Heute vom Bundeskabinett beschlossen geht der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes – Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (
WDModG) nun ins Parlament. Hier die wichtigsten geplanten Änderungen für Reservisten.
1. Die Prämie für Wochenend- und Feiertagsdienste nach § 14 USG wird reduziert (von Spalte 2 auf Spalte 3 der Anlage 2 des USG).
2. Für pendelnde Reservisten, die zu Hause und nicht in der Kaserne übernachten, wird ab einer Entfernung von 30 Kilometern ein Fahrtkostenzuschuss gezahlt. 20 Cent pro Entfernungskilometer (nicht Fahrtstrecke) und maximal 20 € pro Tag; oder die tatsächlich entstandenen Kosten des niedrigsten ÖPNV-Tickets (ergo Deutschlandticket).
3. Die Höhe der Sätze in den Anlagen 1 und 2 wird angepasst. In der Realität ändert das nichts, denn es werden die Beträge der Verordnung zur Anpassung der Mindestleistung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (Mindestleistungsanpassungsverordnung – MLAnpV) von 2024 nun ins Gesetz übernommen.
Wenn ich es richtig gesehen habe, dann hat es doch positive finanzielle Auswirkungen auf eine RDL:
Der Prämiensatz nach Tabelle 2 (alt) Spalte 2 galt zuvor für §11 und §14 USG.
Mit der Änderung bleibt der Satz für §14 gleich (nun aber Spalte 3).
Die Prämie nach §11 USG ist höher als vorher :D