Hallo Leute kann mir vielleicht einer sagen, wie ich eine Beschwerde richtig schreibe ... ich habe den Text soweit fertig für die eschwerde aber ich muss wiss wie ich den oberen Teil der Beschwerde schreiben muss.
Vielen Dank um baldige antworten
;)
Ich denke mal, wie ein normales Dienstschreiben, also
DstGrd, Vorname, Name
TE
Anschrift
Ort und Datum
An
ZgFhr o.V.i.A.
TE
(Anschrift kann meines Wissens nach entfallen)
Betr.: Beschwerde / Dienstaufsichtsbeschwerde
Sehr geehrter Herr DstGrd,
hiermit...
MkG
SG Socke
also z.B.
OGefr Thomas Waldemar
4./395, I. Zug
Rommelkaserne
48888 Musterstadt, den 24. Oktober 2003
An
ZgFhr I. Zug o.V.i.A.
(evtl noch mal Anschrift)
Betr.: Beschwerde
Sehr geehrter Herr Oberleutnant,
hiermit möchte ich....
MkG
Waldemar, OGefr
@DarkDesteny
vergiss nicht, es gibt keine sammelbeschwerden - wenn sich mehrere beschweren wollen, muss jeder einzelne ein schreiben abgeben (innhaltlich dürfen sie gleich sein)
@PIET
muss er nicht bei beschwerden den Disziplinarvorgesetzten in die anrede setzen? zgfhr sind doch keine beschwerdebearbeiter
horrido
Bazi, Du hast natürlich Recht, die Beschwerde muss zum nächsten DiszVorgesetzten gehen, i.d.R. wohl KpChef/InChef. Sorry, wenn es Irritationen gab!
diese ist über den kpchef soll ich die auch an den kpchef schreiben oder an sein disziplinarvorgesetzten???
und danke schon mal für den briefkopf :)
über chef an kdr - immer den dienstweg einhalten --> wenn er die beschwerde nicht weitergibt gibt´s für ihn reichlich ärger! ;D
wenn es eine starke sache war, über die du dich beschwerden willst drohst du mit einer abschrift an:
wehrbeauftragten des deutschen Bundestages
herrn dr. wilfried penner
patz der republik
11011 berlin
mit dieser adresse sorgst du in jeder vorgesetzten diensstelle (btl - brig - div - korps usw.) für wirbel, und der chef wird sich dann eine abschlägige bearbeitung zweimal überlegen.
;D
PS über was willst du dich beschweren? kannst du es hier ausdrücken oder ist es zu gefährlich für dich dies hier im forum zu tun. vielleicht können wir dir hier ja irgendwie helfen
mkg und horrido
da bazi
ja darfst du 2 anträge auf sonderurlaub mit der gleichen begründung abgelehnt
Hallo DarkDestiny,
auf SONDERurlaub besteht KEIN Rechtsanspruch, es gibt ja Urlaub .... ;D ;D
Insoweit ist eine "Begründung" für eine Ablehnung gar nicht notwendig, falls begründet wird, darf diese Begründung natürlich wiederholt werden. ;) ;)
Was war den der Grund für den beantragten Sonderurlaub ?
bei uns ist das durch die blutspende, der sonderurlaub und ich muss bis ente des jahre meinen urlaub komplett abbauen und dann 2 tage eingetreicht und beide sind dann mit einer und der selben begründung abgelehnt worden
Hallo,
wie lautet den die Begründung für die Ablehnung des Urlaubs?
Ist diese stichhaltig oder völlig unbegründet ?
Unabhängig davon würde eine "Beschwer" (Grundlage für eine Beschwerde) erst durch den Verfall des Urlaubes eintreten, noch NICHT durch die bloße Ablehnung von Sonderurlaub, sofern die Ablehnung nicht VÖLLIG WILLKÜRLICH ist.
Da ich das mal nicht unterstelle (die Willkür) würde die Beschwerde als UNBEGRÜNDET zurückzuweisen sein.
(Und da hilft dann auch ein Brief an Herrn Penner nichts, insbesondere rate ich auch von "Drohungen" ab ....)
hallo,
habe einen antrag auf weiterverpflichtung eingereicht nun werde ich schon seit 2 monaten hin gehalten das er ja bearbeitet wird usw aber er hat unser gezi noch nicht mal verlassen alle unterlagen sind da und habe auch eine kopei mit eingangsstempel bekommen. ab wann darf ich eine beschwerde schreiben?
mfg
Seit einem Monat schon. Wenn Sie nach 4 Wochen keinen (Zwischen-)Bescheid haben, können Sie eine Untätigkeits-Beschwerde schreiben.