Ich bin 20 Jahre alt und bin Doppelstaatler, ich wurde im Ausland geboren und habe mein ganzes Leben dort verbracht und wurde dort dann auch erzogen. Ausserdem sind meine Eltern und meine Grosseltern im Ausland geboren. Ich habe die Schule im Jahre 2002 beendet und jetzt bin ich erst vor 2 Monaten hier in Deutschland um zu studieren. Letzte Woche wurde ich von Einwohnermeldeamt mitgeteilt, dass ich wehrpflichtig bin. Ich möchte gern wissen, ob ich dann wirklich wehrpflichtig bin, oder ob bei mir eine Ausnahme liegt. Wie gesagt ich habe keine Familie hier in Deutschland plus keine wirtschaftliche Verhältnisse. Bitte helfen Sie mir mit diesem Problem.
Danke!
Nein, als dt. Staatsbürger unterliegt man automatisch der Wehrpflicht. Man müsste sogar aus dem Ausland dazu anreisen. Ausnahmen gibt es nur, wenn man in dem anderen Staat, dessen Staatsbürgerschaft man besitzt, schon Wehrdienst geleistet hat.
Kuzko,
es ist vielleicht wichtig, um welchen Staat es sich handelt. Vielleicht ein "potentieller Gegnerstaat"? Das wäre ein Argument um den Dienst an der Waffe zu verweigern. Allerdings bleibt dann der Zivildienst...
Gibt es in Deinem anderen Vaterland (man sehe mir den etwas unglücklichen Ausdruck nach) überhaupt eine Wehrpflicht? Ist es ein NATO-Staat? Hast Du vielleicht dort schon Wehr- oder Ersatzdienst geleistet?
Zitat...keine wirtschaftliche Verhältnisse...
Ohne das jetzt böse zu meinen und nur als Hinweis, wenn Sie nicht gerade an einer der wenigen privaten Universitäten studieren, die gänzlich ohne staatliche Zuschüsse funktionieren, dann studieren Sie immerhin teilweise auf deutsche Staatskosten, das ist im übertragenen Sinne wohl schon ein wirtschaftliches Verhältniss, oder?
Spaß beiseite, auf Studium hinweisen und zurückstellen lassen, ich denke mal Sie werden NACH Ihrem Diplom wohl kaum noch unter 23 sein und damit hätte sich das dann erledigt.
mfg,
Simon
Simon, da hast du wahrscheinlich recht, mein Studium konnte vielleicht schon als ein wirschaftliches Verhältnis betrachtet werden. Denkst du, dass ich das Ding erst nach meinem Studium machen kann? Ist es nicht so dass man 1/3 des Studium hinter sich haben muss, um dann befreit zu werden? Oder wir das nicht so streng reguliert?