Hallo ich bin in einer Reservisten Kameradschaft dort kam jetzt die Frage auf wo mein Schießbuch aus der Dienstzeit ist bzw ob ich das wieder erlangen kann oder eine Kopie um meine Schießübungen nachzuweisen.
Könnte mir jemand helfen?
An wen könnte ich mich da wenden?
Das Schießbuch ist zusammen mit Truppenausweis, Erkennungsmarke, Dienstführerschein und anderen Unterlagen bei Ihrem zuständigen Karrierecenter eingelagert. Jedenfalls sollte das so sein, wenn Ihre ehemalige Einheit die ordnungsgemäß verschickt hat.
Sofern diese Unterlagen vorhanden sind, bekommt man diese zu Beginn einer RDL ausgehändigt. Es ist grundsätzlich nicht vorgesehen, dass diese außerhalb von Dienstzeiten beim Betroffenen verbleiben.
Hinweis:
Von allen wichtigen Dokumemten Scans anfertigen - damit kann man z. B. Nachweise führen.
So lief es bei mir (WDL 12er 90er)
- allg. Infos zu meiner Person im sog. "Altdatenbestand 2"
- EK-Marke ausgesondert, weil noch "GE" => heute "DEU"
- Infos zum BCE-Führerschein liegen zentral bei einer Stelle, dessen Name ich vergessen habe
- Schießbuch => unauffindbar
Und ganz wichtig - aktiv herangehen - warten bringt nichts.
Zitat von: wolverine am 28. August 2025, 10:43:33Sofern diese Unterlagen vorhanden sind, bekommt man diese zu Beginn einer RDL ausgehändigt. Es ist grundsätzlich nicht vorgesehen, dass diese außerhalb von Dienstzeiten beim Betroffenen verbleiben.
Beim ersten Antritt zu einer RDL nach DZE wird das so laufen, ja.
Für das weitere "aktive" Engagement in der Reserve, gar mit Beorderung, mehreren DVag/RDL im Jahr usw. ist so ein Prozess aber eine Fehlkonstruktion - weil das im Alltag entweder viel zu lange dauert (ersten Tage der RDL ohne dieses Material) oder gar nicht funktioniert ("Huch, das hat das KC nicht mehr gefunden.", "Ihre Akte, ja, also die ist ... wissen wir leider nicht." usw.), abgesehen vom bürokratischen Overload für KC und aktive Truppe. Bis heute beliebtes Spiel mit G-Akten.
Deshalb lagern all diese oben genannten Dinge bei mir sicher verwahrt zuhause, damit sie bei Antritt zur DVag, RDL usw. vollständig und pünktlich am Mann sind. Schießbuch, ernsthaft, wie sollte man, ohne das selbst zu haben, am frühen Samstag Morgen zur DVag beim HSch auf die Schießbahn gehen?
Die Rechtslage ist halt eine andere.
@ Wolverine:
Meines Wissens nach handelt es sich hier "nur" um interne Vorschriften - Gesetze zur Aufbewahrung dieser (persönlichen) Urkunden / Dokumente sind mir nicht bekannt.
Und Vorschriften bestimmen die Rechtslage nicht?
Nach meinem Verständnis gibt es Recht und Gesetz - daran hält sich ein Offizier. Dies leitet ihn.
Vorschriften können Befehle sein - und werden in die Lagebeurteilung einbezogen.
Wie lange wurden/ werden eigentlich Akten/ Unterlagen von damaligen Grundwehrdienstlern vor der Aussetzung gespeichert?
Sind Akten von 2001 noch existent?
...damals noch mit Landkarten ohne Handy quer durchs Land geeiert.
@ Deandude:
Es gibt schon sehr lange EDV gestützte Verfahren bei den KCs und der Bundeswehr - solche Dinge wie Musterungsergebnisse, geleistete Dienstzeit und einige andere Informationen werden "lebenslang" gespeichert.
Also Ja, "Akten / Daten von 2001" existieren noch - ob diese noch aufgefunden werden können (wie Schiessbücher) ist eine andere Frage.
Zitat von: wolverine am 28. August 2025, 12:50:30Die Rechtslage ist halt eine andere.
Wäre schön, wenn diese Rechtslage aktualisiert würde, von wegen "Zeitenwende": Solche veralteten Verfahren, die in der heutigen Praxis nicht mehr zweckmäßig sind, und auch noch etwas nach "Mißtrauen gegen die Personen" und "amtlicher Kontrollsucht" müffeln, bringen uns nicht mehr weiter.