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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Stefan86 am 23. August 2006, 20:04:29

Titel: In der Wehrpflicht zu den Fallschirmjägern?
Beitrag von: Stefan86 am 23. August 2006, 20:04:29
Hi Leute,

ich wollte fragen ob man innerhalb der Wehrpflicht auch zu den Fallschirmjägern kann (also nach der Grundausbildung)? Oder kann man dort nur hin wenn man sich verpflichtet?

Gruß
Stefan
Titel: Re:In der Wehrpflicht zu den Fallschirmjägern?
Beitrag von: Ausbilder am 23. August 2006, 21:07:26
Man kann die Grundausbildung auch bei den Fallschirmjägern machen. Bietet sich sogar an, wenn man da hin will *g*.
Titel: Re:In der Wehrpflicht zu den Fallschirmjägern?
Beitrag von: AlfaFreak am 23. August 2006, 23:18:42
Jop, bin sogar dabei. *Freu* :)
Titel: Re:In der Wehrpflicht zu den Fallschirmjägern?
Beitrag von: Huey am 24. August 2006, 09:08:04
Den Grundwehrdienst kannst du in allen Teilstreitkräften und nahezu in allen Truppengattungen ableisten.

Auch die Fallschirmjäger leisten sich den Luxus, selbst AGA durchzuführen.

Aber du solltest dich nicht darauf versteifen, "der harte FschJg" zu werden, wenn du nur normalen Wehrdienst  leistest.

I.d.R. wirst du Aufgaben im Stab oder Geschäftszimmer übernehmen (Kaffee holen, Briefe sortieren, Schreibkram machen, Listen führen, ausdrucken,kopieren), oder in der Instandsetzung oder Sanitätsbereich; nach freiwilliger Meldung als Ordonanz im Unteroffizierheim oder Offiziercasino eingesetzt...

Also meist nix mit "ich bin ne harte Falli-Sau"...