Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: mario am 23. Oktober 2006, 16:35:33

Titel: befreiung von verpflegungsgeld unter 25
Beitrag von: mario am 23. Oktober 2006, 16:35:33
gibt es möglichkeiten vom verpflegungs geld befreit zu werden auch wenn man das 25 jahr noch nicht vollendet hat ?
Titel: Re: befreiung von verpflegungsgeld unter 25
Beitrag von: Huey am 23. Oktober 2006, 18:19:29
Ja, indem man einen Antrag auf Befreiung stellt und diesen dem KpChef vorlegt.

Dieser entscheidet dann, ob er dem Antrag stattgibt oder nicht-das ganze läuft dann weiter zum Kdr, und wird dann befürwortet oder abgelehnt.

Als Grundsatz kann man sagen: Wohnst du in der Nähe der Kaserne in einer eigenen Wohnung, wird dem Antrag i.d.R. entsprochen.
Wohnst du in der Kaserne, in der es keine weiteren Verpflegungsmöglichkeiten gibt (z.B. in Form einer Teeküche), wird der Antrag oft abgelehnt.


Allerdings gibt es viele, die unter 25 sind, in der Kaserne wohnen (ohne Kochmöglichkeit) und dennoch befreit wurden.

Die Befreiung ist allerdings in jedem Fall widerrufbar, sollten Gründe eintreten, die dies erforderlich machen.