Werde bald auch zur Bundeswehr gehören.
Meine Frage nun: wie sieht es dann mit der krankenkasse aus?
Sollte man sie wechseln?
Bekommt man bescheid was man machen sollte?
Etc!?!?!?!
Wäre nett wenn mich mal darüber jemand aufklären würde.
DANKE!!!
Bist du SAZ? Grundwehrdienstleistender?
Prinzipiell haben Soldaten einen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Damit wird eine Krankenversicherung sowieso entfallen, da du dich als Soldat (Ausnahme: Absolute Notfälle) von Bundeswehrärzten behandeln lassen MUSST!
Aber wie war das noch mit der kleinen Anwartschaft bei einer privaten versicherung als SAZ? Musste die man nicht haben um nach der Bundeswehrzeit, wenn man Zeitsoldat war, wieder in die Krankenkasse übernommen zu werden? Oder war das jetzt sogar so das die Krankenkassen jeden übernehmen müssen. - Bin mit dieser Information noch etwas hinterher?
Freie Heilkostenfürsorge gilt nur für GWD/FWDL sprich sie brauchen sich nicht zusätzlioch versichern.
Für SAZ gilt immer noch die Regelung der privaten Anwartschaft.
Die Anwartschaft hat man aber nicht, um nach seiner Bundeswehrzeit wieder von einer Versicherung versichert zu werden, denn das wird man so oder so, man hat sie, um zu den Konditionen des Abschlussdatums der Anwartschaft versichert zu werden. Beispiel: Soldat X schließt bei seinem Dienstantritt mit 20 Jahren seine Anwartschaft ab, er ist vollkommen gesund. Während eines Auslandseinsatzes wird er im Alter von 30 Jahren schwer verletzt und ist dauerhaft Behandlungs- und pflegebedürftig, seinen Dienst kann er nicht weiter versehen, er wird also entlassen. Jetzt wird er von (mindestens) der Versicherung, die ihn anwartschaftsversichert hat weiter versichert und zwar nach wie vor zu den Konditionen eines gesunden 20jährigen und nicht zu den 8unbezahlbaren) Konditionen eines invaliden 30jährigen.
Gruß Andi
Grundsätzlich benötigt man diese Anwartschaft jedoch nicht. Insbesondere wenn man nach der Dienstzeit wieder abhängig beschäftigt ist und in die GKV geht.
Für PKV gibt es den Gebührenvorteil des niederigeren Eintrittsalters.
Ich erinnere ich nicht mehr, wie das zu SaZ-Zeiten war, aber spätestens bei der Übernahme zum BS muss man zwei Urkunden abgeben-die Mitgliedsbescheinigung der Pflegeversicherung und die der Anwartschaft....
Der BS wird regelmäßig auch nach Dienstende nicht mehr abhängig beschäftigt sein ;). Er erhält Pensionsbezüge und Beihilfe zu den Krankheitskosten. Den Anteil,der nicht von der Beihilfe getragen wird, muss privat vesichert sein.
Hallo, noch mal.
Danke für die Info schon mal,
Ja ich bin Soldat auf Zeit. Hatte mich auch eigentlich für 12 JAhre verpflichtet, aber als ich die noch fehlenden Unterlagen wie: "Eröffnung der Einplanungdentscheidung, Verpflichtungserklärung und Eröffnungsvermerk" unterschreiben mußte stand da 4 Jahre.
Ist das normal.
Weiterhin stand da in einem Info satz: "Die Einstellung der Soldain/ des Soldaten erfolgt als SaZ 04 Jahre. Die Entscheidung über eine mögliche Weiterverpflichtung steht u.a. im Zusammenhang mit zu erwartenden Strukturveränderungen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Eine Verwendung im Bereich des Sanitätskommandos wir angestrebt."
Wird das nun so bei der Bw gemacht erst für 4 Jahre und dann verlängern lassen wenn man gut ist?
Es wäre nett wenn mich darüber noch jemand aufklären würde.
DANKE
Ich finde das eher ungewöhnlich, bin aber in den neuen Laufbahnen nicht so "´drin".
Eherner Grundsatz beim Bund ist: "Fest steht nur, was man schriftlich in der Hamd hat!"
Und danach sind Sie Z4 - alles andere ist nur eine Hoffnung.
Ich hätte da schon noch einmal nachgehakt.
Du hast für 12 Jahre unterschrieben-die Bw behält sich aber vor, dich nach den ersten 4 Jahren nicht weiterzuverpflichten, wenn du z.B. Ausbildungsabschnitte nicht in der vorgegebenen Zeit bestanden hast, oder es strukturelle Änderungen gibt-also z.B. Einheiten reduziert werden und es daher keine Stelle mehr für dich gibt..
Grundsätzlich hast du dich zwar bereit erklärt, 12 Jahre zu machen; wenn du aber zu einer Bank gehen würdest und einen Kredit möchtest, zählen erst einmal nur die schriftlich zugesicherten 4 Jahre...
Nur Pflegeversicherung ist Pflicht (deswegen auch Pflegepflichversicherung). Anwartschaft ist als private Krankenversicherung natürlich freiwillig und keine Pflicht. Dementsprechend kann auch niemand einen Nachweis über eine Anwartschaft verlangen.
Gruß Andi
also erst einmal zum thema versicherung: frag am besten einmal deine aktuelle versicherung bzw die deiner eltern, falls du über diese versichert bist, die versicherungen müssten sich mit diesen themen auskennen! gut wärs allerdings eine vetrauenswürdige zu kontaktieren, sprich eine wo du sicher bist das sie dich nicht unbedingt übers ohr haut!
und nun zu dem anderen thema: du solltest dich VOR der unterschrift informieren was du unterschreibst und dafür kannst du den einplaner etc ruhig fragen! ;-) also nochmal informieren und auf nummer sicher gehen!!! cu
also seh ich das richtig, das mich die GKV nach miner Dienstzeit wieder übernehmen muss?
Und die kleine Anwartschaft ist nur dafür das man nachher wieder günstig in die PKV kommt ?
Zitat von: druide am 30. Oktober 2006, 08:28:06
also seh ich das richtig, das mich die GKV nach miner Dienstzeit wieder übernehmen muss?
Und die kleine Anwartschaft ist nur dafür das man nachher wieder günstig in die PKV kommt ?
1. Frage; Antwort: Ja, auf jeden Fall.
2. Frage; Antwort: Ja, aber nicht nur wieder sondern überhaupt.
Die Gesundheitsreform wird daran, soviel ich weiß, nichts ändern, was immerhin schon ein Gewinn wäre ;)
Zur Präzisierung:
Die GKV muss einen Versicherten nur dann aufnehmen, wenn er abhängig beschäftigt ist - keine Freiberufler, Selbstständigen oder Beamte/ Versorgungsempfänger.
Aber wenn man nach der Dienstzeit wieder in ein "normales" Beschäftigungsverhältnis wechselt, bringt einem eine Anwardschaft bei der PKV nichts.
Hallo noch mal,
also das mit den verpflichtungsjahren habe ich jetzt natürlich vor der Unterschrift geklärt.
hat alles seine Ortnung.
Danke noch mal für alles
cu
Kermit8
Wofür brauch ich dann eine kleine Anwartschaft , wenn ich nachher eh wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung gehen kann ???
Der Begriff "kleine" oder "Große" Anwartschaft ist mir jetzt nicht geläufig - vielleicht ein paar Details hierzu? Sonst würde ich mir das genau von dem erklären lassen, der mir so etwas verkaufen möchte und zwar so lange bis ich das verstanden habe.
Gegenfrage: Was soll denn eine Anwardschaft bei einer PKV mit dem Einstieg in eine GKV zutun haben? Sie zahlen ein paar Jahre an A damit B sie hinterher nimmt?!
Die Voraussetzungen für die gesetztliche Versicherungspflicht stehen doch fest. Wenn Sie diese erfüllen, muss die Versicherung sie nehmen. Z. B. war ich während meines Referendariats gesetzlich Versichert nach Z 12 - kein Problem!
Zitat von: druide am 30. Oktober 2006, 12:20:02
Wofür brauch ich dann eine kleine Anwartschaft , wenn ich nachher eh wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung gehen kann ???
@ druide:
Richtig verstanden! Wenn die Rückkehr in die GKV völlig klar ist, dann ist natürlich eine kleine Anwartschaft nicht nötig.
Wenn später aber eine freiberufliche Tätigkeit angestrebt wird (siehe Hinweis von wolverine: "...Freiberufler, Selbstständige oder Beamte/ Versorgungsempfänger") dann wird eine Anwartschaft wichtig. Das gilt aber auch wieder mit Einschränkungen, weil zum Beispiel Künstler im weitesten Sinne (dazu gehören auch Journalisten...) freiberuflich tätig sein können und trotzdem in der Künstlersozialkasse gesetzlich sozialversichert sind.
Bitte also den guten Rat von wolverine befolgen: Lass Dir vom Versicherungsvertreter Deines Vertrauens alles genau erklären ;).