Guten Morgen,
gibt es eine Vorschrift/AR, aus der hervorgeht, aus der ersichtlich ist, welchen Anspruch man als Verpflegungsteilnehmer in der Truppenküche hat?
Ich bin ehemaliger SaZ 12 und befinde mich zur Zeit in einer Ausbildung für die Beamtenlaufbahn in der Bundeswehrverwaltung und bekomme oftmals einen Kulturschock, wenn ich sehe, wie sich hier einige Anwärter benehmen.
Vor kurzem hat es Gerüchten zufolge wohl Vorfälle in der Kantine gegeben. Scheinbar habe sich Anwärter Flaschen und Behälter mit Getränken und Speisen befüllt, andere sind wiederum ohne zu zahlen an der Schranke vorbei gelaufen. Statt diese gezielt darauf hinzuweisen, dass man dass nicht erlaubt ist oder Sanktionen auszusprechen, hat man nun das Frühstück für alle rationiert.
Getränke, Aufschnitt, Käse, Butter sind noch wie vor noch über die Selbstbedienungstheke und Co. zu entnehmen. Dieses Angebot ist schon sehr begrenzt. Wer zuerst kommt, malt zuerst. Teilweise hat man innerhalb von 15 Minuten nach Öffnung der Küche schon keine Auswahl mehr und es wird nicht nachgefüllt.
Nun ist es soweit, dass Brot und Aufstriche, ebenso wie begrenzt durch das Küchenpersonal ausgegeben werden. Wiener/Weißwürste sind auf 1 Stück begrenzt.
Die Mitnahme von Speisen und Co. ist streng verboten, was natürlich nachvollziehbar ist. Nun sprechen wir aber davon, dass man sich sein zweites Brötchen nicht mal schmieren und mitnehmen darf.
Bei der Mittagsverpflegung ist auch klar festgelegt, wie die Menüs aufgebaut sind. Da gibt es kein Wahlmöglichkeit für Beilagen. Auch das kennt man aus der Truppe anders.
Es führt alles zu Unmut, da man auch keine Abendverpflegung anbietet, weil es sich angeblich nicht lohnt. Da sagen Umfragen unter der Hörsälen aber was anderes aus.
Man sitzt hier 6 bis 7 Monate auf Lehrgang und ist oft auf Selbstverpflegung angewiesen, auch weil das Essen teilweise sehr schlecht ist.
Wir können das teilweise nicht nachvollziehen, vor allem nicht die ehemaligen Soldaten, weil diese Erfahrungswerte aus diversen Kantinen der Truppe haben.
Selbstverpflegung wäre der Schlüssel, aber das scheitert an den schlechten Teeküchen. Die Hygiene von diesen war von Anfang an nicht so gut, da dort scheinbar nicht mal ne Abnahme nach ende Lehrgang erfolgt ist, und das über Jahre. Dementsprechend sehen diese aus.
Dann kommt das Problem mit den kleinen Kühlschränken, die teilweise nicht mal ausreichend kühlen.
Das kenne ich von der Truppe alles anderes
Es gibt eine Küchenausschusssitzung und irgendeiner der DstSt ist hierbei auch Teilnehmer. Darüber lassen sich bspw. solche Themen einbringen / diskutieren.
Da es sich hier wohl um eine zivile Kaserne handelt, frage ich mich ob es so etwas wie eine Küchenausschusssitzung überhaupt gibt.
Allerdings sollte es einen Personalrat (der Auszubildenden) geben, der muss sich dann darum kümmern.
Nu
Zitat von: Anwaerter0115 am 26. September 2025, 08:14:23Die Mitnahme von Speisen und Co. ist streng verboten, was natürlich nachvollziehbar ist. Nun sprechen wir aber davon, dass man sich sein zweites Brötchen nicht mal schmieren und mitnehmen darf.
Zum Verständnis: ist das Schmieren und Mitnehmen eines Brötchens aus der Truppenküche nicht auch eine Mitnahme von Speisen?
Wenn sich alle an die Regeln halten würde gäbe es viele Probleme gar nicht.
Vielleicht fing alles mit einem geschmierten Brötchen an.
Der Eine nimmt sich ein Brötchen mit. Der Andere denkt sich, clever mache ich auch.
Ein Anderer denkt, wenn die ein Brötchen mitnehmen, dann kann ich mir auch mittags ein Schnitzel mitnehmen.
Wenn sich dann die Leute vom Mittagessen was mitnehmen, haben sie ja was fürs Abendessen, das wird dann weniger Besuch hat, die Truppenküche schmeißt zu viel weg und das Angebot wird abends eingekürzt und auf Lunchpaketer umgestellt.
Andere die dann erst neu dazu kommen und nichts dafür können finde dann das Angebot noch gut, während die Verursacher schon längst nicht mehr da sind.
Was man mit einem Brötchen so alles bewirken kann...
Was Rekrut84 sagt scheint mrir auch der Kern der Sache zu sein.
Ich kenne solche Diskussionen aus dem Zivilen von meiner Schwester. Die hat Hotelfach gelernt und auch da musste man Gästen immer wieder erklären dass das Frühstücksbuffett nicht dazu gedacht ist, dass man sich Essen für den Rest des Tages vorbereitet und einpackt.
@Rekrut84: Erzähl das mal dem Panzergrenadier oder einem anderen Infanteristen, dass er sich kein Brötchen mitnehmen darf, wenn er den ganzen Tag draußen Gefechtsdienst hat. Da ist die Moral ganz schnell am Ende und die Spieße laufen bei der Küchensitzung Amok. Ich habe sowas in 12 Jahren Dienstzeit als Soldat nicht erlebt.
Daher kannst dir deinen dummen Spruch mit der Mitnahme sparen. Der Spruch war wieder nur um dumm daher zu kommen, oder nicht?
Davon ab liegt genau deswegen in den Truppenküchen Wachspapier zum einpacken bereit.
Wenn man keine Ahnung hat..., kennste den Spruch?
Es geht um Erwachsene Menschen. Wenn man nicht in der Lage ist, gezielt die Übeltäter zu sanktionieren, dann bestraft man halt alle oder was.
Was ist das für ein Kindergarten?
@Anwaerter0115
Meinst du, dass dein Tonfall hier auch nur ansatzweise angemessen ist?
Wenn in (d)einer Truppenküche geregelt ist, dass eine Mitnahme eben nicht erlaubt ist, dann ist es dort so.
Wenn es in einer anderen Küche erlaubt ist (und entsprechend Wachspapier bereitgestellt wird und die Küche ggf. auch andere Verpflegungsvorgaben aufgrund der versorgten Einheiten hat), heisst das ja nicht, dass das überall so ist.
Dir wurden die Möglichkeiten aufgezeigt, wende dich an deine Vorgesetzten/Betreuungsfeldwebel/VP.
Zitat von: Anwaerter0115 am 29. September 2025, 20:13:55@Rekrut84: Erzähl das mal dem Panzergrenadier oder einem anderen Infanteristen, dass er sich kein Brötchen mitnehmen darf, wenn er den ganzen Tag draußen Gefechtsdienst hat.
Befehl und Gehorsam.
Schon mal gehört?
Wenn du selbst sagst, dass die Mitnahme von Spiesen verboten ist und du es dennoch machst, ist das was?? Ganz sicher kein Gehorsam.
Zitat von: Anwaerter0115 am 29. September 2025, 20:13:55@Rekrut84: Erzähl das mal dem Panzergrenadier oder einem anderen Infanteristen, dass er sich kein Brötchen mitnehmen darf, wenn er den ganzen Tag draußen Gefechtsdienst hat.
Draußen findet auch Truppenverpflegung statt.
Zitat von: Rekrut84 am 29. September 2025, 23:06:54Ganz sicher kein Gehorsam.
Mal ganz abgesehen von Gehorsam oder nicht.
Ich finde, die gute Kinderstube verbietet das doch.
(Denn im Ursprungspost ging es ja nicht um die Option, dass die Küche Lunchpakete anbietet.)
Wir reden aber schon von einer zivilen Ausbildungseinrichtung der Wehrverwaltung?
Dann sind doch Einwürfe mit meuterten Grenadieren ziemlich weit hergeholt.
Ich sehe den Weg auch zu den Personalvertretungen, wie immer die dort aufgestellt sind.
Bei Soldaten gibt es die Beschwerde und bei Beamten auch noch Vorgesetzte bis zum Dienststellenleiter.