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Community => Mitglieder und Off-Topic => Thema gestartet von: DarkDestiny am 25. Oktober 2003, 08:51:44

Titel: Beschwerde schreiben
Beitrag von: DarkDestiny am 25. Oktober 2003, 08:51:44
Hallo Leute kann mir vielleicht einer sagen, wie ich eine Beschwerde richtig schreibe ... ich habe den Text soweit fertig für die eschwerde aber ich muss wiss wie ich den oberen Teil der Beschwerde schreiben muss.

Vielen Dank um baldige antworten
;)
Titel: Re:Beschwerde schreiben
Beitrag von: Piet am 25. Oktober 2003, 12:18:35
Ich denke mal, wie ein normales Dienstschreiben, also


DstGrd, Vorname, Name
TE
Anschrift
Ort und Datum


An
ZgFhr o.V.i.A.
TE
(Anschrift kann meines Wissens nach entfallen)

Betr.: Beschwerde / Dienstaufsichtsbeschwerde

Sehr geehrter Herr DstGrd,

hiermit...


MkG

SG Socke



also z.B.

OGefr Thomas Waldemar
4./395, I. Zug
Rommelkaserne
48888 Musterstadt, den 24. Oktober 2003


An
ZgFhr I. Zug o.V.i.A.
(evtl noch mal Anschrift)


Betr.: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Oberleutnant,

hiermit möchte ich....



MkG
Waldemar, OGefr

Titel: Re:Beschwerde schreiben
Beitrag von: bayern bazi am 25. Oktober 2003, 13:01:29
@DarkDesteny

vergiss nicht, es gibt keine sammelbeschwerden - wenn sich mehrere beschweren wollen, muss jeder einzelne ein schreiben abgeben (innhaltlich dürfen sie gleich sein)

@PIET

muss er nicht bei beschwerden den Disziplinarvorgesetzten in die anrede setzen? zgfhr sind doch keine beschwerdebearbeiter

horrido
Titel: Re:Beschwerde schreiben
Beitrag von: Piet am 25. Oktober 2003, 14:59:14
Bazi, Du hast natürlich Recht, die Beschwerde muss zum nächsten DiszVorgesetzten gehen, i.d.R. wohl KpChef/InChef. Sorry, wenn es Irritationen gab!
Titel: Re:Beschwerde schreiben
Beitrag von: DarkDestiny am 26. Oktober 2003, 12:21:09
diese ist über den kpchef soll ich die auch an den kpchef schreiben oder an sein disziplinarvorgesetzten???
und danke schon mal für den briefkopf :)
Titel: Re:Beschwerde schreiben
Beitrag von: bayern bazi am 26. Oktober 2003, 20:01:18
über chef an kdr  - immer den dienstweg einhalten --> wenn er die beschwerde nicht weitergibt gibt´s für ihn reichlich ärger! ;D

wenn es eine starke sache war, über die du dich beschwerden willst drohst du mit einer abschrift an:

wehrbeauftragten des deutschen Bundestages
herrn dr. wilfried penner
patz der republik
11011 berlin

mit dieser adresse sorgst  du in jeder vorgesetzten diensstelle (btl - brig - div - korps usw.) für wirbel, und der chef wird sich dann eine abschlägige bearbeitung zweimal überlegen.
;D

PS über was willst du dich beschweren? kannst du es hier ausdrücken oder ist es zu gefährlich für dich dies hier im forum zu tun. vielleicht können wir dir hier ja irgendwie helfen


mkg und horrido

da bazi
Titel: Re:Beschwerde schreiben
Beitrag von: DarkDestiny am 01. November 2003, 13:37:45
ja darfst du 2 anträge auf sonderurlaub mit der gleichen begründung abgelehnt
Titel: Re:Beschwerde schreiben
Beitrag von: F_K am 01. November 2003, 14:53:25
Hallo DarkDestiny,

auf SONDERurlaub besteht KEIN Rechtsanspruch, es gibt ja Urlaub ....  ;D  ;D

Insoweit ist eine "Begründung" für eine Ablehnung gar nicht notwendig, falls begründet wird, darf diese Begründung natürlich wiederholt werden.  ;)  ;)

Was war den der Grund für den beantragten Sonderurlaub ?
Titel: Re:Beschwerde schreiben
Beitrag von: DarkDestiny am 01. November 2003, 15:34:31
bei uns ist das durch die blutspende, der sonderurlaub und ich muss bis ente des jahre meinen urlaub komplett abbauen und dann 2 tage eingetreicht und beide sind dann mit einer und der selben begründung abgelehnt worden
Titel: Re:Beschwerde schreiben
Beitrag von: F_K am 01. November 2003, 17:58:38
Hallo,

wie lautet den die Begründung für die Ablehnung des Urlaubs?
Ist diese stichhaltig oder völlig unbegründet ?

Unabhängig davon würde eine "Beschwer" (Grundlage für eine Beschwerde) erst durch den Verfall des Urlaubes eintreten, noch NICHT durch die bloße Ablehnung von Sonderurlaub, sofern die Ablehnung nicht VÖLLIG WILLKÜRLICH ist.

Da ich das mal nicht unterstelle (die Willkür) würde die Beschwerde als UNBEGRÜNDET zurückzuweisen sein.

(Und da hilft dann auch ein Brief an Herrn Penner nichts, insbesondere rate ich auch von "Drohungen" ab ....)
Titel: Antw:Beschwerde schreiben
Beitrag von: Thona am 13. Dezember 2011, 21:02:51
hallo,
habe einen antrag auf weiterverpflichtung eingereicht nun werde ich schon seit 2 monaten hin gehalten das er ja bearbeitet wird usw aber er hat unser gezi noch nicht mal verlassen alle unterlagen sind da und habe auch eine kopei mit eingangsstempel bekommen. ab wann darf ich eine beschwerde schreiben?
mfg
Titel: Antw:Beschwerde schreiben
Beitrag von: KlausP am 13. Dezember 2011, 21:05:34
Seit einem Monat schon. Wenn Sie nach 4 Wochen keinen (Zwischen-)Bescheid haben, können Sie eine Untätigkeits-Beschwerde schreiben.