Da es in den öffentlich zugänglichen Bundeswehrseiten noch nicht klar ersichtlich ist...
... die Landeskommandos haben die Aufgabe/Zuständigkeit
+ Heimatschutz zum 01.04.2025 vollständig an das Heer abgegeben
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/heer/organisation/heimatschutzdivision+ bu Res, mit den FwResArb zum 01.04.2025 vollständig an das SKA abgegeben
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/unterstuetzungsbereich/streitkraeftegemeinsame-aufgaben/streitkraefteamt-in-bonn Neu :
Grp bu ResArb darunter :
regFüEl bu ResArb Nord, Ost, Süd und West darunter : die zugeordneten
regionalen Frw bu ResArb mit den
FwResD.h. z.B.
+ wer
Reservist ist und Interesse am Heimatschutz hat >> wendet sich an die HSchDiv
oder eines der HSchRgt beim Heer
+ wer
Ungedienter oder unbeorderter Reservist ist >> wendet sich an die Ansprechstellen beim SKA
+ wer
beorderter Reservist ist ... wendet sich natürlich zunächst an seinen BeordTrT
+ wer Reservist ist und eine Einplanung sucht, kann sich auch an die bei den jeweiligen Stellen genannten Ansprechstellen/-partner des BAPersBw wenden:
Bundeswehr BewerbungsportalSich in diesen Fragen weiterhin an die Landeskommandos zu wenden ist
nicht zielführend !
A2-1300/0-0-2 "Die Reserve" , Version 4.4 , vom 09.10.2025
Auf Grund der Aufgabenverschiebungen von den Landeskommandos zum SKA bzw. Heer haben sich Änderungen ergeben.
Beispiel:
Pkt. 8.23 Ausweis für Reservisten
Auszug
"Der Antrag ist vor Beendigung eines Wehrdienstverhältnisses – hierzu zählen alle Arten eines Wehrdienstverhältnisses
einschließlich der Wehrdienstverhältnisse nach dem Vierten Abschnitt des SG sowie ein Reservewehrdienstverhältnis gemäß §§ 4 ff. ResG
– bei der bzw. dem zuständigen Disziplinarvorgesetzten zu stellen.
Nach Billigung wird der Antrag an die ausstellende Stelle, SKA Grp bu ResArb, weitergeleitet.
Die Antragstellung während einer Dienstleistung nach dem Vierten Abschnitt des SG sollte insbesondere bei Beorderten Vorrang haben.
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Außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses sind entsprechende Anträge von Reservistinnen und
Reservisten bis zum Dienstgrad Oberst oder Kapitän zur See und entsprechenden Dienstgraden des
SanDst Res an das für den Wohnsitz zuständigen FwRes zu richten.
Dies gilt auch für beorderte Reservisten und Reservistinnen.
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Anträge von Generalen, Admiralen und entsprechenden Dienstgraden des SanDst sowie Reservisten
und Reservistinnen mit dem Hauptwohnsitz im Ausland sind direkt an SKA Grp bu ResArb zu richten."