Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: LwPersFw am 17. Oktober 2025, 07:10:04

Titel: Landeskommandos NICHT mehr zuständig !!
Beitrag von: LwPersFw am 17. Oktober 2025, 07:10:04

Da es in den öffentlich zugänglichen Bundeswehrseiten noch nicht klar ersichtlich ist...

... die Landeskommandos haben die Aufgabe/Zuständigkeit

+ Heimatschutz                      zum 01.04.2025 vollständig an das Heer abgegeben  https://www.bundeswehr.de/de/organisation/heer/organisation/heimatschutzdivision

+ bu Res, mit den FwResArb    zum 01.04.2025 vollständig an das SKA abgegeben  https://www.bundeswehr.de/de/organisation/unterstuetzungsbereich/streitkraeftegemeinsame-aufgaben/streitkraefteamt-in-bonn
                                              Neu : Grp bu ResArb
                                                      darunter : regFüEl bu ResArb Nord, Ost, Süd und West
                                                                      darunter : die zugeordneten regionalen Frw bu ResArb mit den FwRes


D.h. z.B.

+ wer Reservist ist und Interesse am Heimatschutz hat  >> wendet sich an die HSchDiv oder eines der HSchRgt beim Heer

+ wer Ungedienter oder unbeorderter Reservist ist      >> wendet sich an die Ansprechstellen beim SKA

+ wer beorderter Reservist ist ... wendet sich natürlich zunächst an seinen BeordTrT

+ wer Reservist ist und eine Einplanung sucht, kann sich auch an die bei den jeweiligen Stellen genannten Ansprechstellen/-partner des BAPersBw wenden:

Bundeswehr Bewerbungsportal




Sich in diesen Fragen weiterhin an die Landeskommandos zu wenden ist nicht zielführend !




Titel: Antw:Landeskommandos NICHT mehr zuständig !!
Beitrag von: LwPersFw am 17. Oktober 2025, 07:29:30
A2-1300/0-0-2 "Die Reserve"  ,  Version 4.4 , vom 09.10.2025

Auf Grund der Aufgabenverschiebungen von den Landeskommandos zum SKA bzw. Heer haben sich Änderungen ergeben.

Beispiel: 

Pkt. 8.23 Ausweis für Reservisten

Auszug

"Der Antrag ist vor Beendigung eines Wehrdienstverhältnisses – hierzu zählen alle Arten eines Wehrdienstverhältnisses
einschließlich der Wehrdienstverhältnisse nach dem Vierten Abschnitt des SG sowie ein Reservewehrdienstverhältnis gemäß §§ 4 ff. ResG
– bei der bzw. dem zuständigen Disziplinarvorgesetzten zu stellen.

Nach Billigung wird der Antrag an die ausstellende Stelle, SKA Grp bu ResArb, weitergeleitet.

Die Antragstellung während einer Dienstleistung nach dem Vierten Abschnitt des SG sollte insbesondere bei Beorderten Vorrang haben.

-----------------------

Außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses sind entsprechende Anträge von Reservistinnen und
Reservisten bis zum Dienstgrad Oberst oder Kapitän zur See und entsprechenden Dienstgraden des
SanDst Res an das für den Wohnsitz zuständigen FwRes zu richten.

Dies gilt auch für beorderte Reservisten und Reservistinnen.

-----------------------

Anträge von Generalen, Admiralen und entsprechenden Dienstgraden des SanDst sowie Reservisten
und Reservistinnen mit dem Hauptwohnsitz im Ausland sind direkt an SKA Grp bu ResArb zu richten."