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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Mirage am 08. Oktober 2006, 17:05:24

Titel: Re: Nachmusterung
Beitrag von: Mirage am 08. Oktober 2006, 17:05:24
Hat nicht noch jemand von Euch hierzu Ahnung, der vllt. im SanZ arbeitet etc.? Danke!
Titel: Re: Nachmusterung nach vorzeitigem Dienstende
Beitrag von: Dennis812 am 09. Oktober 2006, 10:07:49
Wenn ein DU (=Dienstunfähigkeit)-verfahren eingeleitet oder gar abgeschlossen ist, bist du zu behandeln, wie jmd. der ausgemustert wurde. Demnach ist für gewöhnlich deine G-Akte mit dem Stempel "abgeschlossen" o.ä. versehen, und was das heißt ergibt sich aus dem Wortsinn.

Ich denke,dass es wenn überhaupt (sehe so gut wie keine Chance) eine Möglichkeit gibt, dann nur als SaZ.