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Standorte => Dienstantritt => abgelaufene Eintritte => Thema gestartet von: dj-mgg am 06. November 2006, 22:16:55

Titel: Absicherung als SAZ 2. ThemaDie Pflegepflichtversicherung - Wer braucht Sie?
Beitrag von: dj-mgg am 06. November 2006, 22:16:55
Jeder Zeitsoldat ist verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen.

Dabei gibt es zwei Wege der Absicherung:

1. Gesetzliche Krankenversicherung

2. Private Krankenversicherung

Der Unterschied bei der Beitragsberechnung ist jedoch enorm!

Worin liegt der Unterschied?

Die gesetzliche Krankenversicherung legt als Grundlage zur Berechnung der Pflegeversicherung das Bruttoeinkommen zugrunde:

Beispiel: 1000,- brutto x 1,7 % Pflegeversicherung + 0,25 % da ich keine Kinder habe.

Macht in der Summe: 19,5 Euro Monatsbeitrag.

Damit ist aber noch nicht Schluss!! Da Bruttoeinkommen muss mindestens 1x jährlich an die gesetzliche Krankenversicherung gemeldet werden (man bekommt ein nettes Schreiben). Somit erhöht sich beim Bruttoeinkommen auch der Beitrag zur Pflegeversicherung. In der freien Wirtschaft habe ich 0,85% der Pflegeversicherung + kinderlos 0,25% zu bezahlen. Die restlichen
0,85 % übernimmt mein Arbeitgeber.


Die private Krankenversicherung legt als Grundlage der Berechnung zwei Werte zugrunde:

1. Eintrittsalter - wie alt bin ich, bei Abschluss der Versicherung
2. Geschlecht - bin ich weiblich oder männlich

Die Beiträge sind um einiges geringer:

Beispiel: männlich, 1981 geboren Beitrag: 10,69 Euro

Somit steht fest, dass die private Pflegeversicherung im Normallfall günstiger ist.

Zudem ist zu bedenken: Wenn jemand keine Pflegeversicherung hat, so muss er mit einer Strafe bis zu 2500,- Euro vom
Gesetzgeber rechnen - zudem hält sich der Diszplinarvorgesetzte weiter Disziplinarmaßnahme vor. Und diese können weitaus
schmerzhafter sein, als eine Geldstrafe von 2500,- Euro - z.Bsp. Laufbahnnachteile etc.

Fragen zum Wechsel, Kündigungsfristen etc. würden den Rahmen dieses Vortrages sprengen und können gerne per PN an mich gestellt werden - ich werde wie bereits gesagt - keine Werbung im Rahmen dieses Forums machen.

Ich hoffe, dass ich euch mit dem ersten Beitrag bereits einige Informationen geben konnte.

Ich bitte um Feedback - was noch zu diesem Thema gewünscht ist.

Gruss
dj-mgg
Titel: Re: Absicherung als SAZ 2. ThemaDie Pflegepflichtversicherung - Wer braucht Sie?
Beitrag von: druide am 07. November 2006, 06:32:06
Hi, schon mal ein guter Anfang. Ich wüsste noch gerne ob es sinnvoller ist in die gesetz. oder private PV zu gehen oder ob es eigentlich egal ist!?
Kündigungsfristen wären auch interessant.
Titel: Re: Absicherung als SAZ 2. ThemaDie Pflegepflichtversicherung - Wer braucht Sie?
Beitrag von: HelpMe am 07. November 2006, 08:02:14
Wann ist der Soldat auf Zeit am besten beraten eine Pflegeversicherung mit Bundeswehrhintergrund abzuschließen? Sollte man schon vor dem Dienstantritt alles beantragen oder auf die Bundeswehrinterne Beratung dazu abwarten? Wie sieht es analog mit der Anwartschaft für die KV aus?
Titel: Re: Absicherung als SAZ 2. ThemaDie Pflegepflichtversicherung - Wer braucht Sie?
Beitrag von: madu am 07. November 2006, 09:36:50
Zitat von: druide am 07. November 2006, 06:32:06
Ich wüsste noch gerne ob es sinnvoller ist in die gesetz. oder private PV zu gehen oder ob es eigentlich egal ist!?


gesetzlich 19,50€ ; privat 10,69€ das entscheidet, was sinnvoller ist...., die leistungen sollten eigentlich die gleichen sein, so dass dies kein entscheidungspunkt ist....

korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liege...

ZitatWann ist der Soldat auf Zeit am besten beraten eine Pflegeversicherung mit Bundeswehrhintergrund abzuschließen?

du musst x-tage (kann hier vielleicht jemand genau sagen...) nach dienstbeginn, den nachweis erbringen.
die frage ist, ob du während der ersten paar tage (dann vor allem am wochenende) lust und zeit hast, dich darum zu kümmern...
Titel: Re: Absicherung als SAZ 2. ThemaDie Pflegepflichtversicherung - Wer braucht Sie?
Beitrag von: dj-mgg am 07. November 2006, 15:07:04
Also, die Kündigungsfristen kann ich nicht pauschal beantworten - diese ist auch davon beeinflusst, ob man gleichzeitig eine anwartschaft abschließt. es gilt der grundsatz: pflege folgt der krankenversicherung! Dieser Grundsatz ist auch im Sozialgesetzbuch zu finden (im glaube das 9.) - ist ja aber auch egal.

Wenn jemand Hilfe braucht - einfach PN schreiben oder eine E-Mail senden.

Der Leistungsumfang der privaten und der gesetztlichen Pflegeversicherung sind im groben identisch. - Es ist wichtig, dass
beide Pflegeversicherung die geseztlichen Bestimmungen entsprechen und somit auch keine evtl. Strafen etc. auf einen zukommen.

Im Rahmen des Themas "Anwartschaft" (wird heute Abend erscheinen) wird das Verhältniss dieser beiden Versicherungen nochmals klar herausgestellt.

So, muss nun schnell zu nächsten Termin - bis heute Abend.

Viele Grüsse
DJ-MGG
Titel: Re: Absicherung als SAZ 2. ThemaDie Pflegepflichtversicherung - Wer braucht Sie?
Beitrag von: druide am 09. November 2006, 15:50:47
Wann kommt das neueThema ?