Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Es geht um folgende Situation:
Aufgrund meiner Dienststellung musste ich für einen zeitlich begrenzten Zeitraum, meinen Dienst im Ausland verrichten. Gem. A-1420/37 Kapitel 4.2 ,,Abgrenzung der Kommandierung von der Dienstreise" läuft dies unter Dienstreise. Diese habe ich auch beantragt, wurde aber vom Haushalt abgelehnt. Begründung: Kommandierung prüfen.
Kommandierung ist aber nicht anwendbar, da die Disziplinarbefugnis nicht wechselt. Ich habe weder eine aufnehmende Dienststelle, noch bin ich für eine andere Einrichtung tätig. Der Haushalt hat in der Ablehnungsmail ziemlich deutlich geschrieben, dass es hier primär um die Kosten geht (Stichpunkt: Flug in der Business Class).
Mein A1 hat dann die Entscheidung getroffen, dass die ganze Sache auf Kommandierungsbasis geschehen soll. Wie es schon von mir vorausgesagt wurde, wurde die Dienstreise mehrmals verschoben. Da mit einer Kommandierung keine Flex-Flugtickets gebucht werden dürfen, sind so hohe Kosten durch Umbuchungen/ Stornierungen entstanden. Nach zweimaliger Verschiebung, wurde die Entscheidung getroffen auf ein besonderes Dienstgeschäft zu wechseln. Hier ergab sich das Problem der Buchungsstelle. Mein Dienst konnte in keine Buchungsstelle eingeordnet werden, es wurde dann einfach eine Buchungsstelle willkürlich ausgewählt. Das besondere Dienstgeschäft wurde ausgewählt, da sich durch die Verschiebungen Probleme bei der Änderung der Kommandierung ergeben hat. Dies musste ja immer über das PersBw laufen, ein bes. Dienstgeschäft kann in eigenem Bereich angepasst werden.
Nach abermaligen Verschiebungen wurde nun die Dienstreise komplett abgesagt. Auch durch das besondere Dienstgeschäft sind hohe Kosten durch Umbuchungen/ Stornierungen entstanden. Letztendlich ist durch dieses Prozedere ein Vermögensschaden entstanden, der durch die Buchung einer Dienstreise (hier Stichwort Flex Tickets) minimiert hätte werden können. Von dem zeitlichen und nervlichen Aufwand wollen wir gar nicht erst anfangen..
Ich würde nun gern eine Beschwerde schreiben, da hier gegen geltende Vorschriften gearbeitet wurde und ein Vermögensschaden entstanden ist. Gem. A-2162/2 würde hier nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Frage kommen (Handeln / Nichthandeln einer Behörde, Ablauf, Organisation). Ich kenne mich nun überhaupt nicht damit aus und bin mir unsicher ob dies der richtige Weg ist. Hier würde ich gern um einen Rat / Empfehlung bitten.
Da ein Dienstaufsichtsbeschwerde völlig formlos ist, schreiben Sie doch eine formelle Beschwerde und lassen diese zur Not umdeuten.
Wenn es ein struktureller Mangel ist, den das Parlament interessieren könnte, wäre hier ggfs. eine Eingabe angebracht.
Wenn Sie Soldat sind, können Sie eine Beschwerde schreiben. Wie die Vorgesetzten damit umgehen (i.S.v. was für ein Beachwerdetyp das ist), braucht Sie nicht zu interessen.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist da wenig hilfreich, da ihr zwar nachgegangen werden soll/muss, Sie aber keinen Bescheid erhalten.
Sie fühlen sich als Soldat beschwert... dann schreiben Sie eine Beschwerde, geben die bei ihrem DV ab und der Rest ist seine Sache.
und wenn es um das "System-BW" geht hilft oft eine Eingabe beim Wehrbeauftragten
Vielen Dank für die Rückantworten!