Hallo, ich habe nach einem Dienstunfall 2009 eine anerkannte WDB mit GdS 20.
Jetzt habe ich 2023 einen Antrag auf Neufestsetzung nach Verschlechterung gestellt. 2024 wurden ein Bescheid mit dem gleichen GdS erstellt. Einspruch wurde natürlich eingelegt. Wieder keine Änderung. Nun habe ich Klage beim Sozialgericht eingelegt. War jetzt beim Gutachter.
Jetzt aber meine Frage. Sollte jetzt ein GdS von 25 festgestellt werden, wird der dann Rückwirkend mit dem alten Recht festgesetzt. Wenn ja wie ist das mit dem neuen Entschädigungsgesetz das ab 01.01.2025 gilt. Wird man dann mit einem GdS 25 automatisch auf 30 angehoben. Weil wie ich es verstanden habe, gibt es im neuen Recht wohl keine 5er Schritte. Steh da wirklich auf dem Schlauch und bräuchte mal eure Hilfe.
Was sagt denn Ihr Rechtsanwalt dazu?
Ich habe keinen Rechtsanwalt.
Sonst würde ich nicht hier fragen.
Es wäre schön, wenn nur fachliche Antworten kommen und keine Bevormundungen. Die gibt es heutzutage genug.