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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: PrinceLA am 29. Oktober 2006, 11:17:46

Titel: Schlägerei...Konsequenzen??
Beitrag von: PrinceLA am 29. Oktober 2006, 11:17:46
Hi...es gabe gestern einen zwischenfall bei mir. Folgende Situation:

Gestern abend in ner diskothek hat mich so ein typ angepöbelt. Ich habe versucht die sache zu entschärfen aber der war voll aggro. Naja nach einem hin und her wurde er dann handgreiflich. naja ich habe dann aus notwehr dem eine auf die nase gegeben. der blutete ein bisschen. Beim verhör bei der polizei kam er in die ausnüchterungszelle...es wird keine ermittlung stattfinden. Und ab 4.12. bin ich soldat. wird das konsequenzen haben. Und noch ne andere Frage. Angenommen ich bin jetzt soldat. Darf ich in so einem fall einen in schach setzten und der polizei vorführen?
Titel: Re: Schlägerei...Konsequenzen??
Beitrag von: Simon am 29. Oktober 2006, 14:05:05
WENN keinerlei Ermittlungen gegen Sie eingeleitet werden wird es keine Konsequenzen haben.

Sie haben als Soldat in Ihrer privaten Freizeit keinerlei zusaetzliche Rechte.

Titel: Re: Schlägerei...Konsequenzen??
Beitrag von: Andi am 29. Oktober 2006, 19:55:20
Zitat von: PrinceLA am 29. Oktober 2006, 11:17:46
Und noch ne andere Frage. Angenommen ich bin jetzt soldat. Darf ich in so einem fall einen in schach setzten und der polizei vorführen?

Selbstverständlich, aber nicht weil du Soldat bist (siehe Beitrag von Simon), sondern auf Grund des § 127 StPO, der dir das recht zur vorläufigen Festnahme (durch Jedermann) gibt.

Andi
Titel: Re: Schlägerei...Konsequenzen??
Beitrag von: schlammtreiber am 30. Oktober 2006, 11:37:46
Aber nur, wenn sich die Personalien nicht ermitteln lassen, oder?
Titel: Re: Schlägerei...Konsequenzen??
Beitrag von: Andi am 30. Oktober 2006, 11:46:16
Auf frischer Tat betroffen und der Flucht verdächtig oder Identität nicht sofort feststellbar.

Gruß Andi
Titel: Re: Schlägerei...Konsequenzen??
Beitrag von: schlammtreiber am 30. Oktober 2006, 11:48:25
Merci.
Titel: Re: Schlägerei...Konsequenzen??
Beitrag von: meikschmidt am 30. Oktober 2006, 11:50:34
Na, dank dem jedermannsgesetz, darf man jeden festhalten, der in Verdacht steht eine Straftat begangen zu haben, den Rest in Sachen Namensermittlung überlässt man getrost der Polizei.
Titel: Re: Schlägerei...Konsequenzen??
Beitrag von: StOPfr am 30. Oktober 2006, 13:50:17
Zitat von: meikschmidt am 30. Oktober 2006, 11:50:34
Na, dank dem jedermannsgesetz, darf man jeden festhalten, der in Verdacht steht eine Straftat begangen zu haben, den Rest in Sachen Namensermittlung überlässt man getrost der Polizei.

Ich glaube, dass das entsprechende Gesetz in Deutschland nicht so heißt, aber in der Konsequenz ist "festhalten" wohl der richtige Terminus  :). Mit der Ermittlung von Namen und Daten hat man tatsächlich nichts zu tun.
Titel: Re: Schlägerei...Konsequenzen??
Beitrag von: Andi am 30. Oktober 2006, 15:57:12
Zitat von: meikschmidt am 30. Oktober 2006, 11:50:34
Na, dank dem jedermannsgesetz, darf man jeden festhalten, der in Verdacht steht eine Straftat begangen zu haben, den Rest in Sachen Namensermittlung überlässt man getrost der Polizei.

Umgangssprachlich wird der §127 StPO "Jedermannsparagraph" genannt und es geht hier tatsächlich nicht um ein Festhalterecht, sondern um ein (vorläufiges) Festnahmerecht, also ein Recht, das man im gegebenen Verhältnis auch mit Gewalt durchsetzen darf! Und das Feststellen der Identität muss nicht zwangsläufig Polizeisache sein, wie aus diesem Paragraphen ja ganz deutlich hervorgeht, allerdings wird gerade bei Gewaltstraftaten oder agressiven Tätern die Bereitschaft einem die Personalien zu geben nicht unbedingt hoch sein. ;)
Formaljuristisch ist es wohl auch korrekt davon zu sprechen, dass jemand im Verdacht steht eine Straftat begangen zu haben - einen Schuldspruch kann es ja nur durch ein Gericht geben - aber hier kommt es zunächst auf die Erfüllung eines Straftatbestandes und das hierbei unmittelbare Antreffen des Täters (und eine etwaige Verfolgung danach) an.
Der Satz
Zitat
Na, dank dem jedermannsgesetz, darf man jeden festhalten, der in Verdacht steht eine Straftat begangen zu haben

könnte den falschen Eindruck vermitteln, dass man immer jeden festnehmen darf, der im Verdacht steht eine Straftat begangen zu haben, der §127 StPO lässt dies aber nur in einem zeitlichen Zusammenhang zu der Tat zu.

Gruß Andi
Titel: Re: Schlägerei...Konsequenzen??
Beitrag von: StOPfr am 30. Oktober 2006, 17:51:19
@ Andi.

Danke, wieder was dazugelernt  ;). Ich hatte das mit der Festnahme auch in Erinnerung, war aber der festen Überzeugung, dass das inzwischen geändert worden sei.
Das "Jedermannsrecht" kannte ich als juristischen Begriff nur aus Schweden.
Titel: Re: Schlägerei...Konsequenzen??
Beitrag von: wolverine am 30. Oktober 2006, 18:24:30
In der Wissenschaft ist in der Tat umstritten, ob für das Recht aus § 127 Abs. 1 StPO der bloße Verdacht reicht, da der Verdacht nur bei den Polizeirechten des § 127 Abs. 2 StPO wirklich geschrieben steht. Gewichtige Stimmen in der Literatur fordern daher eine begangene Straftat für das Festnahmerecht, insebsondere da der Festgenommene sonst kein Notwehrrecht mehr hätte, da der Festnehmende ja gerechtfertigt (durch § 127 StPO) und daher nicht rechtswidrig handelt.
In der Rechtsprechung gilt jedoch der Verdacht auch für den Nichtpolizisten als ausreichend, da das Festnahmerecht ansonsten leerlaufen würde, da letztlich ja erst das Gericht feststellt, ob eine Straftat vorlag.
Titel: Re: Schlägerei...Konsequenzen??
Beitrag von: PrinceLA am 30. Oktober 2006, 18:29:40
Ja das beruhigt mich ja...dank euren zahlreichen antworten fällt mir da mal ne neue interassante frage ein. Als soldat habe ich ja mehr pflichten als zivilisten. Hab ich auch zusätzliche pflichten im Zivilen leben, also wenn ich mal nicht im dienst bin z.b. urlaub, we,oder dienstschluss?? Nur weil ich zivil rumlaufe und nicht im dienst bin, bin ich ja noch kein zivilist,oder??
Titel: Re: Schlägerei...Konsequenzen??
Beitrag von: Andi am 30. Oktober 2006, 22:01:33
Zitat von: PrinceLA am 30. Oktober 2006, 18:29:40
Ja das beruhigt mich ja...dank euren zahlreichen antworten fällt mir da mal ne neue interassante frage ein. Als soldat habe ich ja mehr pflichten als zivilisten. Hab ich auch zusätzliche pflichten im Zivilen leben, also wenn ich mal nicht im dienst bin z.b. urlaub, we,oder dienstschluss?? Nur weil ich zivil rumlaufe und nicht im dienst bin, bin ich ja noch kein zivilist,oder??

Soldat bist du 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche - egal, was du anhast oder ob du im Dienst bist oder nicht, dementsprechend wird dein Verhalten bewertet.

Gruß Andi
Titel: Re: Schlägerei...Konsequenzen??
Beitrag von: Timid am 30. Oktober 2006, 22:40:24
Bedeutet also beispielsweise, dass du für Taten, die du "zivil" begehst, durchaus auch nochmal durch die Bundeswehr, z.B. in Form deines Disziplinarvorgesetzten, gemaßregelt werden kannst. Selbst wenn du etwa strafrechtlich für das selbe Verfahren mit einem "blauen Auge" davon gekommen bist.

Bestes Beispiel sind da die regelmäßig im Bericht des Wehrbeauftragten genannten Drogen-Delikte: Da werden teilweise Soldaten aus dem Dienstverhältnis entlassen, während der Staatsanwalt das Verfahren wegen "Geringfügigkeit" eingestellt hat.


Das bedeutet etwa, dass du nur zu bestimmten Gelegenheiten "in der Öffentlichkeit" Uniform tragen darfst - z.B. (mit einigen Einschränkungen in der AGA) auf dem Heimweg, z.B. nicht auf politischen Veranstaltungen. Oder dass du dir nicht hirnlos irgendwo mit Alkohol den Kopp zudröhnen und danach Dummheiten anstellen darfst.
Klar, könnte man alles machen - aber der Dienstherr sieht sowas durchaus nicht gerne, und kann u.U. "stärkeres Geschütz" auffahren, als es Staatsanwaltschaft und Gerichte tun würden.
Titel: Re: Schlägerei...Konsequenzen??
Beitrag von: wolverine am 31. Oktober 2006, 09:29:45
Nach § 17 SG ist man in und ausser Dienst zum "Wohlverhalten" verpflichtet und kann immer dann belangt werden, wenn man das Ansehen und die Verteidigungsbereitschaft der Streitkräfte schädigt.
Und im Straf- oder Disziplinarmaß macht es sich immer bemerkbar, ob man z. B. als Soldat zu erkennen war. Dazu können schon Presseberichte ausreichen, auch wenn man selbst niemanden davon erzählt und nicht in Uniform auftritt.

http://www.soldatengesetz.de/