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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Balduin am 13. November 2006, 22:39:09

Titel: Tauglichkeit auch mit Allergie?
Beitrag von: Balduin am 13. November 2006, 22:39:09
Hi Leute,

Ich habe gerade meine Ausbildung angefangen und möchte danach auf die BOS gehen, um mein ABI nach zu machen. Da es mein Wunsch ist mich nach der Schule als Offizier zu bewerben, stellt sich für mich nun die Frage:
Bin ich überhaupt Tauglich??

Erfasst wurde ich schon aber die Musterung blieb bis jetzt noch aus. Körperlich und geistig bin ich ganz fit. Das einzige, was mir Sorgen macht, ist meine Allergie!
Wenn ich bei der Musterung nichts davon sage, kommt das dann raus? Oder wird sowas wie ein Allergietest gemacht?

Was würdet ihr sagen? Kann man sowas verbergen?

Viele dank für die Antworten.

Balduin
Titel: Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
Beitrag von: Andi am 13. November 2006, 23:43:04
Zitat von: Balduin am 13. November 2006, 22:39:09
Wenn ich bei der Musterung nichts davon sage, kommt das dann raus?

Dann kannst du später, wenn das dann rauskommt fristlos entlassen werden und wenn du Pech hast darfst du dann auch noch die Ausbildung bezahlen, aber Kopf hoch, insbesondere das Studium kostet nur ein paar zehntausend Euro.

Gruß Andi
Titel: Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
Beitrag von: Berger am 21. November 2006, 22:40:21
Für die Allergie musst du zum Zeitpunkt deiner Musterung mindestens eine Hypersensibilisierung von 6 Wochen hinter dir haben und weiterhin in Behandlung sein (kein Abbruch ect.).

Grüße
Titel: Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
Beitrag von: Balduin am 22. November 2006, 16:41:12
Das ganze reicht dann aber höchstens für einen T2 oder?
Oder kann man durch eine Hypersensibilisierung auch ein T1 erreichen?

Gruß
Titel: Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
Beitrag von: Berger am 22. November 2006, 22:42:14
Soweit ich weiß T2, bin aber auch nicht auf dem aktuellsten Stand.
Wenn du dir ganz sicher sein willst, beim KWEA anrufen und den Arzt verlangen.

Grüße
Titel: Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
Beitrag von: sunny77 am 23. November 2006, 13:08:40

hi!

ich habe seid knapp 10 jahren Heuschnupfen, Pollen- und Hausstaubmilbenallergie.
Nun nehme ich aber schon seid einigen Jahren täglich ein Medikament dagegen(Cititrizien)
und habe somit überehaupt gar keine beschwerden mehr!

Ist meine Allergie dann trotzdem noch ein Grund für T3?

Muss ich die Allergie überhaupt erwähnen? Denn für mich persönlich ist das nur eine
Nebensächlichkeit die mich in keinster Weise einschränkt

lg
sunny77
Titel: Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
Beitrag von: StOPfr am 23. November 2006, 15:13:15
Zitat von: sunny77 am 23. November 2006, 13:08:40
ich habe seid knapp 10 jahren Heuschnupfen, Pollen- und Hausstaubmilbenallergie.
Nun nehme ich aber schon seid einigen Jahren täglich ein Medikament dagegen(Cititrizien)
und habe somit überehaupt gar keine beschwerden mehr!

Ist meine Allergie dann trotzdem noch ein Grund für T3?

Muss ich die Allergie überhaupt erwähnen? Denn für mich persönlich ist das nur eine
Nebensächlichkeit die mich in keinster Weise einschränkt
lg
sunny77

Wenn Du eine Allergie hast und täglich ein Medikament nimmst (nehmen musst), um beschwerdefrei zu bleiben, dann musst Du das auch angeben. Darauf stützt sich die ärztliche Beurteilung, die natürlich auch berücksichtigt, wie stark das Medikament ist und wie normal man mit Deiner Allergie und dem Medikament leben und Dienst leisten kann.   
Titel: Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
Beitrag von: Dennis812 am 23. November 2006, 15:49:43
So, dann pack ich mal wieder die Sani-Keule aus  ;D

Ceterizin ist nicht einfach so ein Medikament! Auch wenn es nicht verschreibunspflichtig ist, können Nebenwirkungen beträchtlich sein. Diese möglichen Nebenwirkung haben mit hoher Wahrscheinlichkeit Auswirkungen auf Bereiche in denen du nicht dienen darfst.

Ich will auch noch kurz erläutern, weshalb du wahrscheinlich Ceterizin für lari-fari hälst:
1.) ist es wie schon oben erwähnt nicht verschreibungspflichtig.
2.) ist es  - im Regelfall - ein temporär anzuwendendes Medikament - was die Art&Weise angeht durchaus vergleichbar mit Hustensaft - den nimmt man auch nicht ganzjährig und vorallem täglich. Durch die tägliche Medikation liegt auch ein hohe Empfindlichkeit vor - und wenn du das nicht angibts, weil du meinst es wäre nichts, begehst du obendrein sogar eine Straftat!
Titel: Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
Beitrag von: Balduin am 23. November 2006, 18:00:53
So:
Wenn ich mir darüber Bewusst bin eine Straftat zu begehen und es dann trotzdem dem Arzt verschweige (bei mir keine Medikamenten einnahme), würde es theoretisch klappen?? Oder sprechen andere Faktoren wieder dagegen?

Oder wird nach einiger Zeit dann noch eine Nachuntersuchung gemacht??
Titel: Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
Beitrag von: Dennis812 am 23. November 2006, 19:50:23
Wenn du ernsthaft vor hast Offz zu werden - dann wird dir, wenn man das auch nur irgendwie rausbekommt,und sei es dass du dir bspw. vom Truppenarzt Mittel verschreiben lässt, - um es im BW-Deutsch zu sagen - sowas von der Arsch hochgebunden, dass du nicht mehr weißt ob du Männlein oder Weiblein bist.

Daran zu denken ist schon verwerflich - nach mehrern Warnungen das Ganz durch zu exerzieren gehört nach allen Regeln bestraft.

Tickst du noch ganz sauber?




Gedankeneinschub: Manche Threads müsste man wirklich mal an die S6-Offze/-Fw in der Mudrakaserne weiterleiten.....
Titel: Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
Beitrag von: Huey am 23. November 2006, 19:54:33
@Dennis: Glaub mir, manche Informationen erreichen auch einmal die richtigen Leute in den richtigen Positionen...


An den/die Fragesteller: Du willst willentlich und wissentlich eine Straftat begehen, die dich und das Leben deiner evtl. zukünftigen Kameraden gefährden kann, um Offizier zu werden-um anschließend im Rahmen der Gesetze und Dienstvorschriften zu agieren?

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, wer einmal bescheisst, macht es immer wieder...

Und: Soldaten werden regelmässig untersucht......Und wenn es nur im Rahmen eines BA 90/5 ist..
Titel: Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
Beitrag von: sunny77 am 23. November 2006, 23:53:43
ZitatAn den/die Fragesteller: Du willst willentlich und wissentlich eine Straftat begehen, die dich und das Leben deiner evtl. zukünftigen Kameraden gefährden kann, um Offizier zu werden-um anschließend im Rahmen der Gesetze und Dienstvorschriften zu agieren?


Also...ich bin zwar die Fragestellerin, aber ich bin nicht die jenige die hier wen bescheissen will, des ist der Balduin!!
Ich wollte nur wissen ob ich es sagen muss!Ihr habts mir erklärt und ich habs verstanden.(Danke dafür ;) )
Habe mich vielleicht auch etwas Missverständlich ausgedrückt, nehme das Medikament von März bis Oktober, kommt immer ganz aufs Wetter drauf an.
Und das man es täglich nehmen muss steht ja auch in der Packungsbeilage.
Ich hatte nicht vor dem Arzt etwas zu verschweigen.
Hat denn jemand von euch vllt. Heuschnupfen o.ä. oder kennt ihr jemanden der trotzdem bei der Bundeswehr ist?

Muss man denn auch Krankheiten erwähnen die man mal gehabt hat? Oder nur die die jetzt akut sind?

lg
sunny77
Titel: Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
Beitrag von: Dennis812 am 24. November 2006, 08:00:49
Glaub mir, normaler - also nicht extrem ausgeprägter - Heuschnupfen stell kein Problem dar. Kenne sogar BS, die Heuschnupfen haben....
Titel: Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
Beitrag von: Balduin am 24. November 2006, 15:16:59
Jaja, ihr habt schon Recht!! Es ist ein Schmarn aber ihr müsst do selber sagen, dass Informationen alles sind.
Was wär denn, wenn ich die Möglichkeit gehabt hätte und sie nicht gesehen?? Ich würde mir in den Arsch beißen.
Deshalb möchte ich mich in alle Richtungen informieren.
Titel: Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
Beitrag von: Huey am 24. November 2006, 16:18:08
Falsche Einstellung.

Mit Lügen und Betrügen kommt man (gottseidank) nicht allzuweit im Leben...in der Politik-vielleicht....


Titel: Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
Beitrag von: Metatron79 am 05. Dezember 2006, 22:39:30
Zitat von: sunny77 am 23. November 2006, 23:53:43
Hat denn jemand von euch vllt. Heuschnupfen o.ä. oder kennt ihr jemanden der trotzdem bei der Bundeswehr ist?

Muss man denn auch Krankheiten erwähnen die man mal gehabt hat? Oder nur die die jetzt akut sind?


Ich hab selbst ein allergisches Asthma, das nur im Frühling auftritt und durch Medikamente - die ich nur dann nehme, wenn es nicht anders mehr geht - behandelt werden kann. Keinerlei Dienstbeeinträchtigung. Beim 90/5 BS hätte mir das fast das Genick "gebrochen", weil meine ärztin mich T3 schreiben wollte. Aber nach eingehender Prüfung bekam ich dann T2 und damit meine Gesundheitliche Eignung.

Man muss beim Arzt immer wieder mal so Zettel ausfüllen, was man hat, mal hatte, welche Medis man nimmt, was in der Familie aufgetreten ist etc. Dort nicht wahrheitsgemäß zu antworten, stellt in meinen Augen, ein Dienstvergehen dar (SG §13 (1) "Der Soldat muß in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit sagen") und kann harte Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu kommt - grade als Offizier(!) - §10 (1) "Der Vorgesetzte soll in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben" Darüber mal Gedanken gemacht?  ::)

Mit der Wahrheit fährt man vielleicht nicht am bequemsten aber sicher am besten.


M
Titel: Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
Beitrag von: Daywalker am 06. Dezember 2006, 12:50:43
Hallo,

Ich wollte mal nachfragen, bin selbst Allergiker und habe diese Hypersensibilisierung vor ca. 6 Jahren gemacht.

1. Muss ich diese wiederhollen oder langt diese eine Behandlung ??


2. Ich hab auch einen Allergie-Pass, jedoch ist dieser auch 6 Jahre alt (also vom jahr 2000), muss ich den vor der Musterung Aktualisieren lassen oder reicht der alte ???


Besten Dank


Titel: Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
Beitrag von: Bine am 11. Januar 2007, 13:31:49
also soweit ich weiß muss man so`ne hypersensibilisierung doch nur einmal (d.h. über drei jahre) machen und dann ist der heuschnupfen wech oder??
also nachdem ich mir das hier alles durchgelesen hab, bin ich ganz schön verwirrt...
also ich hab auch heuschnupfen aber nicht sonderlich schlimm...und bei der opz war das auch kein problem aber jetzt muss ich bald zum ZNWG aber dann dürten die doch auch kein problem damit haben oder??
hab mir das mit der hypersens. ja auch schon überlegt aber was ist denn wenn ich jetzt damit anfange und in den nächsten drei jahren vllt bei der bundeswehr sein sollte muss ich das ganze dann abbrechen(also die HS)??dann bringt das doch nix mehr... ???
Titel: Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
Beitrag von: Metatron79 am 11. Januar 2007, 19:14:54
Zitat von: Bine am 11. Januar 2007, 13:31:49
hab mir das mit der hypersens. ja auch schon überlegt aber was ist denn wenn ich jetzt damit anfange und in den nächsten drei jahren vllt bei der bundeswehr sein sollte muss ich das ganze dann abbrechen(also die HS)??dann bringt das doch nix mehr... ???

Fang einfach damit an und bring die beim Bund zuende. Sollte mE nach kein Problem darstellen. Oder warte bis zu Einstellung und mach es dann.


M
Titel: Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
Beitrag von: Bine am 12. Januar 2007, 13:55:35
okay, ich glaub ich fang dann jetzt damit an, kann ja nicht schaden und kommt beim ZNwG bestimmt besser an ;)
Titel: Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
Beitrag von: Jan 112 am 12. Februar 2007, 16:07:06
Hallo!
War heute beim LUFU?Was passiert wenn der nicht so gut läuft?Muss ich mir Sorgen machen?
Die mussten mir erst 2 Hub Berotec geben damit der gut klappt und beim Belastungs EKG ist auch alles nicht so gut gelaufen!Hab zwar keine zu hohen Herzfrequenzen und zu hohen Blutdrücke oder Rhythmussstörungen,aber ich war echt erschöpft!
Lasse mich grade Nachmustern, weil ich zur Bundeswehr möchte.
Hatee früher mal Asthma, hatte aber die letzten 5 bis 7 Jahre nie Probleme, auch nicht bei Belastung!

D.a.n.k.e für eure Hilfe und Antworten!

Mit kameradschaftlichem Gruss!

Jan