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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Suedturm am 16. September 2025, 09:58:39

Titel: Fliegerischer Dienst Einstellung Fragen
Beitrag von: Suedturm am 16. September 2025, 09:58:39
Hallo, Bei meiner Einstellung in den fliegerischen Dienst der Bundeswehr haben sich ein paar Fragen ergeben und vllt. kann die mir ja jemand hier im Forum beantworten.

Kurz zur Ausgangssituation: Ich habe mich erfolgreich für den fliegerischen Dienst beworben, Phase 3 (Hub) ist bestanden. Ich selbst komme mit dualem Studium zur BW, sowie mit Dienstjahren im Öffentlichen Dienst (Beamter).

Meine Einstellungsangebot wäre Truppendienst Luftwaffe, höherer dienstrang aufgrund abgeschlossenem Studium kann aufgrund fehlender Ausschreibung nicht bedient werden. Ich muss allerdings nicht erneut studieren.

Mir haben sich jetzt folgende Fragen ergeben:
1.   ⁠Nach Rücksprache mit vielen BW Angehörigen finde ich den Fachdienst auch interessant. Inwiefern ist so ein "Wechsel" (Bewerbung Truppendienst) möglich und auch sinnvoll? Habe ich anderweitige Nachteile, bis auf die "Karrieregrenze" als Hauptmann? Andere Standorte? Andere Verwendung? Fliegerei? Wie sehr unterscheidet sich der Werdegang?
2.   ⁠Habe ich eine anderweitige Möglichkeit, mir meinen Dienstrang anrechnen zu lassen? Vielleicht auch nur teils?
3.   ⁠Inwiefern kann ich, unabhängig von Punkt 2 meine Dienstzeit anrechnen lassen?

Schonmal danke. Vielleicht kann mir jemand die Fragen beantworten.

Titel: Antw:Fliegerischer Dienst Einstellung Fragen
Beitrag von: Ralf am 16. September 2025, 11:10:12
Der Wechsel vom TrD zum MilFD ist nur bei außergewöhnlichem Bedarf (A-1340/30)
ZitatDer Laufbahnwechsel von OffzTrD in die Laufbahn der OffzMilFD kann daher nur erfolgen,
wenn,
• Die jeweilige notwendige fachliche Befähigung der oder des Offz für die Ausübung der Tätigkeiten
in der neuen Laufbahn ohne eine weitere Ausbildung gegeben ist und,
• ein dienstliches Interesse vorliegt.
Dies ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn die Bedarfsdeckung/Regenerationsmöglichkeit in
einer Ausbildungs- und Verwendungsreihe bzw. im Werdegang von OffzMilFD nicht regelhaft
sichergestellt werden kann.
Dabei darf der Laufbahnwechsel nicht dazu dienen, dass OffzTrD im Dienstverhältnis eines
Soldaten auf Zeit bzw. einer Soldatin auf Zeit, die in ihrer Laufbahn aus Eignungsgründen nicht für das
Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten in Betracht kommen, dieses Ziel durch
die Übernahme in die Laufbahn der OffzMilFD erreichen.

Nein, nur die Einstellung als OFähnr wäre eine Anrechnung. Ansonsten hasst du bis auf das Studium keine Ausbildung, die dem entspricht, was für deine mil Lfb erfoderlich wäre.
Titel: Antw:Fliegerischer Dienst Einstellung Fragen
Beitrag von: LwPersFw am 16. September 2025, 12:06:42
Zitat von: Suedturm am Heute um 09:58:39... sowie mit Dienstjahren im Öffentlichen Dienst (Beamter).


3.    ⁠Inwiefern kann ich, unabhängig von Punkt 2 meine Dienstzeit anrechnen lassen?


Hier wäre zu prüfen, ob ggf. eine Anrechnung bei der Stufenfestsetzung im Rahmen der Besoldung nach § 28 Abs 1 , Nr. 1 BBesG in Betracht kommt.

Genauere Erläuterungen finden sich hier, Nr 28.1 bis 28.1.1.10 ,
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19112020_D3302001908.htm

Ob hier Anrechnungen erfolgen, wird Ihnen aber vor Einstellung niemand verbindlich sagen können, da die Prüfung erst nach Einstellung durch das BAPersBw erfolgt.

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Sollten Sie Berufssoldat werden, können dann später bei der Pension ggf. Zeiten als Beamter gem. § 34 Soldatenversorgungsgesetz (i.d.F.ab 01.01.2025) berücksichtigt werden.






Titel: Antw:Fliegerischer Dienst Einstellung Fragen
Beitrag von: Suedturm am 16. September 2025, 12:53:31
Zitat von: Ralf am Heute um 11:10:12Der Wechsel vom TrD zum MilFD ist nur bei außergewöhnlichem Bedarf (A-1340/30)
ZitatDer Laufbahnwechsel von OffzTrD in die Laufbahn der OffzMilFD kann daher nur erfolgen,
wenn,
• Die jeweilige notwendige fachliche Befähigung der oder des Offz für die Ausübung der Tätigkeiten
in der neuen Laufbahn ohne eine weitere Ausbildung gegeben ist und,
• ein dienstliches Interesse vorliegt.
Dies ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn die Bedarfsdeckung/Regenerationsmöglichkeit in
einer Ausbildungs- und Verwendungsreihe bzw. im Werdegang von OffzMilFD nicht regelhaft
sichergestellt werden kann.
Dabei darf der Laufbahnwechsel nicht dazu dienen, dass OffzTrD im Dienstverhältnis eines
Soldaten auf Zeit bzw. einer Soldatin auf Zeit, die in ihrer Laufbahn aus Eignungsgründen nicht für das
Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten in Betracht kommen, dieses Ziel durch
die Übernahme in die Laufbahn der OffzMilFD erreichen.

Nein, nur die Einstellung als OFähnr wäre eine Anrechnung. Ansonsten hasst du bis auf das Studium keine Ausbildung, die dem entspricht, was für deine mil Lfb erfoderlich wäre.



Danke für die Nachricht:
Also ist ein Wechsel unwahrscheinlich. Aber bei mir wäre es ja evtl. schon die Einstellung in den OffzMilFD.
Titel: Antw:Fliegerischer Dienst Einstellung Fragen
Beitrag von: Ralf am 16. September 2025, 13:08:38
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=73741.msg743852#msg743852
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=69096.msg702202#msg702202
Hier mal ein bisschen Lesestoff zum grds. Unterschied.