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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: JohnnyB am 13. November 2006, 19:48:39

Titel: Unterhaltssicherung USG als Student
Beitrag von: JohnnyB am 13. November 2006, 19:48:39
Hallo,

ich habe eine Frage zur Unterhaltssicherung.

Ich bin Student und Reservist (Lt. d.R., keine Mob-Stelle) und beabsichte Anfang nächstes Jahr (Feb./März) in meiner alten Einheit eine Wehrübung zu machen.

Wenn diese Wehrübung 4 Wochen dauert, stehen mir nach meiner Rechnung 25,56€ USG + 12,27€ Wehrsold pro Tag zu. Das macht dann in 4 Wochen  37,83€ * 26 Tage = 983,58€. Dazu kommen dann noch Fahrkostenerstattung und Verpflegunsgeld.

Da ich keine Mob-Stelle habe, steht mir ja kein Leistungszuschlag zu.

Auch wenn ich ne Wehrübung nicht nur zum Geld verdienen mache – knappe 1000€ netto im Monat als Leutnant finde ich doch ein bißchen wenig. 

Es wird ja immer davon geredet, dass Studenten (die ja kein geregeltes Einkommen haben) nur die Mindesleistung bekommen.

Wie schauts mit §13(3) USG aus ? Demnach wird der Schnitt des Vorjahresverdienstes gezahlt (Zeiten der Berufsausbildung (also auch Studium) bleiben unberücksichtigt).

Titel: Re: Unterhaltssicherung USG als Student
Beitrag von: snitch am 13. November 2006, 20:57:44
Wie konntest du dieses Jahr bei einer vierwöchigen Wehrübung 2000€ verdienen???
Einsatzreservist gewesen und jetzt komplett ohne Mobstelle oder wie....
Titel: Re: Unterhaltssicherung USG als Student
Beitrag von: JohnnyB am 13. November 2006, 22:49:06
Das war weniger als 2000€ - habe das was durcheinander gebracht. Aber definitiv mehr als WS+USG.

Keine Ahnung wie der Betrag zusammen gekommen ist. Deshalb versuchte ich mich ins USG einzulesen.
Aber auch wenn mir nur der Mindesatz+Wehrsold zusteht (was dann locker 300€-400€ weniger ist als ein SaZ nach A09 besoldet) werde ich die Wehrübung machen.

Wenn ich nun 400km Strecke hätte würde sich der Unterschied dank der Fahrkostenrstattung relativieren - wenns aber nur 20km zur Kaserne sind und man täglich pendelt, steht man als Resi schlechter da.
Titel: Re: Unterhaltssicherung USG als Student
Beitrag von: GebJg am 14. November 2006, 11:32:19
Nein, Du erhälst nur den Mindestsatz gem. USG! Trotz deiner "Erwerbstätigkeit" entsteht Dir durch eine WÜb kein Verdienstausfall, da Du keiner regelnmäßigen Beschäftigung nachgehst. Sinn und Zweck des USG ist nicht eine WÜb finanziell interessant zu gestalten sondern eine Härte, die durch eine WÜb entstehen könnte zu vermeiden. Für dich als Student entsteht bei einer "Besoldung" von ca. 1.000€ ohne Zulagen keine Härte!!! Darüber hinaus sollte es Dir klar sein, das dieser Betrag Brutto=Netto ist und bis zu einem gewissen Betrag auch nicht als Einkünfte im Sinne des BaföG zählt. Ein aktiver Lt (Besoldungsgruppe-A9) erhält Netto nach Abzug aller Kosten (Verpfl, Unterkunft) auch nicht viel mehr. Auch erhälst Du das Verpflegungsgeld ausgezahlt (am WE bzw. bei Befreihung) und bei "Überstunden auch noch zusätzlichen finanziellen Ausgleich.
Titel: Re: Unterhaltssicherung USG als Student
Beitrag von: wolverine am 14. November 2006, 20:16:12
Zwar erhält ein "aktiver Leutnant" deutlich mehr als 1000 Euro netto im Monat, aber ein gleicher Verdienst von Aktiven und Reservisten ist nicht vorgesehen. Es bleibt ohne Leistungszuschlag bei ca. 1000 Euro/ Monat. Ob jedoch ohne Beorderung gar kein Leistungszuschlag gezahlt wird, würde ich noch einmal im Leistungskatalog nachgucken. Meines Wissens nach erhält man den "kleinen" Zuschlag (bis ca. 450 Euso/ Jahr).
Titel: Re: Unterhaltssicherung USG als Student
Beitrag von: JohnnyB am 14. November 2006, 22:29:59
Zitataber ein gleicher Verdienst von Aktiven und Reservisten ist nicht vorgesehen

Das kuriose ist, dass "der USG-Satz so bemessen ist, dass er zusammen mit dem Wehrsold dem Sold eines aktiven Soldaten entspricht". Das stimmt ja aber nicht.

ZitatMeines Wissens nach erhält man den "kleinen" Zuschlag (bis ca. 450 Euso/ Jahr).

Wer nicht beordert ist, erhält keinen Leistungszuschlag. Was soll dieser "kleine" Leistungszuschlag sein ?
Titel: Re: Unterhaltssicherung USG als Student
Beitrag von: snitch am 14. November 2006, 22:56:33
Wolverine wirft hier einiges durcheinander:

- Als nicht beorderter Reservist gibt es keinen Leistungszuschlag!
- Als mobbeorderter Reservist gibts bis zu ~430€ im Jahr Leistungszuschlag
- Als Einsatz-Reservist gibts einen Leistungszuschlag von bis zu ~1280€/Jahr
Titel: Re: Unterhaltssicherung USG als Student
Beitrag von: GebJg am 15. November 2006, 10:31:07
Eine ähnliche Besoldung von Aktiven und Reservisten ist schon gegeben.

--> Besoldungsgruppe A-9 (Dienstaltersstufe 2):             Brutto    1.916,09€ / p.m.  (ohne Zulagen)
--> Student ohne Verdienstausfall, Lt d.R., Mob-Beordert:            ca. 1.500€ / p.m. 

Die entstehende Diverenz ist durch die anfallenden ESt, die Kosten der Bw-Unterkunft und der zu zahlenden dienstlichen Verpf. zu erklären. Zumindest für beorderte Reservisten, die ca. vier Wochen im Jahr üben (für mehr reicht der Leistungszuschlag nicht aus).

Titel: Re: Unterhaltssicherung USG als Student
Beitrag von: wolverine am 15. November 2006, 16:07:26
O.K. - das ein Nichtbeorderter gar keinen Leistungszuschlag bekommt, habe ich nicht gewusst.

Aber bzgl. der Vergleichbarkeit Aktiv/ Reserve rechne das Beispiel doch einmal für einen höheren Dienstgrad aus!