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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: future-pilot am 11. Oktober 2025, 00:03:05

Titel: Bewerbung trotz Ermittlungsverfahren?
Beitrag von: future-pilot am 11. Oktober 2025, 00:03:05
Hallo,

ich bin 18 Jahre alt, mache nächstes Jahr mein Abitur und habe mich für die Offizierslaufbahn mit Wunschstudiengang ,,Aeronautical Engineering" und Wunschverwendungen Pilot Strahlenflugzeuge, Pilot Transportflugzeuge und Hubschrauberpilot beworben.
Ein Termin für das Assessment-Center in Köln habe ich bereits.

Nach Absenden meiner Bewerbungsunterlagen hat sich ein Vorfall ereignet. Es wird aktuell wegen dem Strafbestand illegales Kraftfahrzeugrennen gegen mich ermittelt. Dass ich im Falle einer Verurteilung eine Karriere in der Offizierslaufbahn vergessen kann, ist mir bewusst.

Jedoch ist aktuell noch offen, ob es überhaupt zu einem Strafverfahren kommt, ob ich in diesem Falle verurteilt werde und ob ich im Falle der Verurteilung überhaupt vorbestraft bin.

Auch ein laufendes Ermittlungsverfahren, besonders bei diesem Tatbestand kann ein Ausschlusskriterium sein, da meine charakterliche Eignung angezweifelt werden kann; muss es aber nicht. Eine Chance, für tauglich erklärt zu werden, besteht.

Jetzt habe ich folgende Frage: Was denkt ihr, ist schlauer: Meine Bewerbung erstmal zurückziehen, abwarten, bis sich mein Fall geklärt hat, und mich dann erneut bewerben, oder mich jetzt trotz Ermittlungsverfahren bewerben und eine Absage zu riskieren.

Meine Angst ist nämlich, dass ich, selbst wenn das Verfahren eingestellt wird, meine vorherige Ablehnung aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens in meiner zweiten Bewerbung negativ berücksichtigt wird.

Danke im voraus!
Titel: Antw:Bewerbung trotz Ermittlungsverfahren?
Beitrag von: Ralf am 11. Oktober 2025, 06:32:36
Wenn gegen dich ermittelt wird, musst du das melden, weil sich etwas ggü deinen Angaben geändert hat. Und dann gehe ich davon aus, dass man deine Bewerbung zurückstellt.
Bei deiner erneuten Bewerbung wirst du dann wahrscheinlich ohnehin angeben müssen, dass du verurteilt wurdest, es sei denn, das Verfahren wird eingestellt o.ä.