Hallo,
ich war heute bei meinem Wehrdienstberater in FFM und habe mich erkundigt bezüglich meines damaligen KDV-Antrag´s. Hab stattdessen, wie es halt so ist, meinen Zivildienst geleistet jedoch nur 2 Monate und habe ab da angefangen zu bereuen das ich nicht zum Bund gegangen bin. Naja, jetzt möchte ich, wie ich es heute vom Wehrdienstberater erfahren habe, einen Widerruf meines KDV-Antrag´s abschicken aber ich habe leider nicht die geringste Ahnung wie man solch ein Schreiben aufsetzt.
Könnt ihr mir dabei helfen oder mir Links zu Beispielen schicken? Bin leider über Google nicht fündig geworden.
-mFg-
Coperator
Zitat von: Coperator am 13. November 2006, 18:20:05
Naja, jetzt möchte ich, wie ich es heute vom Wehrdienstberater erfahren habe, einen Widerruf meines KDV-Antrag´s abschicken aber ich habe leider nicht die geringste Ahnung wie man solch ein Schreiben aufsetzt.
Coperator
Du schreibst am besten an das Bundesamt für Zivildienst in Köln (Adresse müsste Dir ja vorliegen), widerrufst die damaligen Gewissensgründe und nimmst Deine ursprüngliche Erklärung zurück. Du kannst Deinen neuen Gewissensentscheid "pro Militär" z.B. damit begründen, dass Du heute anders über die allgemeine Lage denkst (Terrorismus, Notwendigkeit der Friedenssicherung auch mit Waffen usw.).
Ob und wie willkommen Du dann bei der BW bist, kann ich nicht beurteilen. Es gibt aber Soldaten, die das schon durchexerziert haben.
Ok, danke =)
Nachfrage: Was machst du, wenn es dir nach 8 Wochen bei der Bw dort nicht mehr gefällt? Wieder verweigern?
Doch noch zwei kleine Frage.
In der "Kriegsdienstverweigerung" beruft man sich auf das "Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung nach Art. 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes".
Muss ich mich hier auch schriftlich auf einen Paragraph berufen?
Bisher:
ZitatBetr.: Antrag auf Widerruf meiner Kriegsdienstverweigerung
PK-Nr.: ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich, dass ich den Kriegsdienst an der Waffe nicht mehr aus Gewissensgründen verweigere und widerrufe meine Kriegsdienstverweigerung die Ende 2004 bei Ihnen eingegangen ist.
Meinem Antrag füge ich bei:
- Zivildienst Dienstzeitbescheinigung
- die persönliche Darlegung der Beweggründe für meinen Widerruf (wird das überhaupt benötigt?)
- den ausführlichen Lebenslauf
Zitat von: Huey am 13. November 2006, 20:16:42
Nachfrage: Was machst du, wenn es dir nach 8 Wochen bei der Bw dort nicht mehr gefällt? Wieder verweigern?
Ich hab einen Fehler gemacht und werde mich aber diesbezüglich hier nicht äußern. Meine Entscheidung steht und ich nehme die Chance die der Bund mir ein zweites mal gibt gerne entgegen. Dafür bin ich dankbar. Mehr dürfte nicht relevant sein.
Zitat von: Coperator am 13. November 2006, 20:27:58
Doch noch zwei kleine Frage.
In der "Kriegsdienstverweigerung" beruft man sich auf das "Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung nach Art. 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes".
Muss ich mich hier auch schriftlich auf einen Paragraph berufen?
Meinem Antrag füge ich bei:
- Zivildienst Dienstzeitbescheinigung
- die persönliche Darlegung der Beweggründe für meinen Widerruf (wird das überhaupt benötigt?)
- den ausführlichen Lebenslauf
Auf einen Paragrafen musst Du Dich nur indirekt berufen. Du hast das m.E. ausreichend formuliert:
...hiermit erkläre ich, dass ich den Kriegsdienst an der Waffe nicht mehr aus Gewissensgründen verweigere und widerrufe meine Erklärung zur Kriegsdienstverweigerung die Ende 2004 bei Ihnen eingegangen ist...
ZitatMeinem Antrag füge ich bei:
- Zivildienst Dienstzeitbescheinigung
- die persönliche Darlegung der Beweggründe für meinen Widerruf (wird das überhaupt benötigt?) >>> (*)
- den ausführlichen Lebenslauf
(*) Ich meine, dass das zunächst nicht unbedingt erwartet wird, bin aber sicher, dass es auch nicht schaden wird, wenn Du in zwei, drei Sätzen Deine Beweggründe erläuterst.
Ganz im Einklang mit Huey hoffe ich, dass Du Dir die ganze Sache sorgfältig überlegt hast und dass Du die zweite Chance, von der Du sprichst, auch aus Überzeugung nutzt.
Danke dir. Hast mir super geholfen =)
ZitatGanz im Einklang mit Huey hoffe ich, dass Du Dir die ganze Sache sorgfältig überlegt hast und dass Du die zweite Chance, von der Du sprichst, auch aus Überzeugung nutzt.
"Ja!"
@ Coperator
Mir fällt gerade noch etwas ein:
Warum willst Du dem Bundesamt für Zivildienst Deinen Lebenlauf einreichen?
Der ist doch erst wieder für die Bw wichtig.
Jetzt musst ich grad lachen.
Wo du das grade sagst. Du hast recht, als ich heute bei der Post war und auf dem Weg zurück ist mir genau das gleiche durch den Kopf gegangen. Naja, dann haben die nun nen kleines Andenken an mich :P
Ist Gewohnheit mit den Lebensläufen bei all den Bewerbungen.
bei mir hat das gereicht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit möchte ich meinen Antrag als Kriegsdienstverweigerer zurückziehen.
Da sich meine Gewissensentscheidung geändert hat, bin ich nun bereit den Dienst an der Waffe aus zu üben.
Bitte übergeben sie meine Unterlagen dem zuständigen Kreiswehrersatzamt.
Mit freundlichen Grüßen
natürlich musst du noch PKZ angeben
jepoleon
ich bin in der selben situation und sollte am 01.08.07 zividienst beginnen.
muss man den rückruf der KDV ans wehrersatzamt oder an die BAZ stelle schicken?
Zitat von: mephisto2k am 18. Mai 2007, 15:34:23
muss man den rückruf der KDV ans wehrersatzamt oder an die BAZ stelle schicken?
Das Kreiswehrersatzamt kümmert sich gerne und kostenlos darum. Willkommen zurück in der Welt voller Krieg, Gewalt und heißer Mädels. Getränke stehen rechts hinten :D