soooooo hab wie immer die suchfunktion benutzt und dennoch ne frage ;D tut mir leid ;)
also datt hab ich zwecks den heimfahrten vom einsatzort gefunden :
Zitatbist Du:
- Grundwehrdienstleistender = Du bekommst eine Fahrkarte für die Dauer Deines Wehrdienstes die es Dir erlaubt zwischen Deinem Standort und Deinem Wohnort kostenlos mit der DB zu fahren. Weiters ist sie auch als Bahncard zu gebrauchen
- FWDL = GWDL
- SAZ = selber blechen, da Du ja genug verdienst
Bin FA und habe mich 12 Jahre verpflichten lassen.
Nun meine Frage, während der Eignungsübung die ja 4 Monate dauert, werde ich da als Normaler Wehrdienstleistender behandelt und bekomme die Heimfahrten am Wochenende (jedes ?!) bezahlt oder muss ich diese von meinen 280 € Wehrsold in dieser Zeit selber bezahlen ? Da ich in der Eignungsübung ja nur mein Wehrsold bekomme und danach erst richtig Geld verdiene...
Danke im Voraus !
Mit der Eignunsguebung hat das nichts zu tun. Eignungsuebende bekommen einen Abschlag, daher nicht das volle Gehalt, aber doch einen Großteil (und defintiv mehr als jeder Grundwehrdienstleistende).
Nur Leute die sich mit Widerruf verpflichtet haben werden als Grundwehrdienstleistende einberufen, bekommen Wehrsold und eben auch den Bahnfahrberechtigungsausweis.
Und immer wieder zum Sprachgebrauch: ICH verpflichte mich selbst, nicht der Bund verpflichtet mich. Das ist dann doch ein wichtiger Unterschied.
Wenn du dich mit Widerruf verpflichtet hast, gilst du für die Monate des Widerrufsrechts als normaler Wehrpflichtiger mit allen Rechten und Pflichten.
Das heisst: "Nur" normalen "Wehrpflichtigen"-Sold, dafür Bahnberechtigungsausweis, etc.
Sobald du "vollwertiger SaZ" bist, gibst du den Ausweis ab, bekommst deinen regulären Sold und bist ab sofort selbst für deine Fahrten verantwortlich.
Ausnahme: Bei Lehrgängen bekommst du jeweils die erste Fahrt zum Lehrgangsort und auch die letzte Fahrt vom Lehrgangsort zur Dienststelle (oder zum Heimatort, je nachdem was näher liegt) erstattet...
Die Reisebeihilfe bei Lehrgängen ist dagegen vom Familienstand und der Wohnsituation abhängig.....
naja die Eignungsübung konnt ich mit nicht aussuchen die gabs Gratis ;) die Frage ist, ist die Eignungsübung denn das widerrufsrecht oder is das noch was anderes ?
Eignungsuebung - Ein Bewerber leistet 4 Monate Eignunsguebung ab zu Beginn seiner Dienstzeit um der Bundeswehr die Chance zu geben die Eignung des Bewerbers fuer einen Laufbahn nachzuweisen. Im Zivilen nennt man sowas auch Probezeit. Mit dem Status als GWDL oder SaZ hat das primaer nichts zu tun.
Widerruf - ist eine VerpflichtungsMOEGLICHKEIT fuer ungediente Bewerber. Der Bewerber hat sich fuer den freiwilligen Dienst als Zeitsoldat mit Widerruf verpflichtet. Das Widerrufsrecht kann der Bewerber sich maximal 6 Monate lang halten, solange er es hat kann er jederzeit davon gebrauch machen, maennliche Bewerber leisten in aller Regel dann "nur" noch den Rest Ihrer Wehrpflicht (9 Monate) ab, weibliche Bewerber verlassen die Bundeswehr sofort. Maennliche Bewerber haben bis zur Aufgabe ihres Widerrufsrechts den Status eines Grundwehrdienstleistenden (samt Wehrsold, statt SaZ Gehalt). Sobald Sie das Widerrufrecht aufgeben werden sie SaZ und bekommen eine Nachzahlung die den groessten Teil dessen abdeckt, was ihnen vorher von Ihrem SaZ Gehalt nicht gezahlt wurde.
Grundsaetzlich entsetzt es mich, dass gerade hierrueber so wenig Wissen vorhanden ist, es scheint mir doch sehr daran zu liegen, dass alle meinen es sei Pflicht der Bundeswehr ihre Bewerber ueber alles zu informieren und zu wenig Bereitschaft dazu besteht selbst eine umfassende Informationssuche VOR der Bewerbung durchzufuehren.
ZitatGrundsaetzlich entsetzt es mich, dass gerade hierrueber so wenig Wissen vorhanden ist, es scheint mir doch sehr daran zu liegen, dass alle meinen es sei Pflicht der Bundeswehr ihre Bewerber ueber alles zu informieren und zu wenig Bereitschaft dazu besteht selbst eine umfassende Informationssuche VOR der Bewerbung durchzufuehren.
naja... Die Eignungsübung dauert ja 4 Monate und da hat man ja auch die chance die Verplichtung zu Widerrufen... Daher denken viele, mich mit eingeschlossen, wohl das die Eignungsübung auch gleichzeitig die Widerrufsmöglichkeit ist...
Bei meiner "Eröffnung der Einplanngsentscheidung" steht nichts weiter von Widerruf sondern nur die Eignungsübung. Also gehe ich davon aus, dass ich keinen Widerruf habe, was ich auch nicht wollte, jedoch auch nicht danach gefragt wurde... !? Andersherum würde es dadrin wohl Ausdrücklich stehen wenn ich mich nicht irre oder ?
also bei uns im waren auch 4 eignungsübende mit 4 monate kündigungszeit! haben alle nen abschlag von 1100€ bekommen obwohl auch inner halb der 4 monate!!!
hi dazu würde ich gerne auch was sagen.. habe mich auch 12 jahre verpflichtet und bin zum 4.10 zur eignungsübung eingeladen. wenn ich das richtig verstanden habe jetzt alles und ich habe auch schon viel nachgeschaut im internet dazu dann ist das so..
wer mit wiederruf unterschrieben hat bekommt in der ersten zeit nur das geld eines grundwehrdienstleistenden bekommt aber zusätzlich die heimfahrten bezahlt, es ist aber jedem freigestellt jederzeit von seinen wiederrufsrecht zurückzutreten was in dem fall schwachsinnig wäre weil hinterher die ( kostenlosen bahnfahrten) nicht abgezogen werden dh. ich fahre die ersten 4 monate auf deren kosten heim, bekomme grundwehrdienstsold und zusätzlich nach 4 monaten eine satte nachzahlung was bei mir (stabsunteroffizier - feldwebelanwärter) dann für die 4 monate ca 4€ nachzahlung entsprechen würde (z.B. könnte man sich da mit ein autokaufen od. ne anzahlung machen ggf.) wenn ich aber auf das wiederrufsrecht verzichte dann bekomm ich gleich das violle gehalt dafür darf ich jedes we bei der heimfahrt bluten:)
ist das richtig so oda hab ich das falsch verstanden...
nochmal was mit dem wiederufsrecht beim zentrum für nachwuchsgewinnung wurde nie ein wort über wiederrufsrecht verloren und ein aussenstehender bzw bundeswehr fremder kann das auch schlecht erahnen ich weiß auch nicht 100%ig ob ich mit oda ohne wiederrufsrecht unterschrieben habe weil ich das in allen meinen schriftstücken die ich bei der bundeswehr unterschrieben habe ( habe meine durchschriften alle durchforstet) nicht wortwörtlich rauslesen kann. also wie gesagt hab erst übers wiederrufsrecht was erfahren als ich mich über meine bezüge informiert habe im netz, was das nächste thema ist was ich noch nicht genau weiß bekommt ein stabsunteroffizier feldwebelanwärter die vollen bezüge also A6? A7? oda anwärterbezüge wie ich sie in der besoldungstabelle gesehn habe? das wärn dann knapp über 800E brutto