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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: kai2605 am 28. August 2006, 21:19:37

Titel: Tattoo - Musterung
Beitrag von: kai2605 am 28. August 2006, 21:19:37
Hallo,

wenn man tätowiert ist kann man dann noch T1 sein ???
Titel: Re:Tattoo - Musterung
Beitrag von: gecon am 28. August 2006, 22:37:12
Ich wüßte nicht was dagegen sprechen sollte.

T bezeichnet ja nur den Tauglichkeitgrad und nicht ob du Tato´s am Körper hast.

Wobei es eh realtiv egal ist ob T1 oder T2. Für T1 brauchste eh eine Mindestgrösse und darfst kein Brillenträger sein - ansonsten ist T2 genau das selbe. Die Optik brauchst du dann Aufgrund der Einheitlichkeit eigentlich nur beim Wachbatallion.

gecon
Titel: Re:Tattoo - Musterung
Beitrag von: Huey am 29. August 2006, 23:44:09
Das Thema Tätowierungen wurde hier schon (sehr) ausführlich behandelt..

Tattoos können zu einer Fehlerziffer führen-damit kann es dann sein,das man kein T1 mehr bekommt-Gründe z.B. Prot. Dienst, o.....

Mindestens jedoch werden die Tätowierungen schriftlich erfasst, damit die Bw für sich rechtliche Handlungssicherheit behält...