Servus,
ich habe derzeit ein Wiedereinstellerverfahren als Fw Truppendienst am Laufen.
Ich habe aber kürzlich durch Gespräche mit Leuten, die ebenfalls das Studium abbrechen wollten und Wiedereinsteller machen wollten, rausgekriegt, dass keiner von ihnen angenommen wurde.
Alle waren auch ungefähr mein Alter (24) und hatten als Abiturienten auch keine Berufsausbildung.
Sie bekamen folgenden Vorschlag: Sie sollten ihr Studium fertig machen um zu zeigen, dass sie doch durchhaltevermögen haben. Dannach sollen sie es doch mal gleich als OA-Wiedereinsteller versuchen.
Nun meine Frage. In welchen Verwendungen bei welchen TSKs kann man als Jurist eingesetzt werden? Ist eine Laufbahn als Truppendienst-Offizier möglich?
Es gibt den Rechtsberatungs-Zweig, aber das sind meines Wissens Zivilisten.
Auf der BW-Karriere-Seite kann ich darüber nichts richtiges finden.
Danke für A.ntworten
Juristen mit 2. Staatsexamen werden von der Bundeswehr als Stabsoffizier(Recht) eingestellt, was sehr grob uebersetzt das militaerische Pendant zum Rechtsberater ist. Die Einstellung erfolgt mit dem Dienstgrad Major, ob die Kameraden in der Laufbahn der Truppenoffiziere sind oder eine eigene Laufbahn bestreit ist soweit ich weiß noch strittig, einen Sonderfall stellen sie aber alle mal dar. Natuerlich sollte klar sein, dass die Bundeswehr nicht gerade viele Bewerber dieser Art einstellt und ja die Arbeit ist dann natuerlich auch einem Jurist entsprechend. Nur fuer den Fall der Faelle: Jurastudium abschließen und dann Major der FschJg werden faellt aus (als Bsp). die FJg melden jedoch immer mal wieder Interesse an.
Da soll es angeblich noch die Möglichkeit nach dem 1. Staatsexamen als Hauptmann geben.
Wäre dass dann die gleiche Verwendung nur als Offz und nicht als StOfftz?
Bewerber mit Universitaetsstudium werden mit dem Dienstgrad Hauptmann eingestellt, ob es diese Moeglichkeit fuer Juraabschluessler die "nur" das 1. Staatsexamen haben gibt weiß ich nicht. Die Bundeswehr zeigt derzeit keine nachvollziehbare Logik darin, welche Studienfachrichtungen Sie einstellt.
Ohne es genau zu wissen, will ich auf Folgendes hinweisen: Nach dem 1. Staatsexamen ist man bekanntermaßen noch kein Volljurist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Bundeswehr Interesse daran hat, einen Offz (R) einzustellen, der nicht einmal Vertretungsbefugnis vor Gericht hat.
Es geht dort weniger um die Vertretungsbefugnis, da WehrrechtsStoffze bisher auch nicht vertreten. Es geht mehr um das "praktische Examen". Das erste besteht man durch möglichst viele, gut argumentierte theoretische Streits. Viele dieser Diskussionen sind in der Praxis bereits höchstinstanzlich entschieden oder interessieren niemanden, ausser ein paar Professoren (z. B. wenn alle Varianten zum gleichen Ergebnis kommen und man nur über die dogmatische Herleitung streitet).
(Voll)Juristen werden von der Bw als Rechtsberater eingestellt (d.h.: Beamter in A13). Ein militärischer Dienstgrad wird diesem Personenkreis i.d.R. nur im Zusammenhang mit einer besonderen Auslandsverwendung (d.h. Einsatz) entsprechend der zivilen Besoldungsstufe verliehen. (d.h.: A13 = Maj, A140 OTL usw.)
(Rechtsgrundlage: sog. Dienstgradführungserlass von BMVg PSZ)
Das ist so richtig (die Einstellung erfolgt durch das Bundesamt für Wehrverwaltung), jedoch stellt "die Bundeswehr" selbst durchaus Volljuristen als Wehrrechtsstabsoffiziere (StOffz "R") im Dienstgrad Major ein. Beide Laufbahnen sind jedoch völlig getrennt und haben nicht wirklich etwas gemein.
Und nun stellen wir uns mal die wesentliche Frage.......
Wo sind die möglichen Berufs-/ >Einstellungschancen wohl grösser?
Bei der WBV oder als RbStOffz direkt bei der Bw.... ;)
Im Moment bei der Bw! Das zu wissen ist mir ziemlich wichtig!
Dein Wort in Deinem und Gottes (PersABw's) Gehörgang.....
P.S.: Bin ja selber kein Jurist, nur S1, also von daher... ;)
@wadenbeisser
Vielleicht bin ich ja noch etwas muede, aber meiner Meinung nach ist diese Frage ueberfluessig. Entweder der Bewerber will eh nur eins von beidem, dann bewirbt er sich unbedacht der Chancen in der anderen Laufbahn oder er/sie wuerde mit beidem gut klarkommen, dann bewirbt er sich in beiden Laufbahnen gleichzeitig.
Zitat von: wolverine am 23. September 2006, 20:59:41
Es geht dort weniger um die Vertretungsbefugnis, da WehrrechtsStoffze bisher auch nicht vertreten.
Was wäre denn so eine typische Tätigkeit eines StOfz (R)?
Rechtsberatung, klar. Aber für wen und in welchen Fällen und in welchen Rechtsgebieten?
Kann man die Tätigkeit in etwa mit der in einer Rechtsabteilung eines Großunternehmens vergleichen?
Eben keine Rechtsberatung! Verfügungen in Personalsachen - hauptsächlich Statussachen. Also rein exekutiver Verwaltungsdienst. Die Beratung der Vorgesetzten z. B. in Disziplinarsachen ist typische Aufgabe RB/ WDA.
Vielleicht ist es ne Saublöde Frage:
Aber kann man bei der Rechtsberatungsstelle zufällig ein Praktikum machen, dass sich anrechnen lässt?
Vielleicht sogar als WÜ? Wenn ja, wohin müsste ich mich wenden?
Ein Praktikum beim RB/ WDA ist möglich (eigene Erfahrung) und Ansprechpartner ist der zuständige Leitende Rechtsberater/ Wehrdisziplinaranwalt des Divisions- oder Führungskommandos.
Wehrübung in diesem Bereich kenne ich nicht (da das eigentlich keine militärischen Stellen sind sondern Wehrverwaltung), jedoch könnte da etwas bei G1 Dez. InFüh/ Dienstrecht gehen, sofern dort ein Volljurist arbeitet, der das Zeignis erstellen kann.