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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: neyman am 24. August 2006, 23:37:21

Titel: EUF und Offizieranwärter: Was muss beachtet werden?
Beitrag von: neyman am 24. August 2006, 23:37:21
Hallo,

ich möchte Offizieranwärter bei der Bw werden und habe zunächst den Musterungsbescheid bekommen.

Werden bei der Musterung
a) schon für OA relevante Tests gemacht, werde ich
b) direkt nach Köln geschickt wenn ich OA werden möchte oder
c) ist es nur wichtig, dass ich mindestens T2 gemustert werde?

...oder sieht es ganz anders aus?


Außerdem möchte ich mich bestmöglich auf die Musterung vorbereiten um auf jeden Fall als OA genommen zu werden.
Welche Tipps könnt ihr mir geben?


Wenn man einen Musterungstermin nicht wahrnehmen kann, wann wird i.d.R. der nächste angesetzt? (Werde mich natürlich noch telefonisch erkundigen, würde mich vorab aber schon über einen Info freuen)


Danke vorab
Titel: Re:EUF und Offizieranwärter: Was muss beachtet werden?
Beitrag von: Piet am 25. August 2006, 00:32:26
Du solltest Dich in der Tat mit T2 oder T1 bei der OPZ bewerben, d.h. die Musterung hinter Dir haben. Wenn Du direkt beim Eingangsgespräch darauf hinweist, dass Du OffzBewerber bist, fällt die EUF in der Regel weg (war bei mir auch so).