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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Steffi am 10. Oktober 2003, 22:44:36

Titel: Fragen zum SaZ
Beitrag von: Steffi am 10. Oktober 2003, 22:44:36
Hallo,

Mein freund ist seit dem 1.10 beim bund in der AGA. und er sagte mir, das er in der nächsten woche seinen antrag auf SaZ12 stellen möchte. jetzt die fragen:

kann man diesen antrag ohne weiteres zurückziehen, falls er es sich anders überlegen sollte?

und ich hab gelesen das er in der regel alle 2 jahre zum auslandseinsatz muss (bitte korrigieren wenns nicht stimmt). wie lange dauert so ein auslandseinsatz i.d.R ? (er möchte die unteroffizierslaufbahn einschlagen?


mfg

steffi
Titel: Re:Fragen zum SaZ
Beitrag von: BloodyPhoenix am 11. Oktober 2003, 10:05:59
Hi Steffi

Ich bin zwar selbst noch in der AGA aber ich habe gehört das es möglich ist, sich mit Vorbehalt zu Verpflichten (Will ich nämlich selbst machen). Das heißt dein Freund, kann sich in den ersten 6 Monaten seiner 12 Jahre noch umentscheiden. Allerdings kriegt er diese 6 Monate bis zur Entscheidung, auch nur den popligen Standard Wehrsoll.
Aber keine Angst, falls er sich nach den 6 Monaten für den SAZ12 entscheidet, kriegt er sein Unteroffiziersgehalt nachgezahlt. Allerdings kann er den Antrag nach diesen 6 Monaten dann nicht mehr zurückziehen. Er verpflichtet sich ja schließlich für 12 Jahre. Und wo kämen wir denn hin, wenn die (Unter)Offiziere sich für 12 Jahre verpflichten lassen und nach 4 Jahren keinen Bock mehr haben und wegrennen ???
Die Bundeswehr investiert  schließlich auch ne Menge Kohle für die Ausbildung, da wird Abspringen dann ziemlich problematisch.

Tobi
Titel: Re:Fragen zum SaZ
Beitrag von: F_K am 11. Oktober 2003, 10:09:16
@ Steffi:

so ein AuslandsEINSATZ dauert im Heer in der Regel 6 Monate.
Titel: Re:Fragen zum SaZ
Beitrag von: Wolfgang am 11. Oktober 2003, 13:15:28
Zitat von: F_K am 11. Oktober 2003, 10:09:16
@ Steffi:

so ein AuslandsEINSATZ dauert im Heer in der Regel 6 Monate.

...und er muss innerhalb der 12 Jahre in der Uffz-Laufbahn
theoretisch nur 1mal weg.
Titel: Re:Fragen zum SaZ
Beitrag von: Barbarossa am 11. Oktober 2003, 13:21:38
Wenn er ein Spliting-Partner findet muss er auch nur 3 Monate am Stück weg.
Titel: Re:Fragen zum SaZ
Beitrag von: F_K am 11. Oktober 2003, 13:31:46
@ Wolfgang:

Warum muß er den nur einmal weg ? (innerhalb von 12 Jahren).
Titel: Re:Fragen zum SaZ
Beitrag von: Wolfgang am 11. Oktober 2003, 18:31:50
Zitat von: F_K am 11. Oktober 2003, 13:31:46
@ Wolfgang:

Warum muß er den nur einmal weg ? (innerhalb von 12 Jahren).

Keine Ahnung. Ich musste mich für die Feldwebellaufbahn
(12 Jahre) dazu bereit erklären 2mal ins Ausland zu gehen.
In der Laufbahn Uffz wird nur 1 Einsatz vorausgesetzt.

Soviel weiß ich, kann mich natürlich auch irren.
Titel: Re:Fragen zum SaZ
Beitrag von: schlammtreiber am 13. Oktober 2003, 08:07:03
Die ersten Jahre ist er ja in der Ausbildung - erst danach fangen Auslandseinsätze an. Diese dauern idR 6 Monate.

"Offiziell" sollen zwischen 2 Einsätzen immer 2 Jahre "Pause" liegen. Es gibt Verbände, da geht das nicht. Die Jungs gehen jährlich in den Einsatz. Es gibt aber auch Soldaten, die in etlichen Jahren noch nie Deutschland verlassen haben (außer im Urlaub)...
Titel: Re:Fragen zum SaZ
Beitrag von: Tobias am 14. Oktober 2003, 17:55:26
Zitat von: BloodyPhoenix am 11. Oktober 2003, 10:05:59
Das heißt dein Freund, kann sich in den ersten 6 Monaten seiner 12 Jahre noch umentscheiden. Allerdings kriegt er diese 6 Monate bis zur Entscheidung, auch nur den popligen Standard Wehrsoll.

Wie?!

Wenn die Bw der Meinung ist, dass ich für die Fw-Laufbahn geeignet bin, dann bekomme ich sofort volles Gehalt, wenn ich meinen Dienst antrete. Wieso sollte das bei ihm anders sein?!