Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Dennis812 am 24. August 2006, 21:03:39

Titel: Meldepflicht auch bei Ungedienten?
Beitrag von: Dennis812 am 24. August 2006, 21:03:39
Hallo,

Erläuterung der Problematik:
Ein Bekannter von mir bekam die Erfassungsmitteilung vom KWEA, schrieb zurück, dass er zur damaligen Zeit die Schule besuchte; soweit so gut.
Dann brach er die Schule ab, begann ein Berufsvorbereitungsjahr, brachte auch dieses nicht wirklich erfolgreich zu Ende,macht momentan seinen Schulabschluss an einer VHS nach; hat am 1.8. wieder ein Berufsvorbereitungsjahr begonnen, und hat - selbst wenn er es diesmal durchzieht - logischerweise keine guten Übernahmechancen.

Jetzt die konkrete Frage:
Wie sieht es hier mit der Meldepflicht aus? Ist er quasi vom Papier her schon Soldat, da er erfasst ist, und muss daher diese ganzen Änderungen angeben bzw. hätte gemusst. Oder muss er erst melden, wenn er zum W9 oder was auch immer zur Verfügung steht, beispielsweise nach beendetem o.g. Vorbereitungsjahres?
Kennt da ja die generelle Lage? Da ich ja zu gut für diese Welt bin, möchte ich Ihn nämlich nicht ins offene Messer laufen lassen.

danke
Titel: Re:Meldepflicht auch bei Ungedienten?
Beitrag von: Timid am 24. August 2006, 21:13:36
Schau am besten mal im §24 Wehrpflichtgesetz, Abschnitt 7.

Er ist kein Soldat - Soldat wird man ab dem Zeitpunkt, ab dem man einberufen wird/seinen Dienst antritt, nicht vorher, nicht später ;)  Er ist allerdings Wehrpflichtiger, auch wenn er noch nicht herangezogen wurde. Und damit unterliegt er auch der Wehrüberwachung.