunkerfunker am 23. August 2025, 20:10:43
Schau mal in § 29 Straßenverkehrsgesetz. Wenn es wirklich 20 Jahre her ist, sollte das weg sein. Du kannst beim Kraftfahrt-Bundesamt online mit Personalausweisfunktion sofort einen kostenlosen Auszug bekommen.
Titel: Antw:Führerscheinentzug Verjährungsfrist
Beitrag von: PzHurra am 23. August 2025, 22:39:18
Wie schon einmal hier besprochen steht im Bewerbungsbogen nirgends was von verjährt oder sonstiges.

Auf die Frage hätte man einfach mit Ja antworten müssen.
Titel: Antw:Führerscheinentzug Verjährungsfrist
Beitrag von: Bunkerfunker am 24. August 2025, 02:35:34
Das stimmt. Der Kamerad fragte aber, ob die Bundeswehr noch selbst an irgendwelche Informationen kommen könnte.
Titel: Antw:Führerscheinentzug Verjährungsfrist
Beitrag von: PzHurra am 24. August 2025, 08:33:01
Zitat von: Bunkerfunker am Heute um 02:35:34Das stimmt. Der Kamerad fragte aber, ob die Bundeswehr noch selbst an irgendwelche Informationen kommen könnte.
Vollkommen richtig, aber mit welchem Hintergrund fragt man das wohl? Sofern ich was vergessen habe anzugeben, dann melde ich dieses nach und fertig. Die Prüfkommission wir dann entscheiden, ob es nach der Zeit noch relevant ist oder nicht.
Titel: Antw:Führerscheinentzug Verjährungsfrist
Beitrag von: Deandude am 24. August 2025, 15:15:28
Themen oder Sachverhalte die einer Verjährungsfrist unterliegen und deren Frist abgelaufen ist, müssen bei Bewerbungen nicht aufgeführt werden.
Wäre nach meinem Verständnis dann auch kein Bewerbungsbetrug.