Hallo ihr,
ich habe da mal eine Frage und zwar bin ich mir nicht sicher, wie das bei der Bundeswehr gehandhabt wird. Ich hatte eine OP (vor über 8 Jahren) und muss seitdem Tabletten nehmen. Aber ich nehme auch Mittel zur Prophylaxe von Migräne, da ich früher sehr starke Probleme damit hatte und seitdem ich die nehme geht es mir besser.
Meine Fragen sind nun, muss ich die Medikamente die ich nehme angeben und ist das evtl. ein grund, warum mich die Bundeswehr nicht nimmt?
Ich weiß das ja nicht und konnte darüber auch nichts im Internet finden.
Bitte antwortet mir, wenn ihr etwas darüber wisst.
Grüße, Pat
wenn das deine dienstfähigkeit nicht einschränkt nein!
Und - mach dir keinen Kopf, wenn du wüsstest was in ganz normalen SanDepots (BwApotheke) für den normalen Diensbetrieb einer SanStff rumliegt....
Oder was STAN-mäßig anforderbar ist....da sind Migräne-Prophylaxe-Tbl minimalsten Porblem gegen.
@Dennis
cool, online diagnostiziert und das ohne zu wissen was der Mann (oder die Frau) nimmt *thumbsup*
@Pat
1) Ja es wird danach gefragt und natuerlich muss es auch wahrheitsgemaeß angegeben werden
2) nicht absehbar, da ich kein Arzt bin und Sie keine Aussage ueber die konkreten Medikamente gemacht haben...aber warten Sie doch die Musterung ab, dann wissen Sie es
Grundsätzlich muß jedes Medikament dem Musterungs-Arzt gesagt werden. Letztendlich kann das natürlich auch Deine Tauglichkeit einschränken, allerdings ist das ja auch irgendwie ein Schutz vor Überbelastung Deinerseits und keineswegs irgendwie zu Deinem Nachteil. Also Ehrlichkeit zahlt sich hier aus, denn wenn das hinterher irgendwie durch Zufall bei Deiner Einheit rauskommt, kann es richtig Ärger geben, also lieber alles direkt dem Onkel Doktor sagen, der berücksichtigt dann die Fakten und entscheidet fast immer richtig.
@simon:
wo oder was habe ich diagnostiziert? nichts!
Ich habe nur berichtet, dass ein "normales" - und so wurde es beschrieben - Migränemittel zur Prophylaxe nichts ist, im Vergleich zu Präparaten, die über normale EVG-SAN-listen bestellt werden könnten. Das soll heissen, dass sich der Kamerad, der die Frage gestellt hat, keine allzu großen Sorgen diesbzgl. machen braucht.
Also bitte nicht immer so voreilig mit Ironie wie "Daumen hoch"......
Und dennoch kann lediglich ein Arzt beurteilen, ob und wie sich dieses Medikament auf den Dienstbetrieb auswirkt! Jede andere Aussage hierzu ist mindestens grob fahrlässig.
Ob das Medikament auf dem Versorgungsweg verfügbar ist, war dagegen gar nicht gefragt und hängt auch davon ab, ob wiederum ein Arzt das Medikament verschreibt.
...und es würde auch kein Problem darstellen,wenn das Medikament nicht auf dem Dienstweg zu beziehen wäre,sondern dezentral beschafft wird-auch das ist möglich-aber auch nicht gefragt.
Inwieweit sich deine Dauermedikation in Verbindung mit den Auswirkungen der OP(?) und des sonstigen Gesamtbildes negativ auswirken könnten, kann dir nur ein Bw-Arzt sagen...
Genaues kann dir nur der Arzt sagen, aber solltest du auch bedenken, das - angenommen du möchtest SaZ werden - die Chancen bei regelmäßigen Medikamentenbedarf sinken. Weil das Problem entstehen könnte das du aus diesem Grund nicht Auslandverwendungsfähig bist und somit uninteressant für die Bundeswehr wärst.
gecon
@Dennis
Zitat von: Pat am 05. September 2006, 18:40:05
... und muss seitdem Tabletten nehmen. Aber ich nehme auch Mittel zur Prophylaxe von Migräne...
a) siehe wolverine
b) da steht "auch Mittel zur Prophylaxe von Migraene"...welcher Art also der Rest der Tabletten ist, ist nicht beschrieben und eben darauf wollte ich hinaus
Ihre Antwort auf die zwei gestellten fragen (muss ich die Medikamente angeben / beeintraechtigt das meine Verwendungsfaehigkeit) war ein klares "nein"...und das finde ich ist, aus den zuvor angefuehrten Gruenden , eine ziemliche Steile Behauptung
Damit das noch einmal klar herausgestellt wird:
Alle Medikamente und sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen müssen abgegeben werden-ansonsten erfüllt man den Straftatbestand des Einstellungsbetrugs.
Dies hat den sofortigen Ausschluss aus der Verwendung zur Folge (also-wer Soldat geworden ist, fliegt dann raus), und kann zur Folge haben, das Ausbildungskosten zurückverlangt werden und gg.f ein Strafverfahren eingeleitet wird...
Also: Alles angeben, und gut ist....alles weitere entscheiden die Ärzte.